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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 28 (1900)

246 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Juni 1900, 
eine felsige 11 m-Stelle liegt. Die Rhede hat stellenweise felsigen oder nur mit 
einer dünnen Sandschicht bedeckten Grund und ist besonders im Winter gefährlich, 
da sie gegen die Seewinde völlig ungeschützt ist. Der Seegang ist dann sehr 
stark; außerdem setzt der Strom schräg auf das Kap zu und macht es für 
Segelschiffe schwierig, bei auf die Küste zustehenden Winden vom Kap freizu- 
kommen. Beim Ansteuern der Rhede halte ınan mit Südwestkurs auf das 
englische Konsulatsgebäude zu, das durch zwei auf ihm befindliche Flaggen- 
stangen und einen in der Nähe stehenden etwas dunklen Thurm mit röthlichem 
Kranze kenntlich ist, bis ein westlich von der Stadt liegender gut erkennbarer 
kleiner Sandhügel fast in Eins mit dem Westende der Stadtmauer ist; hier 
ankere man auf 11 bis 13 m Wasser, Grund harter Sand. Dies ist der beste 
Ankerplatz zum Löschen und Laden. Man kann auch die Richtung der von der 
Stadt rechtwinklig nach dem Strande führenden Mauer als Einsteuerungslinie 
benutzen und dann in einer den Witterungsverhältnissen angemessenen Wasser- 
tiefe ankern. 
S. M. S. „Charlotte“ steuerte mit SW°/sW-Kurs auf die linke südliche 
Kante der Stadtmauer zu und ankerte bei etwa 7 m Tiefgang auf 20 m Wasser, 
Grund feiner dunkler Sand mit Schlick, in folgenden Peilungen: Rechte (nörd- 
liche) Kante der verlängerten Stadtmauer in SWzW!/sW, linke (südliche) Kante 
der Stadtmauer in SWzS und der erste schwarze Felsen am Strande östlich von 
der Stadt in SO0'42S (Mifsweisung = 16,5° W). 
Nachts geben die Lichter der anf der Rhede verankerten Schiffe eine 
gute Marke für die Ansteuerung. Das Leuchtfeuer ist zuweilen durch leichten 
über dem Lande liegenden Nebel verdeckt. 
Leuchtfeuer. Ein weifses und rothes festes Feuer, das 7 Sm weit 
sichtbar ist, brennt auf einem dreibeinigen Gerüst auf dem Dache eines Gebäudes 
etwa 100 m südöstlich vom Wasserthore. Es scheint roth westlich von S 22° W 
über das Westriff und weiß in den übrigen Peilungen, Das Feuer ist ein Privat- 
feuer und unzuverlässig. 
Lootsenwesen. Die Zollbehörde hat zwei Lootsen bestellt; sie werden 
jedoch selten gebraucht. Lootsenzwang besteht nicht. 
Das Lootsengeld beträgt 25 Pesetas, 
Gesundheitspolizeiliche und Zollbehandlung. Der Besuch des Gesund- 
heitsbeamten muß abgewartet werden, ehe das Schiff mit dem Lande in Verkehr 
treten darf. Ein Gesundheitepafs wird verlangt. 
Von der Zollbehörde wird eine Wache an Bord eines jeden Seeschiffes 
geschickt. Die Leichter werden an Land unter Aufsicht der Zollbeamten, denen 
eine Abschrift des Manifestes und der Leichternoten zu übergeben ist, gelöscht 
und beladen. Ein Manifest einkommend und eins auslaufend, letzteres vom 
Konsul beglaubigt, ist erforderlich. 
Hafenanlagen sind nicht vorhanden. Der Landungsplatz für Boote liegt 
in der Nähe des Wasserthores und ist durch eine schmale Einfahrt, die von 
beiden Seiten durch Riffe begrenzt und gegen Brandung ziemlich geschützt ist, 
zu erreichen. Um in die Einfahrt einzusteuern, halte man auf das Minarett zu, 
bis der kleine Thorweg durch den grofsen Thorweg hindurch sichtbar wird, und 
steuere dann auf die sandige Stelle eben westlich vom Thor zu. 
Zum Löschen und Laden sind 9 Leichter von je 10 t vorhanden; sie 
werden in der Weise vertheilt, dafs, wenn gleichzeitig Dampfer und Segelschiffe 
im Hafen liegen, den ersteren 6, den letzteren 3 zufallen. Die regelmäßsig hier 
verkehrenden Dampfer haben den Vorzug vor anderen Dampfern; im Uebrigen 
bekommt dasjenige Schiff den ersten Leichter, das zuerst eingelaufen ist. Die 
Hafenarbeiter iheilen sich in zwei Klassen, in Leichterleute und Lastträger, Sie 
stehen unter Aufsicht der Zollbehörde, die auch den Arbeitslohn für sie in 
Empfang nimmt und unter sie vertheilt. 
Hafenkosten. Alle Seeschiffe über 150 Registertonnen zahlen gleich- 
mäfsig, ohne Rücksicht auf die Gröfse, folgende Abgaben: 
i. Ankergebühren . ., 20,00 Pesetas, 
2. Feuergeld . . . . 250 » (Segler 1,25 Pesetas). 
3. Lootsengeld . . . 25,00 
4. Sanitätsgebühren . . 20,00 (nach aufsermarokkanischen Häfen 15 Pesetus). 
5. An Hafenkapitän . 5,00 
5. , Wäger im Zollhaus 5,00 
77.50 Pesetas. 
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