Schiffahrtsabgaben, Lootsen und Schlepperkosten im Hafen von Antwerpen. 35
. Binnenschiffe: Dieselben, seien es Segler oder Dampfer, einschliefslich
der Schleppdampfer, zahlen für den Eintritt in die Norddocks für die Tonne:
Diejenigen unter 50 Tonnen: 0,08 Fr. für die Tonne, ganz abgesehen von
der Anzahl der im Laufe des Jahres gemachten Reisen.
Diejenigen von 50 und mehr Tonnen
für. die erste Reise. .
„ zweite
„ dritte
„ vierte UM „oe
„ fünfte und jede folgende Reise
Diese Abgabe berechtigt die Binnenschiffe zu zwei Monaten Aufenthalt in
den Docks. Ueber diese Zeitdauer hinaus werden 5 Centimen für die Tonne und
für den Monat nachbezahlt, Jeder angefangene Monat wird ganz bezahlt.
Das Schleppen der Schiffe in das Innere des Bassins wird durch die
Hafenverwaltung besorgt, welche zu diesem Zwecke über acht Dampfer ver-
schiedener Gröfse und Konstruktion verfügt.
Zwei dieser Dampfer sind besonders zu dem Zwecke konstruirt, um bei
strengem Winter als Eisbrecher in den Bassins zu dienen. Sie werden in diesem
Falle hinten so belastet, dafs der Bug sich auf die Eisfläche hebt, die auf diese
Weise durch das Gewicht des Schleppers eingebrochen wird. AKHiner derselben
ist aufserdem mit einer starken Dampfpumpe ausgerüstet, welche beim Ausbruch
von Schiffsbränden oder bei Leckagen Hülfe zu leisten bestimmt ist. -
Schleppdienst innerhalb der Bassins. Die Stadt übernimmt keinerlei
Verantwortung für Havarie oder sonstigen Schaden, der durch Schleppen ent-
stehen könnte, weder an Schiffen noch an den Hafeneinrichtungen, indem die
Leistung der Stadt sich auf Lieferung der Treibkraft beschränkt.
Diese Schleppboote stehen von morgens früh an. unter Dampf zur Ver:
fügung der Schiffahrt während der Hafendienststunden und zwar: Vom 1. April
bis zum 1. Oktober von 6 Uhr morgens bis 7 Uhr abends. Vom 1. Oktober
bis zum 1. April von 7 Uhr morgens bis 6 Uhr abends.
Das Schleppen der Schiffe wird nach einer bestimmten Taxe bezahlt.
Will man die Schlepper aufserhalb der Dienststunden benutzen, so müssen
dem Hafenmeister außer den üblichen Schleppkosten 25 Fr. für die Stadtkasse
entrichtet werden,
Seeschleppen. Das Seeschleppen ist freigestellt und wird nach Ueber-
einkunft unternommen. Die Preise werden zwischen den Schiffskapitänen und
den Schleppergesellschaften vereinbart.
Das Schleppen von Antwerpen bis Vlissingen und umgekehrt findet zu
den ungefähren folgenden Bedingungen statt:
Schiffe von 200 Tonnen und weniger .
201 „bis 300 .
301 „ „ 400 .
401 “ „ 500
1000 » ;
1500 ” ,
2000
300 Fr.
350
375
495
650
L000
1250
Für Schiffe von über 2000 Tonnen werden besondere Vereinbarungen
getroffen. |
Gewöhnlich wird ein zweiter Schlepper geliefert gegen 25 %%, Abzug von
obigem Tarif.
Obwohl gewisse Gesellschaften die gleichen Tarife angenommen haben,
finden Letztere nicht immer Anwendung; im Allgemeinen werden, je nach Um-
ständen, bedeutende Ermäfsigungen bewilligt.
Leichtern. Wenn ein Schiff infolge seines profsen Tiefganges nicht
geradewegs in die Hafenbassins einlaufen kann, so muß es einen Theil seiner
Ladung in Leichter überladen. :
Der Arbeitslohn für diese Umladung und die Miethe der Leichter sind
stets zu Lasten der Waaren oder der Rhederei, desgleichen die Entlöschung der
Leichter.