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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 28 (1900)

Port Elisabeth. 
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ist auch kaum ein Lootse nothwendig, da der Hafenmeister stets den Ankerplatz 
für alle Schiffe anweist. ; 
Schleppdampfer sind vorhanden. Für den Verkehr zwischen der Rhede 
und den Landungsbrücken besteht ein fester Tarif. Man bezahlt für das Ver- 
holen von der Rhede nach den Landungsbrücken 1 £ für Schiffe von 100 bis 
300 Registertonnen und für jede ferneren 100 t Raumgehalt 10 sh mehr, wenn 
nur ein Dampfer benutzt wird; wenn zwei Dampfer gebraucht werden, zahlt man 
1 £ 10 sh für jede 100 Registertonnen, doch beträgt das Maximum an Schlepp- 
lohn für das Verholen 12 £. 
Für einen Schleppdampfer, der des Nachts bei einem an den Landungs- 
brücken löschenden oder ladenden Schiffe bleibt, zahlt man 1 £ die Nacht. Für 
das Abbringen von Ketten oder Ankern nach den auf der Rhede liegenden 
Schiffen sind mindestens 1 £ 10 sh zu zahlen, Sonst nach Tarif 10 sh für jede 
100 Registertonnen von Schiffen bis zu 300 t Gröfse, nnd 7 sh 6 d für jede 
weiteren 100 Registertonnen. 
Rettungswesen, Es’ ist ein Rettungsboot vorhanden und auch ein 
Raketenapparat. Signale für Sturmwarnungen und Nothfälle werden von’ den 
Signalstellen beim Hafenamt und auf der nördlichen Landungsbrücke gezeigt. 
Des Nachts ein grünes Licht bei der Gasanstalt. 
Quarantäne. Bei der Ankunft hat jeder Schiffsführer ein Formular aus- 
zufüllen, das zwölf Fragen über das Schiff und die gesundheitlichen Verhältnisse 
an’ Bord desselben enthält. Je nach dem Ausfalle dieser Antworten wird das 
Schiff in Quarantäne gelegt oder kann frei verkehren. Als Quarantäneanstalt für 
Kranke dient ein am Südende -der Stadt allein gelegenes Haus aus Wellblech. 
Zollbehandlung. Das Zollamt liegt am Fuße der nördlichen Landungs- 
brücke. Jeder. Kapitän hat daselbst innerhalb 24 Stunden nach seiner Ankunft 
sein Schiff einzuklariren unter Vorlegung oder Augabe des Schiffscertifikats, des 
Manifestes der Ladung und einer Proviantliste, wenn das Schiff‘ mit Ladung an- 
kommt; anderenfalls sind Angaben zu machen, ob man in Ballast oder aus welcher 
anderen Veranlassung anläuft, 
Die Rhede von Port Elisabeth, recht vor der Stadt gelegen, bietet ge- 
wöhnlich das ganze Jahr hindurch sichere und bequeme Ankerplätze auf 10 bis 
15m Wassertiefe über Sand- und Thongrund, nur gegen südöstliche Stürme, die 
in den Monaten von Oktober bis April zeitweilig sehr heftig wehen, liegt die 
Rhede gänzlich ungeschützt. - 
Den Handelsschiffen wird der Ankerplatz vom Hafenmeister angewiesen; 
des Nachts ankere man auf etwa 14 m Wasser, wenn das unter 2. genannte 
Leuchtfeuer W!/aN peilt. Kriegsschiffe sollten vorsichtigerweise, besonders 
während der Sommermonate, wenn gelegentlich Südoststürme zu erwarten sind, 
soweit nach See zu ankern, dafs sie in solchen Fällen Raum haben, um genügend 
Kette stecken zu können. Der Ankergrund ist gut, und mit gutem Ankergeschirr 
kann man hier ohne Gefahr einen Südoststurm abreiten. 
Die regelmäfsig hier verkehrenden, in der Wollfahrt beschäftigten Segel- 
schiffe vertäuen gewöhnlich bei ihrer Ankunft, schlagen die Segel ab und nehmen 
die Bramstängen an Deck. Sie sind mit schwererem . Ankergeschirr ausgerüstet 
als andere Schiffe und reiten gewöhnlich die Südoststürme sicher ab. Bei aufser- 
gewöhnlicher Heftigkeit dieser Stürme ist es indessen schon vorgekommen, dafs 
Ketten gebrochen und Schiffe gestrandet sind ‚unter Verlust von Menschenleben. 
Während südöstlicher Stürme setzt unter Land regelmäfsig starker östlicher 
Neerstrom, der das Abreiten solcher Stürme wesentlich erleichtert, obgleich dann 
schwerer, gelegentlich sogar brandender Seegang auf der Rhede steht. . 
Um im Nothfalle Stürme besser abreiten zu können, werden auf den Anker- 
ketten schwere Kokostrossen befestigt, die man hier miethen kann. Für Trossen, 
die auf Anordnung des Hafenmeisters an Bord gebracht werden und während 
des ganzen Aufenthaltes daselbst verbleiben, zahlt man 1 £ für jeden Zoll des 
Umfanges der Trosse, falls dieselbe nicht gebraucht wird. Werden sie jedoch 
im Nothfalle gebraucht, so kommt ein Zuschlag hinzu, der bei Schiffen bis zu 
1000 t 25 £ und bei Schiffen von mehr als 1000 t 37 £ 10 sh beträgt. Aufserdem 
ist jeder Schaden an der Trosse zu ersetzen, ; . 
Hafenordnung. 1. Schiffen, die ein gröfseres Quantum von Gütern hier 
löschen oder laden wollen, wird vom Hafenmeister ein Ankerplatz angewiesen,
	        
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