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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 28 (1900)

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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, April 1900. 
der so nahe bei den Landungsbrücken ist, als es die Sicherheit des Schiffes ge- 
stattet. Die Schiffe müssen hier mit beiden Bugankern so vertäuen, daß die 
Ketten klar sind, wenn der Kopf des Schiffes nach Südost liegt, und dafs die 
Ketten nicht über die Vertäuungen anderer Schiffe zu liegen kommen oder dafs 
deren Ankerplatz dadurch gefährdet wird. Alle Schiffe, deren Ankergeschirr den 
Vorschriften von Lloyds nicht- genügt, müssen so lange nördlich von allen anderen 
Schiffen‘ ankern, bis- sie die nöthigen Anker und Ketten erhalten haben. 
2. Schiffe,. die nur ausrüstungshalber hier anlaufen, dürfen vor einem 
Anker liegen; sie müssen aber gut nördlich von allen vertäut liegenden Schiffen 
ankern und 70. bis 80 Faden (128 bis 146 m) Kette stecken, sowie den zweiten 
Anker klar zum Fallen haben: .‘ 
3. Es ist strenge darauf zu halten, dafs die Ketten klar sind, besonders 
wenn Südostwind in Aussicht ist. Ob.man nun vor zwei oder vor einem Anker 
liegt, so mufs aufserdem ‚stets auch der Pflichtanker zum sofortigen Gebrauche 
bereit sein. Der Ankerplatz mufs durch Lothung und Peilungen genau fest- 
gelegt sein; er ist dem Hafenmeister schriftlich anzugeben, - sobald- Anker ver- 
loren gehen. 0 nn 
4. Wegen-der periodisch mit grofser Heftigkeit wehenden Winde empfiehlt 
es sich, die Schiffe gut zu verankern, besonders gilt dies für die länger ver- 
weilenden. Schiffe. N ; 
. -Die Bramraaen und. Bramstängen müssen an Deck genommen werden und 
die Mars- und Untersegel wenigstens so lange gereeft festgemacht sein, als das 
Schiff wegen der Ladung segelfähig ist.‘ - 
5 Um Beschädigungen der Landungsbrücken durch treibende Schiffe bei 
Südoststürmen zu verhindern, darf kein Segelschiff südlich von der Linie ankern, 
die vom Leuchtthurme auf dem’ Hügel in-der Stadt durch die nördliche malalische 
Moschee führt. . Dampfer ankern südlich von einer Lime, die yon dem genannten 
Leuchtthurme durch .die südliche malaiische Moschee führt, - 
6; Alle auf der“ Rhede liegenden Schiffe. müssen während der Nacht die 
nach der Kaiserlichen Verordnung zur Verhütung von Seeunfällen vorgeschriebenen 
Lichter führen. ; . 
7... Wenn Schiffe während stürmischer Winde mehr Kette stecken müssen, 
so. ist dieser Betrag beim Eintritt besseren Wetters sofort wieder einzuhieven. 
8. Jedes vom Hafenamte gegebene Signal/ mufs von den Schiffen sofort 
beantwortet und strikte befolgt werden. 
9. Wenn ein Schiff bei Südoststurm die Ketten bricht und dann nicht 
mehr nach See kömmen kann, empfiehlt es‘ sich, das Schiff nördlich von der 
Stadt’ auf den ‘dört befindlichen Sandstrand zu setzen, um das Leben der Mann- 
schaft zu retten. Am besten eignet sich: dazu die Stelle beim Nordende des 
Seedeiches rechts vor dem (jaswerk, an dessen Schornstein des Nachts in 13,7 m 
Höhe über Wasser bei südöstlichen Stürmen ein kräftiges Gaslicht brennt, um 
die Stelle zu markiren. Man setze hierbei die Vorsegel und lasse diese auch 
noch stehen, nachdem das Schiff bereits den Grund berührt hat, um dasselbe 
möglichst hoch auf den Strand zu bringen. © 
Nach der Strandung darf Niemand das Schiff verlassen, bevor nicht das 
Rettungsboot längsseit oder mittelst Raketanapparat eine Verbindung mit dem 
Lande hergestellt ist. * 
10. Wenn das Landen oder Absetzen von Ladung an den Landungsbrücken 
unsicher ist, wird vom Flaggenmaste auf der nördlichen Landungsbrücke eine 
blaue Flagge gezeigt, und wenn das Landen selbst unsicher ist, wird daselbst 
ein rother Ball gezeigt. In diesen Fällen sollte man niemals versuchen, mit 
Schiffsboten‘ landen zu wollen. 
Hafensignale. Nothsignale. Bei der Strandung von Schiffen werden 
von einer möglichst günstigen Stelle grofse Zahlen als Signale gezeigt, am Tage 
weifse Zahlen auf schwarzem Brette, des Nachts erleuchtete Zahlen, die folgende 
Bedeutung haben: ; 
No. 1. Bleibt an Bord, bis Hülfe kommt; es ist keine Lebens- 
gefahr vorhanden. 5 
. No. 2. Sendet mittelst Fafs eine Leine an Land und pafst auf, 
dafs die nach dort geschossene Leine erfafst wird.
	        
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