186 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Dezember 1898.
Inseln kam, setzte den Kurs auf die Mitte zwischen Teneriffa und Gran Canaria
bis etwa querab von der Spitze Roxa, dann rechtweisend Nord mit halber,
später langsamer Fahrt unter ständigem Lothen. An der herrschenden nördlichen
Dünung hatte er einen Mafsstab für die Annäherung an Land. KErst in der
Nähe von der Spitze Autequerra sichtete er das Land auf etwa !/a Sm Abstand
und lief von da langsam längs der Küste in den Hafen,
Lootsenwesen. Die Lootsen sind dem Hafenkapitanat (Capitania del
Puerto) unterstellt, ein Oberlootse ist Vorgesetzter der 4 Lootsen, von denen
stets einer in dem Geschäftsraum der Hafenbehörde (Commandancia de Marina)
an der Muelle auf Wache ist. Sie kommen in einem weifsen Ruderboot, das
auf jeder Seite am Bug ein schwarzes P führt, den ankommenden Schiffen ent-
gegen und zeigen bei Tage eine blaue Flagge mit weilsem P, nachts Blaufeuer
und ein weißes Licht.
Nur Schiffe, die innerhalb des Hafens ankern oder an die Kajen legen
wollen, müssen einen Lootsen nehmen, die auf der Rhede ankernden nicht. Es
empfiehlt sich, beim Einlaufen einen Lootsen zu nehmen, da derselbe mit den
Verhältnissen und namentlich mit den Quarantänebestimmungen vertraut ist.
Kapt. Hävecker sagt in seinem Bericht:
„Ich fand bei jedesmaligem Anlaufen stets einen Lootsen auf Station. Da das Herannahen
eines Dampfers sowohl von Norden: wie von Süden lange Zeit beobachtet werden kann, so begiebht
sich der Lootse auf das Lootsensignal vom Schiff ins Boot und fährt dem Schiff entgegen, dem-
selben ein Blaufeuer als Antwort zeigenu. Nähert sich das Schiff dem Lootsenboot, so zeigt
dasselbe ein schnell werhselndes, durch das Drehen einer Laterne mit weißer, rother und grüner
Scheibe hergestellltes Licht zur Unterscheidung von den anderen Leichter- und Bootslichtern, kommt
an der Landseite des Schiffes längsseits und giebt von hier aus seine Anweisungen. Die Annahme
eines Lootsen bei Nacht hat den grofsen Vortheil, dafs dieser immer weifs, wie die Schiffe auf der
Rhede liegen.“
Das Lootsgeld beträgt für Schiffe über 80 t 25 ptas, Verholen im Hafen
12,50 ptas, An- oder Ablegen 12,50 ptas, bei Nacht die Hälfte mehr.
Schleppdampfer sind mehrere am Ort für die Kohlenleichter vorhanden.
Sie schleppen auch Schiffe nach und aus dem Hafen für 40 bis 60 ptas. Eine feste
Taxe besteht nicht; Wind, Wetter beeinflussen den Preis. Für Segelschiffe ist
die Annahme von Schleppern nöthig.
Gesundheitspolizei (S. 123 a. a. 0.). Jedes ankommende Schiff muß die
Quarantäneflagge heifsen, ein Gesundheitspafs wird ständig verlangt und der
Verkehr mit dem Lande darf vor dem ärztlichen Besuch, der jederzeit, auch
nachts erfolgt, nicht eröffnet werden. Schiffe, die in Quarantäne gelegt werden,
müssen südlich vom Brechwasser ankern, sie können Bunkerkohlen bekommen,
die mit eigener Mannschaft übergenommen werden müssen, wenn die Kohlen-
arbeiter von Land nicht getrennt von der Mannschaft arbeiten können,
Passagiere dürfen nicht von Bord, Waaren uicht gelandet werden, das Schiff
mufs nach Einnahme von Kohlen den Hafen wieder verlassen. Eine Beobachtungs-
anstalt (Lazareto de observacion) zur Beobachtung der mit „verdächtigen“
Schiffen angekommenen Passagiere und zur Desinfektion der Güter ist vorhanden.
Zollamtliche Behandlung. Santa Cruz ist Freihafen. Jedes Schiff, das
Passagiere und Ladung landet oder einnimmt, hat ein Ladungsmanifest in
doppelter Ausfertigung einzureichen,
Der Ankerplatz (S. 124 a. a. 0.) wird im Allgemeinen als gut mit Sand
und Mudgrund bezeichnet, er ist gegen Winde von SW über West bis NNO
geschützt. Bei steifen südlichen Winden, welche in den Wintermonaten nicht
selten vorkommen und auf der Rhede hohe See erzeugen, findet man im Notbhfall
nördlich vom Wellenbrecher in 13 bis 15m (7 bis 8 Fad.) Wasser einen
ziemlich guten Ankerplatz. In dieser Zeit kommt es wohl auch vor, dafs
Dampfer keine Bunkerkohlen nehmen können. Die Dampfer ankern im Allge-
meinen in einem Abstand von 1 bis 2 Kblg. nördlich und östlich vom Wellenbrecher,
in 36 bis 45 m (20 bis 25 Fad.), die in Quarantäne gelegten südlich von dem-
selben in 54 bis 64m (30 bis 35 Fad ) und die mit feuergefährlichen Ladungen
westlich vom Wellenbrecher in 20 bis 25 m (36 bis 45 Fad.).
Hafenanlagen (S.123 a. a. O.). Der Bau des Wellenbrechers wird
ununterbrochen fortgesetzt, seine Verlängerung ist bis auf 750 m vom jetzigen
Endpunkt in rw SOzO-Richtung geplant. Nur kleinere Fahrzeuge können an
demselben liegen.