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Full text: 26, 1898

Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Januar 1898. 
Die Nachtarbeit ist untersagt, es sei denn, daß eine besondere Erlaubnifs 
der städtischen Behörde eingeholt wird. — Für die Sonntage und gesetzlichen 
Feiertage werden keine Gebühren erhoben, ausgenommen, wenn an solchen 
Tagen gearbeitet wird. 
Die Gesellschaft der Trockendocks und Schiffswerfte der Schelde von 
J. de Decker & Co. besitzt auf dem linken Ufer der Schelde, gegenüber der 
Stadt, zwei Trockendocks, die sie zu denselben Bedingungen vermiethet. Kine 
Maschinenfabrik und Reparaturwerkstatt befinden sich in unmittelbarer Nähe 
der Docks. 
Aufserdem liegen an der Schelde noch andere Trockendocks, eins in 
Burght, Herrn A. Schulte gehörig, und ein anderes in Cruybeke, das Herrn 
W. Freeman gehört. 
Auch die Gesellschaft John Cockerill bat auf ihrer in Hoboken belegenen 
Schiffswerft ein Trockendock, Maschinenfabrik und vollständige Einrichtungen 
für Schiffsneubau und Reparaturen. !) 
Hafenarbeiter. Die Arbeiterkorporationen, bekannt unter dem Namen 
Nations oder fläm. Natien, bilden Genossenschaften, die sich aus einer beschränkten 
Anzahl von Mitgliedern zusammensetzen und die man chefs de nation oder fläm. 
Natiebazen nennt. 
Der Ursprung dieser Genossenschaften ist ein sehr alter und reicht über 
das 16. Jahrhundert hinaus, jene Zeit, als der Hafen von Antwerpen seinen 
Handel sich von Tag zu Tag ausdehnen sah. 
Die Namen, welche sie damals annahmen, wie z. B. „Die Griechen“, 
„Die Römer“, „Die Polen“, „Die Türken“ etc. sind theilweise bis heutzutage 
geblieben. 
Ihre Organisation hat sich seit Jahrhunderten kaum verändert. 
Es giebt heute in Antwerpen ungefähr 50 gröfsere Naties, die Zahl ihrer 
Mitglieder liegt zwischen 20 bis 30. 
Früher arbeiteten die Mitglieder der Natie, die Baase, selbst mit, heute 
beschränken sie sich meistens nur darauf, ihre Abtheilungen Arbeiter zu dirigiren, 
das Gewicht und das Mafs des Gewogenen und Gemessenen zu notiren und die 
Waaren zu kontroliren. 
Bei gewissen Korporationen arbeiten die Mitglieder auch heute noch mit, 
namentlich bei den Korporationen der Wieger, der Messer und der Sackträger, 
bei anderen kleineren Korporationen greifen die Baase nur mit an, wenn die 
Arbeit dringend ist. 
Die Mitgliedschaft einer Natie wird erworben durch den Kauf des Antheils 
eines gestorbenen Mitgliedes oder eines Ausscheidenden. 
Es giebt Naties für die allgemeinen Hafenarbeiten wie Ausladen, Kinladen, 
Verführen, Wiegen und Messen, und Naties für gewisse Specialitäten, wie z. B. 
die Holznaties, die Getreidemessernaties, die Wiegernaties, die Kohlenauslader- 
und Messernaties, die Sackträgernaties etc, 
Der guten Ordnung und der strengen Disciplin, die in den Korporationen 
herrscht, ist es hauptsächlich zuzuschreiben, dafs sie andauernd prosperiren. 
Ihre Reglements bestimmen zum Theil ganz beträchtliche Ordnungsstrafen. 
Nachlässigkeit bei der Arbeit, Unpünktlichkeit, Fehlen, Streitigkeiten, 
Trunkenheit werden streng bestraft. 
Sie verrichten sämmtliche Hafenarbeiten und den ganzen Transport, über- 
nehmen die Verantwortung für jeden Schaden und Beschädigung, welche unter 
ihren Händen entstehen. 
Die Naties haben ihren allgemeinen feststehenden Preiscourant, übernehmen 
aber auch zu billigeren Preisen gröfsere Arbeiten. 
4) Nähere Angaben über die Trockendocks können nicht gemacht werden, da die Angaben 
des „Port d’Anvers“ nicht mit denen der Segelanweisung und des Dock-book in Uebereinstimmung 
zu bringen sind, D. R.
	        
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