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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 28 (1900)

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Annalen der ITydrographie und Maritimen Meteorologie, Juli 1900. 
Ankerplatz oder bis zur Pulvertonne braucht man keinen Lootsen; zum Vertäuen 
im inneren Hafen ist jedoch ein Lootse erforderlich. Lootsenzwang hesteht 
nicht. Es sind drei fest angestellte Lootsen vorhanden. Auslaufend verlälst. der 
Lootse das Schiff, sobald die Vertäuungen los sind und der Schlepper vor- 
gespannt ist. 
Das Lootsengeld beträgt bei Schiffen von über 500 Registertonnen 0,03 % 
für die Registertonne; außerdem sind noch an Bootslohn 12,00 $ zu zahlen. 
Schiffe, die erst auf dem Pulverplatz löschen müssen und später auf die Innen- 
-hede verholen, haben das Lootsengeld doppelt zu bezahlen, wenn sie beide Male 
einen Lootsen nehmen, 
Schleppdampfer. Es sind zwei Schleppdampfer-Gesellschaften vorhanden, 
„Compafia Comercial“ und „Compania Nacional de Remolcadores“, Blanco No. 140. 
Beide Gesellschaften erheben für das Vertäuen und Losmachen der Schiffe je 
4 pence (33/3 Pfennige) für die Registertonne, und für Anker- und Kettenmiethe, 
wenn solche nothwendig, 
von Sehiffen von 
300 1,50 # für die Tonne, 
301— 600 2,00 + 
501— 800 2,50 » - 
301—1000 3,00 
‚001—1200 3,50 , 
‚201—1500 4,50 
501—1800 - 6:00. „ 
[S01 und mehr nach UVebereinkunfr. 
Der Schlepplohn mufs jedesmal vorher vereinbart werden. Der Viermaster 
„Placilla“, 2681 Registertonnen, bezahlte: . 
Schleppen von See nach der Pulvertonne (oder Ankergrund). . . . 5s Od 
Schleppen von der Pulvertonne nach der Innenrhede . ' 10 0x 
Schiff vertäuen . . 0.0.0004 144. 153, 4. 
Schiff losmachen . . 0.000700. 4040 ja OO ..0.0. 44. 123, 4,” 
Miethe für zwei Achteranker nnd Ketten (davon ein Anker und Kette extra) 20 . 6 2. 
Extraanker auslegen und einnehmen, 3 cent. pro Tonne » 40% 6 8, 0, 
Schleppen in See . . . +. 5 0x 
1465 Os 108€. 
Rettungswesen. Das Hafenamt und die freiwillige Gesellschaft „Cuerpo 
Je Salva Vidas“ haben je zwei Rettungsboote. Die Nothsignale sind die all- 
yemein üblichen in der Kaiserlichen Verordnung vorgeschriebenen, ehenso die 
Antwort darauf von Land. Das Signal II. W. C. des internationalen Signal- 
ouches an Land gemacht, bedeutet, dafs ein Rettungsboot abgegangen ist; nachts 
zeigt dies ein grünes bengalisches Feuer und eine rothe Rakete an. . 
Quarantäne und Zollbehandlung. Bei Ankunft mufs der Kapitän den 
Gesundheitspafs, das Manifest, Proviant- und Mannschaftsliste an die das Schiff 
empfangenden Beamten der MHafenbehörde (Gobernacion Maritima) abliefern. 
Alle übrigen Formalitäten werden vom Agenten besorgt. Ein Hafenarzt besucht 
auf Verlangen des Kapitäns das Schiff (Signal G), Die Zollbehandlung ist 
koulant. Schiffe mit ansteckenden Krankheiten an Bord werden an einen be- 
sonderen Ankerplatz gelegt. 
Anker- und Liegeplätze, Der Ankerplatz auf der Aufsenrhede ist auf 
55 bis 65 m, Grund zäher grauer Sand. Der Boden fällt ziemlich steil ab, und 
die Tiefenverhältnisse sind ungünstig. 
Im östlichen Theile der Bucht liegt auf 55 m Wasser eine Tonne für 
Schiffe mit Explosivsioffen; sie peilt von der Gruesa-Huk N'420 und vom Leucht- 
thurm NOz0%40. Die dort löschenden Schiffe müssen im Vortopp die rothe 
Pulverflagge setzen. 
Im westlichen Theile der Innenrhede sind verschiedene Reihen von Tonnen 
ausgelegt; die westlichen sind für die chilenischen Kriegsschiffe, die östlichen 
hauptsächlich für Postdampfer bestimmt. Die Schiffe vertäuen sich daran so, 
dafs sie vorn vor einem Anker liegen und achtern an einer Tonne festmachen. 
Fremde Kriegsschiffe ankern gewöhnlich eben aufserhalb der Tonnen. 
Segelschiffe werden gewöhnlich im östlichen Theile der Innenrhede mit 
einem oder zwei Ankern vorne und hinten, je nach der Jahreszeit und der Gröfse 
des Schiffes, vertäut. Im südlichen Winter liegt man mit dem Bug nach Norden 
and im Sommer nach Süden. Zum Vertäuen ist Lootsenhülfe erforderlich, da
	        
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