Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, März 1900.
Mit dem „Hafenhandbuch der Seewarte“ soll dem hier geäufserten Be-
dürfnisse abgeholfen werden. Das Hafenhandbuch soll alle wichtigen Schiffahrts-
verhältnisse der meisten Seehäfen der Erde kurz und übersichtlich erkennen
lassen und zwar hauptsächlich auf Grund der reichlich bei der Seewarte vor-
handenen und stets auch fernerhin noch einlaufenden Konsulatsfragebogen und
Kapitänsfragebogen. Dieses Hafenhandbuch würde somit zugleich verhüten, dafs
werthvolles Berichtsmaterial veraltet, ehe es bei den laufenden Küstenbeschreibungen
verwerthet werden kann. Für die Einzelbeschreibungen der Seehäfen ist vorläufig,
gewissermafsen probeweise, die Form gewählt, wie sie die lediglich als Beispiele
herausgegriffenen Beschreibungen der Häfen und der Schiffahrtsverhältnisse von
Huelva und Cadiz zeigen.
Wünsche der Interessentenkreise wegen der gewählten Form, wegen Aufnahme
oder Weglassung bestimmter Angaben werden von der Direktion gern entgegen-
genommen und nach Mafsgabe ihrer Bedeutung auch entsprechend berücksichtigt
werden. Das Hafenhandbuch würde zunächst in zwanglosen Beilagen zu den „ Annalen
der Hydrographie etc.“ erscheinen können; diese Beilagen würden später etwa im
Laufe der nächsten Jahre und nach Mafsgabe der für diese besondere Arbeit
verfügbaren Kräfte zu sammeln und für die Herausgabe in Buchform nach neuen
Eingängen zu ergänzen und zweckmäfsig zu ordnen sein.
Der Zweck und Nutzen des „Hafenhandbuches der Seewarte“ bestände nach
der Ansicht der Direktion darin, dafs damit ein ergiebiges Nachschlagebuch ge-
schaffen würde für alle deutschen Rheder, Schiffsbefrachter, Schiffsversicherer, Kauf-
leute der Rhederei u, s. w., Schiffsmakler, ferner aber auch für die deutschen Konsuln,
Kommandanten der Kriegsschiffe, Kapitäne und Steuerleute der Handelsschiffahrt
und schließlich auch für deutsche Gelehrte, Geographen, Reisende, Statistiker u. s. w.
Die Direktion bittet, Aenderungsvorschläge für die hier gewählte Form des
„Hafenhandbuches der Seewarte“ ihr bis zum 1. Mai d. J. zugehen zu lassen,
Die Direktion der Seewarte.
Dr. Neumarvyer.