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Volltext: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 26 (1898)

Schiffahrtsabgaben, Lootsen und Schlepperkosten im Hafen von Antwerpen. 35 
. Binnenschiffe: Dieselben, seien es Segler oder Dampfer, einschliefslich 
der Schleppdampfer, zahlen für den Eintritt in die Norddocks für die Tonne: 
Diejenigen unter 50 Tonnen: 0,08 Fr. für die Tonne, ganz abgesehen von 
der Anzahl der im Laufe des Jahres gemachten Reisen. 
Diejenigen von 50 und mehr Tonnen 
für. die erste Reise. . 
„ zweite 
„ dritte 
„ vierte UM „oe 
„ fünfte und jede folgende Reise 
Diese Abgabe berechtigt die Binnenschiffe zu zwei Monaten Aufenthalt in 
den Docks. Ueber diese Zeitdauer hinaus werden 5 Centimen für die Tonne und 
für den Monat nachbezahlt, Jeder angefangene Monat wird ganz bezahlt. 
Das Schleppen der Schiffe in das Innere des Bassins wird durch die 
Hafenverwaltung besorgt, welche zu diesem Zwecke über acht Dampfer ver- 
schiedener Gröfse und Konstruktion verfügt. 
Zwei dieser Dampfer sind besonders zu dem Zwecke konstruirt, um bei 
strengem Winter als Eisbrecher in den Bassins zu dienen. Sie werden in diesem 
Falle hinten so belastet, dafs der Bug sich auf die Eisfläche hebt, die auf diese 
Weise durch das Gewicht des Schleppers eingebrochen wird. AKHiner derselben 
ist aufserdem mit einer starken Dampfpumpe ausgerüstet, welche beim Ausbruch 
von Schiffsbränden oder bei Leckagen Hülfe zu leisten bestimmt ist. - 
Schleppdienst innerhalb der Bassins. Die Stadt übernimmt keinerlei 
Verantwortung für Havarie oder sonstigen Schaden, der durch Schleppen ent- 
stehen könnte, weder an Schiffen noch an den Hafeneinrichtungen, indem die 
Leistung der Stadt sich auf Lieferung der Treibkraft beschränkt. 
Diese Schleppboote stehen von morgens früh an. unter Dampf zur Ver: 
fügung der Schiffahrt während der Hafendienststunden und zwar: Vom 1. April 
bis zum 1. Oktober von 6 Uhr morgens bis 7 Uhr abends. Vom 1. Oktober 
bis zum 1. April von 7 Uhr morgens bis 6 Uhr abends. 
Das Schleppen der Schiffe wird nach einer bestimmten Taxe bezahlt. 
Will man die Schlepper aufserhalb der Dienststunden benutzen, so müssen 
dem Hafenmeister außer den üblichen Schleppkosten 25 Fr. für die Stadtkasse 
entrichtet werden, 
Seeschleppen. Das Seeschleppen ist freigestellt und wird nach Ueber- 
einkunft unternommen. Die Preise werden zwischen den Schiffskapitänen und 
den Schleppergesellschaften vereinbart. 
Das Schleppen von Antwerpen bis Vlissingen und umgekehrt findet zu 
den ungefähren folgenden Bedingungen statt: 
Schiffe von 200 Tonnen und weniger . 
201 „bis 300 . 
301 „ „ 400 . 
401 “ „ 500 
1000 » ; 
1500 ” , 
2000 
300 Fr. 
350 
375 
495 
650 
L000 
1250 
Für Schiffe von über 2000 Tonnen werden besondere Vereinbarungen 
getroffen. | 
Gewöhnlich wird ein zweiter Schlepper geliefert gegen 25 %%, Abzug von 
obigem Tarif. 
Obwohl gewisse Gesellschaften die gleichen Tarife angenommen haben, 
finden Letztere nicht immer Anwendung; im Allgemeinen werden, je nach Um- 
ständen, bedeutende Ermäfsigungen bewilligt. 
Leichtern. Wenn ein Schiff infolge seines profsen Tiefganges nicht 
geradewegs in die Hafenbassins einlaufen kann, so muß es einen Theil seiner 
Ladung in Leichter überladen. : 
Der Arbeitslohn für diese Umladung und die Miethe der Leichter sind 
stets zu Lasten der Waaren oder der Rhederei, desgleichen die Entlöschung der 
Leichter.
	        
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