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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Mai 1900.
Parä, Nord-Brasilien.
Auszug aus einem Bericht des deutschen Konsuls zu Parä an die Seewarte vom September 1898,
Das Hafenbecken (Bahia de Guajara) hat zum Theil genügende Wasser-
tiefen für Schiffe von 6,0 bis 6,3 m (20 bis 21 Fufe) Tiefgang. Tiefer gehende
Schiffe müssen im Flusse unterhalb der Stadt Pard ankern. Pulver muls aufserhalb
des eigentlichen Hafens (Quadro) gelöscht werden. Lagerschuppen dienen zur
vorläufigen Aufnahme der Waaren und erstrecken sich zwischen Trapiche St. Joas
und Trapiche da Comp. Brasileira de Navigacas a Vapor, und zwar in folgen-
der Reihe:
Trapiche St. Joas, nur für feuergefährliche Artikel und unter zoll-
amtlicher Kontrole,
Amazonas,
Red Cross Line,
Belem,
Gram Pard, unter zollamtlicher Kontrole,
Alfandega, der Zollbehörde gehörend, wird benutzt für die von
seewärts eingehenden Waaren,
Commercio,
Kmpreza,
Central,
Recebedoria, im Bau begriffen, der städtischen Zollbehörde
yehörend, für ausgehende Waaren benutzt,
Auzxiliar,
» Comp. Braz. d. Navigacas a Vapor.
Trapiche St. Joas und Gram Pard sind die einzigen, welche zeitweilig als
Liegeplätze für Segelschiffe zwecks Ausladung benutzt werden und bei Niedrig-
wasser etwa 3 m (10 Fuß) aufweisen. Trapiche Auxiliar und Comp. Braz. d.
Navigacas a Vapor haben 4,2 bis 4,5 m (14 bis 15 Fufs) Wasser und werden nur
von brasilianischen Dampfern in Anspruch genommen. 4,2 m (14 Fuls) tiefgehende
Schiffe dürfen an die Trapiche St. Joas und Gram Pard anlegen.
Fast alle Trapiches haben Dampfkrähne und die gröfseren Gleise für den
Waarentransport. Die Krahnkosten sind in der Trapich-Miethe (Werftigeld) ein-
geschlossen.
Hafenabgaben an die Zollbehörde in Gold zum Kurse von Mk. 1 =
Rs. 980 sind:
Feuergelder:
Für Schiffe bis 200 Registertonnen 27 Mk.
7 "A001 20 5 3% + 10%,
“ 4 „ mehr als 700 , Fr 70
Liegekosten am Trapiche:
Für Segelschiffe, für jeden Tag, an dem
. . 5 ice Becht wird 100 Mk, } A 109%.
Krankenhausabgabe für das Schiff 2,70 bis 4,00 Mk. und aufserdem für
den Mann 1,25 Mk.
Lootsengelder, Von Salinas einkommend oder nach Salinas ausgehend:
Für Sn a N Pf + 3000 } für die Tonne Ladefähigkeit.
Für das Lootsen im Hafen selbst jedesmal 18 Mk. pro Schiff.
Liegegelder am Trapiche:
Für Da vie MI, } pro Tag.
Hafensignale. Einkommende Schiffe werden von der etwa 1 Sm unterhalb
der Stadt gelegenen Festung sowie von der am Hafen gelegenen Befestigung
vermittelst Flaggensignale angemeldet — des Nachts vermittelst Leuchtfeuern —.
Die Signale werden jedoch nur mit ziemlicher Unregelmäfsigkeit gegeben.
Feuerlöschwesen. Im Falle eines Feuers im hiesigen Hafen übernimmt
event. die städtische Feuerwehr das Löschen und läfst dann ihre Dampfspritzen
vermittelst eines Leichters an die Brandstelle schaffen.