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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Juli 1900.
Von anderen Hafenvorschriften sind zu erwähnen: Nach Sonnenuntergang
dürfen Schiffsboote nur nach eingeholter Erlaubnifs des Hafenmeisters zum Ver-
kehr mit dem Lande benutzt werden. An der Landungsbrücke dürfen die Boote
nur solange liegen, als zum Landen der Passagiere oder Güter erforderlich ist.
Flöfse dürfen nicht ständig am Schiff, an Ankerbojen oder Hafen-
dämmen liegen.
Beim Einlaufen mufs jedes Schiff sein Unterscheidungssignal zeigen. In
Nothfällen sind aufser den üblichen Nothsignalen bei Tage noch die National-
fagge und nachts zwei oder mehr Laternen an der am besten sichtbaren Stelle
des Rumpfes oder der Takelage zu hissen,
Keine Person der Besatzung darf ohne vorherige Kenntnifsnahme der
Hafenbehörde vom Kapitän entlassen oder angenommen werden. Der entlassenen
Person mufs ein Schein ausgestellt werden, in dem der Grund der Entlassung
und andere Umstände angegeben sind.
Zwischen den Schiffen darf kein Boot ohne Erlaubnifs der Hafenbehörde
fischen.
Die Fahrzeuge der Hafenbehörde führen im Dienst eine weiße Flage mit
rothem Rande und einem rothen € in der Mitte, die der Zollbehörde eine solche
mit blauem Rande und blauem R in der Mitte.
Hafensignale (siehe auch unter Rettungswesen) werden auf dem Hafen-
amt („Gobernacion Maritima“) südöstlich von der Landungsbrücke Muelle Prat
gemacht, um das Wetter anzuzeigen.
Es bedeuten: Wimpel C mit schwarzem Ball darunter, vorgehißt, halb-
stocks oder ganz niedrig drei verschiedene Grade von gutem Wetter, ein schwarzer
Ball in diesen drei Stellungen drei verschiedene Grade von Regen, ein schwarzer
Ball mit dem Wimpel C darunter in diesen drei Stellungen drei verschiedene
Grade von veränderlichem Wetter und zwei schwarze Bälle untereinander ebenso
drei verschiedene Grade von stürmischem Wetter.
Docks und Reparaturen, Im Hafen sind zwei der „Compania de Diques“,
Avenida Errazuriz 28, gehörige hölzerne Schwimmdocks, das Dock Santiago und
das Dock Valparaiso. KErsteres hat eine innere Länge von 91,5 m und eine
innere Breite von 18,8 m und kann Schiffe bis zu 5000 t Wasserverdrängung bei
einer Länge bis zu 97,5 m und einem Tiefgange bis zu 6,1 m aufnehmen; letzteres
ist innen 80,8 m lang, 185,3 m breit und nimmt Schiffe bis 2500 t Wasserver-
drängung bei einer Länge bis zu 79,3 m und einem Tiefgange bis zu 4,3 m auf.
Bei der Benutzung der Docks haben Kriegsschiffe und Dampfer den Vorzug vor
Segelschiffen.
Dockkosten für Kriegsschiffe:
Für den ersten Tag 2,00$ pro Tonne Wasserverdrängung.
Für die nächsten 4 Tage je 1,50» “
Für jeden folgenden Tag 1,00 x w
Dockkosten für Dampfer und eiserne Schiffe: Für den ersten Tag 150 „ R.-T.
Für jeden folgenden Tag 1,00» -
Daockkosten für hölzerne Schiffe: Für den ersten Tag 0,80 4 =
Für jeden folgenden Tay 0,40 .
Schiffe, die unter besonderer Vereinbarung nur zur Bodenreinigung und zu
zweimaligem Bodenanstrich die Docks benutzen und dem Boden einen dritten
Anstrich geben wollen, bezahlen aufserdem täglich:
Von 200 bis 500 R.-T. 60 $.
501 „ 750 80 „
751 „ 1000 = 100
1000 und darüber 120 _
Maschinenfabriken giebt es aufser der der „Compania de Diques“ noch
drei; alle bei Schiffen und Maschinen vorkommenden Reparaturen werden aus-
geführt. Größere Gufßsstücke können jedoch nicht angefertigt werden.
Prähme von 10 bis 60 t Tragfähigkeit und Taucher haben die beiden Schlepp-
dampfer-Gesellschaften. Die Kosten müssen vereinbart werden.
Hafenkosten. Aufßer den bereits angeführten Lootsen- und Schlepper-
kosten sind zu bezahlen:
Hospitalgeld einmal im Jahre... .0.0.0.00.000. 0. + - , 010$ pro R.-T.
Visiren der Mannsechaftsliste vom Hafenkapitän beim Ausklarireen 200. -