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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 28 (1900)

Herrmann, J.: Valparaiso. 
der Ankerplatz wegen der vielen Wracktheile und der verlorenen Anker und 
Ketten unsicher ist. 
Dampfer und auch Segelschiffe mit Stückgut löschen, soweit Platz vor- 
handen ist, an der Zolllandungsbrücke (Muelle Fiscal) an der Westseite der Bucht. 
Man hat dann vorne zwei Buganker aus mit 90 bis 100 Faden Kette oder auch 
eine Kette an einer Tonne. Hinten macht man mit Ketten oder Stahltrossen an 
zwei Tonnen fest und hievt während der Löschzeit mit Taljen auf den vorderen 
und hinteren Verläuungen das Schiff an die Landungsbrücke. Außerhalb‘ der 
Löschzeit werden die Taljen losgeworfen, so daß das Schiff frei von der 
Brücke liegt. 
Gezeiten. Die Hafenzeit ist 9" 32”; die Fluthhöhe beträgt bei Spring- 
tide 1,5 bis 1,8 m. 
Der Fluthstrom setzt nach den Beobachtungen des Kapt. C. Jessen vom 
Angeles - Leuchtthurm in NOzO-Richtung quer über die Bucht, der Ebbstrom in 
NzW-Richtung. Bei nördlichen Winden trifft man an der Westseite der Bucht 
nordwestwärts setzenden, zuweilen ziemlich starken Strom, bei südlichen Winden 
ist im Hafen kein Strom bemerkbar. 
Hafenanlagen. Um den ganzen Hafen, von der Zollhauslandungsbrücke 
bis zur Station Baron, läuft eine Kaimauer von 3500 m Länge, von denen 
2500 m bereits fertiggestellt und 1000 m noch im Bau sind. Auf derselben be- 
finden sich 75 Handkrähne von je 2 t, zwei Handkrähne von je 6t und neun 
Dampfkrähne von je 2 t Hebekraft; diese Krähne ‘können nach eingeholter Kr- 
laubnifs der Zollbehörde zum Löschen der von den Schiffen durch Leichter heran- 
gebrachten Güter, als Kohlen, Holz, Petroleum, Schienen u. ©. w., und zum Beladen 
der Leichter mit Ausfuhrgütern benutzt werden. Die Wassertiefen an der Kai- 
mauer genügen für die gröfsten Leichter. 
Die Zollhauslandungsbrücke (Muelle Fiscal oder Muelle de la Aduana) be- 
findet sich an der Westseite des Hafens und dient zum Löschen aller zollpflichtigen 
Güter. Sie ist in Ost—Westrichtung (puente) 83 m lang und 14'/a m breit und 
in Nord — Südrichtung 235 m lang und 16 m breit und erhebt sich 6m über 
Wasser. Die Wassertiefe bei Niedrigwasser beträgt an ihrer Ostseite etwa 13m 
und an ihrer Westseite 11m. Das zur Landungsbrücke gehörige Gelände um- 
fafst 6864 qm. Die Länge der mit dem Hauptbahnhof in Verbindung stehenden 
Schienengleise auf ihr und in den Zollspeichern beträgt 1100 m. Die vierstöckigen 
Zollspeicher sind 71/2 m lang, 24'/ m breit und 16'/2 m hoch. Die Schuppen 
für die beim Eingang sofort zu verzollenden Güter überdachen 3348 qm. 
Das durch diese Landungsbrücke gebildete, nach Norden offene Hafen- 
becken (La Poza) ist 240 m lang, 67 m breit und 4 bis 11 m tief. Zum Löschen 
der Güter auf der Landungsbrücke dienen ein 14,7 m hoher hydraulischer Krahn 
von 45% und 14 hydraulische Krähne von 1'% bis 2t Hebekraft. Aufserdem 
sind noch 15 Spille und 71 Drehscheiben, Letztere in den Zollspeichern, vor- 
handen. 
Das Löschen der Schiffe geht an der Landungsbrücke schnell, bei den auf 
der Rhede liegenden Schiffen wird die Arbeit während der häufigen steifen Winde 
oft unterbrochen. 
Hafenordnung (Generalreglement der Seepolizei) ist auch in deutscher 
Sprache erschienen und im Hafenamt zu bekommen. Die wichtigsten Vorschriften 
für das Vertäuen der Schiffe sind folgende: Während der Monate Mai bis August 
einschliefslich müssen alle Schiffe ihre Bramraaen an Deck nehmen und die Bram- 
stängen streichen, 
Die in Reihen vertäuten Schiffe müssen während dieser Monate mit zwei 
Ankern vorne, jeder mit 105 Faden Kette, und mit einem Anker hinten mit 
90 Faden Kette verankert sein. Während der übrigen Monate müssen sie vorne 
einen Anker mit 90 Faden und hinten einen Anker mit 105 Faden Kette aus- 
bringen. 
In den oben genannten Monaten (Mai bis August) müssen diejenigen 
Schiffe, die vor einem Anker liegen, einen zweiten ausbringen, sobald vom Hafen- 
amt das Sturmsignal, bestehend aus zwei Bällen, gemacht wird, ohne erst abzn- 
warten, bis die Windstärke es wirklich verlangt. 
Kein Schiff darf in geringerer Entfernung als 90 m von einem anderer. 
verankert werden. 
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