Ann. d. Hydr. ete., XXVI. Jahrg. (1898), Heft XII.
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Aus den Reiseberichten Seiner Majestät Schiffe.
Strom zwischen Nagasaki und Manila.
S. M. S. „Prinzefs Wilhelm“, Kommandant Korv.-Kapt. mit Oberstlieutenants-Rang Truppel.
Juni 1898.
Während der ganzen Reise, welche östlich von Formosa ausgeführt wurde,
wurde wegen des regnerischen trüben Wetters keine Observation erbalten; da-
gegen war besonders an den kritischen Punkten hinreichend Gelegenheit, den
Schiffsort durch Landpeilungen zu bestimmen.
Hiernach wurden folgende Stromverhältnisse beobachtet:
Der Gegenstrom des Kuro Siwo von Goto-Insel bis Steep-Insel (Nordost-
kante von Formosa) und von da bis Samasana - Insel war nicht vorhanden oder
wurde vielmehr durch den herrschenden nordöstlichen Wind aufgehoben. Südlich
von Samasana bis etwa 10 Sm südlich von Formosa herrschte ein lokaler Gegen-
strom von 3 Sm in der Stunde, dann bis Kap Bojeador ein solcher nordöstlicher
Gegenstrom von 1 bis 1,5 Sm in der Stunde. Von Kap Bojeador bis Kap Bolinao
und südlich bis etwa 15° S-Br wurde anstatt mitlaufenden Stromes (nach der
Karte) ein wahrscheinlich durch den Wind erzeugter nordwestlicher Gegenstrom
von etwa 1 Sm in der Stunde wahrgenommen.
Aus den Fragebogen der Deutschen Seewarte, betreffend Häfen,
Melbourne. ;
„Australia Directory“, Vol. I, 1897 — B, XII, 6 —,
Kaiserlicher Konsul W. A. Brahe in Melbourne. Mai 1898.
D. „Stuttgart“, Kapt. D. Köhlenbeck. Norddeutscher Lloyd. April 1898.
Landmarken (S. 429 a. a. O.)., Lonsdale Point konnte am frühesten
ausgemacht werden. ,
Lootsenwesen (S. 430, 479, 500 a. a. O.). Es besteht Lootsenzwang.
Die Lootsenschoner geben aufser den vorgeschriebenen Nebelsignalen bei Nebel
alle 5 Minuten ein Schallsignal mit einem Gong. Die Seelootsen von Port
Phillip sind berechtigt, Schiffe bis in die Häfen zu lootsen. Ein Lootsenamt
befindet sich in Williamstown. Das Lootsengeld wird nach Registertonnen
berechnet.
Schleppdampfer. Es bestehen drei Schleppdampfergesellschaften mit zu-
sammen 8 Dampfern. Alle haben die gleiche feste Taxe, und zwar beträgt der
Schlepplohn für Schiffe von 400 t, und darunter von See nach dem Ankerplatz
in der Hobson-Bucht oder umgekehrt durch das Westfahrwasser 15 ©, durch das
Südfahrwasser 17 Z 108. Für jede weitere Tonne sind 6 d mehr zu bezahlen.
Schiffen, die in Ballast ausgehen, wird !/s des Betrages weniger berechnet,
Zollamtliche Behandlung. Auf Schiffen, die auf der Rhede ankern,
kommt ein Zollbeamter in einer Dampfbarkasse an Bord, der die Luken und die
Provianträume versiegelt. Es wird eine Proviantliste verlangt, die in Bezug
auf Tabak, Cigarren und Spirituosen besonders genau ausgefüllt sein mufßs. Das
Zollhaus liegt in Flinders Street, gegenüber der Queens-Brücke.
Gesundheitspolizei (S. 498 a. a. O.). Ein Gesundheitspaß wird ständig
verlangt, und der Verkehr mit dem Lande darf erst nach. dem. ärztlichen Besuch
eröffnet werden.
Ann. d, Hydr. etc., 1898, Heft XII.