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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 26 (1898)

186 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Dezember 1898. 
Inseln kam, setzte den Kurs auf die Mitte zwischen Teneriffa und Gran Canaria 
bis etwa querab von der Spitze Roxa, dann rechtweisend Nord mit halber, 
später langsamer Fahrt unter ständigem Lothen. An der herrschenden nördlichen 
Dünung hatte er einen Mafsstab für die Annäherung an Land. KErst in der 
Nähe von der Spitze Autequerra sichtete er das Land auf etwa !/a Sm Abstand 
und lief von da langsam längs der Küste in den Hafen, 
Lootsenwesen. Die Lootsen sind dem Hafenkapitanat (Capitania del 
Puerto) unterstellt, ein Oberlootse ist Vorgesetzter der 4 Lootsen, von denen 
stets einer in dem Geschäftsraum der Hafenbehörde (Commandancia de Marina) 
an der Muelle auf Wache ist. Sie kommen in einem weifsen Ruderboot, das 
auf jeder Seite am Bug ein schwarzes P führt, den ankommenden Schiffen ent- 
gegen und zeigen bei Tage eine blaue Flagge mit weilsem P, nachts Blaufeuer 
und ein weißes Licht. 
Nur Schiffe, die innerhalb des Hafens ankern oder an die Kajen legen 
wollen, müssen einen Lootsen nehmen, die auf der Rhede ankernden nicht. Es 
empfiehlt sich, beim Einlaufen einen Lootsen zu nehmen, da derselbe mit den 
Verhältnissen und namentlich mit den Quarantänebestimmungen vertraut ist. 
Kapt. Hävecker sagt in seinem Bericht: 
„Ich fand bei jedesmaligem Anlaufen stets einen Lootsen auf Station. Da das Herannahen 
eines Dampfers sowohl von Norden: wie von Süden lange Zeit beobachtet werden kann, so begiebht 
sich der Lootse auf das Lootsensignal vom Schiff ins Boot und fährt dem Schiff entgegen, dem- 
selben ein Blaufeuer als Antwort zeigenu. Nähert sich das Schiff dem Lootsenboot, so zeigt 
dasselbe ein schnell werhselndes, durch das Drehen einer Laterne mit weißer, rother und grüner 
Scheibe hergestellltes Licht zur Unterscheidung von den anderen Leichter- und Bootslichtern, kommt 
an der Landseite des Schiffes längsseits und giebt von hier aus seine Anweisungen. Die Annahme 
eines Lootsen bei Nacht hat den grofsen Vortheil, dafs dieser immer weifs, wie die Schiffe auf der 
Rhede liegen.“ 
Das Lootsgeld beträgt für Schiffe über 80 t 25 ptas, Verholen im Hafen 
12,50 ptas, An- oder Ablegen 12,50 ptas, bei Nacht die Hälfte mehr. 
Schleppdampfer sind mehrere am Ort für die Kohlenleichter vorhanden. 
Sie schleppen auch Schiffe nach und aus dem Hafen für 40 bis 60 ptas. Eine feste 
Taxe besteht nicht; Wind, Wetter beeinflussen den Preis. Für Segelschiffe ist 
die Annahme von Schleppern nöthig. 
Gesundheitspolizei (S. 123 a. a. 0.). Jedes ankommende Schiff muß die 
Quarantäneflagge heifsen, ein Gesundheitspafs wird ständig verlangt und der 
Verkehr mit dem Lande darf vor dem ärztlichen Besuch, der jederzeit, auch 
nachts erfolgt, nicht eröffnet werden. Schiffe, die in Quarantäne gelegt werden, 
müssen südlich vom Brechwasser ankern, sie können Bunkerkohlen bekommen, 
die mit eigener Mannschaft übergenommen werden müssen, wenn die Kohlen- 
arbeiter von Land nicht getrennt von der Mannschaft arbeiten können, 
Passagiere dürfen nicht von Bord, Waaren uicht gelandet werden, das Schiff 
mufs nach Einnahme von Kohlen den Hafen wieder verlassen. Eine Beobachtungs- 
anstalt (Lazareto de observacion) zur Beobachtung der mit „verdächtigen“ 
Schiffen angekommenen Passagiere und zur Desinfektion der Güter ist vorhanden. 
Zollamtliche Behandlung. Santa Cruz ist Freihafen. Jedes Schiff, das 
Passagiere und Ladung landet oder einnimmt, hat ein Ladungsmanifest in 
doppelter Ausfertigung einzureichen, 
Der Ankerplatz (S. 124 a. a. 0.) wird im Allgemeinen als gut mit Sand 
und Mudgrund bezeichnet, er ist gegen Winde von SW über West bis NNO 
geschützt. Bei steifen südlichen Winden, welche in den Wintermonaten nicht 
selten vorkommen und auf der Rhede hohe See erzeugen, findet man im Notbhfall 
nördlich vom Wellenbrecher in 13 bis 15m (7 bis 8 Fad.) Wasser einen 
ziemlich guten Ankerplatz. In dieser Zeit kommt es wohl auch vor, dafs 
Dampfer keine Bunkerkohlen nehmen können. Die Dampfer ankern im Allge- 
meinen in einem Abstand von 1 bis 2 Kblg. nördlich und östlich vom Wellenbrecher, 
in 36 bis 45 m (20 bis 25 Fad.), die in Quarantäne gelegten südlich von dem- 
selben in 54 bis 64m (30 bis 35 Fad ) und die mit feuergefährlichen Ladungen 
westlich vom Wellenbrecher in 20 bis 25 m (36 bis 45 Fad.). 
Hafenanlagen (S.123 a. a. O.). Der Bau des Wellenbrechers wird 
ununterbrochen fortgesetzt, seine Verlängerung ist bis auf 750 m vom jetzigen 
Endpunkt in rw SOzO-Richtung geplant. Nur kleinere Fahrzeuge können an 
demselben liegen.
	        
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