246 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Juni 1900,
eine felsige 11 m-Stelle liegt. Die Rhede hat stellenweise felsigen oder nur mit
einer dünnen Sandschicht bedeckten Grund und ist besonders im Winter gefährlich,
da sie gegen die Seewinde völlig ungeschützt ist. Der Seegang ist dann sehr
stark; außerdem setzt der Strom schräg auf das Kap zu und macht es für
Segelschiffe schwierig, bei auf die Küste zustehenden Winden vom Kap freizu-
kommen. Beim Ansteuern der Rhede halte ınan mit Südwestkurs auf das
englische Konsulatsgebäude zu, das durch zwei auf ihm befindliche Flaggen-
stangen und einen in der Nähe stehenden etwas dunklen Thurm mit röthlichem
Kranze kenntlich ist, bis ein westlich von der Stadt liegender gut erkennbarer
kleiner Sandhügel fast in Eins mit dem Westende der Stadtmauer ist; hier
ankere man auf 11 bis 13 m Wasser, Grund harter Sand. Dies ist der beste
Ankerplatz zum Löschen und Laden. Man kann auch die Richtung der von der
Stadt rechtwinklig nach dem Strande führenden Mauer als Einsteuerungslinie
benutzen und dann in einer den Witterungsverhältnissen angemessenen Wasser-
tiefe ankern.
S. M. S. „Charlotte“ steuerte mit SW°/sW-Kurs auf die linke südliche
Kante der Stadtmauer zu und ankerte bei etwa 7 m Tiefgang auf 20 m Wasser,
Grund feiner dunkler Sand mit Schlick, in folgenden Peilungen: Rechte (nörd-
liche) Kante der verlängerten Stadtmauer in SWzW!/sW, linke (südliche) Kante
der Stadtmauer in SWzS und der erste schwarze Felsen am Strande östlich von
der Stadt in SO0'42S (Mifsweisung = 16,5° W).
Nachts geben die Lichter der anf der Rhede verankerten Schiffe eine
gute Marke für die Ansteuerung. Das Leuchtfeuer ist zuweilen durch leichten
über dem Lande liegenden Nebel verdeckt.
Leuchtfeuer. Ein weifses und rothes festes Feuer, das 7 Sm weit
sichtbar ist, brennt auf einem dreibeinigen Gerüst auf dem Dache eines Gebäudes
etwa 100 m südöstlich vom Wasserthore. Es scheint roth westlich von S 22° W
über das Westriff und weiß in den übrigen Peilungen, Das Feuer ist ein Privat-
feuer und unzuverlässig.
Lootsenwesen. Die Zollbehörde hat zwei Lootsen bestellt; sie werden
jedoch selten gebraucht. Lootsenzwang besteht nicht.
Das Lootsengeld beträgt 25 Pesetas,
Gesundheitspolizeiliche und Zollbehandlung. Der Besuch des Gesund-
heitsbeamten muß abgewartet werden, ehe das Schiff mit dem Lande in Verkehr
treten darf. Ein Gesundheitepafs wird verlangt.
Von der Zollbehörde wird eine Wache an Bord eines jeden Seeschiffes
geschickt. Die Leichter werden an Land unter Aufsicht der Zollbeamten, denen
eine Abschrift des Manifestes und der Leichternoten zu übergeben ist, gelöscht
und beladen. Ein Manifest einkommend und eins auslaufend, letzteres vom
Konsul beglaubigt, ist erforderlich.
Hafenanlagen sind nicht vorhanden. Der Landungsplatz für Boote liegt
in der Nähe des Wasserthores und ist durch eine schmale Einfahrt, die von
beiden Seiten durch Riffe begrenzt und gegen Brandung ziemlich geschützt ist,
zu erreichen. Um in die Einfahrt einzusteuern, halte man auf das Minarett zu,
bis der kleine Thorweg durch den grofsen Thorweg hindurch sichtbar wird, und
steuere dann auf die sandige Stelle eben westlich vom Thor zu.
Zum Löschen und Laden sind 9 Leichter von je 10 t vorhanden; sie
werden in der Weise vertheilt, dafs, wenn gleichzeitig Dampfer und Segelschiffe
im Hafen liegen, den ersteren 6, den letzteren 3 zufallen. Die regelmäßsig hier
verkehrenden Dampfer haben den Vorzug vor anderen Dampfern; im Uebrigen
bekommt dasjenige Schiff den ersten Leichter, das zuerst eingelaufen ist. Die
Hafenarbeiter iheilen sich in zwei Klassen, in Leichterleute und Lastträger, Sie
stehen unter Aufsicht der Zollbehörde, die auch den Arbeitslohn für sie in
Empfang nimmt und unter sie vertheilt.
Hafenkosten. Alle Seeschiffe über 150 Registertonnen zahlen gleich-
mäfsig, ohne Rücksicht auf die Gröfse, folgende Abgaben:
i. Ankergebühren . ., 20,00 Pesetas,
2. Feuergeld . . . . 250 » (Segler 1,25 Pesetas).
3. Lootsengeld . . . 25,00
4. Sanitätsgebühren . . 20,00 (nach aufsermarokkanischen Häfen 15 Pesetus).
5. An Hafenkapitän . 5,00
5. , Wäger im Zollhaus 5,00
77.50 Pesetas.
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