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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 26 (1898)

Aus den Fragebogen der Deutschen Seewarte, betreffend Häfen, 435 
Lootsenwesen (S. 325 a. a, 0.). Die Lootsen müssen eine Vollmacht des 
Marine Board besitzen und sind diesem unterstellt. Das Lootsenamt befindet sich 
bei der Semaphor-Landungsbrücke etwa 2 Sm vom Hafen. Von dort fahren die 
Lootsen den ankommenden Schiffen in einem Boote entgegen.. Für alle über 
60 Registertonnen grofsen Schiffe besteht Lootsenzwang; ausgenommen sind 
nur die Schiffe, die auf der Rhede vor Anker gehen. Die Gebühren für das 
Lootsen in den Hafen oder aus dem Hafen betragen für die ersten 100 Register- 
tonnen 50 Mk., für jede folgende Registertonne 12'/2 Pfg. bis zum Höchstbetrage 
von 240 Mk. Dampfer und geschleppte Segelschiffe bezahlen 25° weniger. Für 
das Festmachen, Losmachen, Bewegen der Schiffe im Hafen mit Lootsenhülfe, 
zu der aber keine Verpflichtung vorliegt, besteht eine feste Taxe. 
Schleppdampfer (S. 336 a. a. O.) von 60 bis 120 HP. sind vier vor- 
handen. Eine feste Taxe besteht nicht. Augenblicklich gilt etwa folgender Satz: 
Für das Schleppen in den Hafen und aus dem Hafen zusammen. 200 Mk. für die 
ersten 200 Registertonnen und S5 Pfg. für jede weitere Registertonne, für eine 
Strecke allein 120 Mk. für die ersten 200 Registertonnen und 50 Pfg. für jede 
weitere Registertonne. 
Gesundheitspolizei (S. 336 a. a. O.). Ein Gesundheitspafs wird ständig 
verlangt. Die Quarantäneanstalt, aus mehreren Häusern bestehend, liegt auf 
der Insel Torrens, 4 Sm nördlich vom Hafen. Die Schiffe haben die Kosten für 
Unterhalt und ärztliche Behandlung der dort ausgeschifften Passagiere . und 
Mannschaften zu tragen. . 
Zollamtliche Behandlung (S. 330 a. a. O.). Bei Ankunft auf der Rhede 
kommen Zollbeamte an Bord und. nehmen Inventar von dem an Bord befindlichen 
Proviant auf. Im Hafen steht das Schiff unter Aufsicht des an Bord befindlichen 
Zollbeamten. Das Einklariren hat innerhalb 48 Stunden beim Zollamt in Port 
Adelaide, Ecke Commercial Road und North Parade, zu geschehen. 
Ankerplatz (S. 326 a. a. O.), Die Postdampfer ankern aufserhalb Wonga- 
Bank; die Passagiere werden an der Semaphor- oder der Largs - Bai - Landungs- 
brücke gelandet, an deren jeder ein Bahnhof und ein Hotel liegt. 
Hafeneinrichtungen (S. 328 a. a. O.). Auf dem rechten Ufer des Adelaide- 
Flusses liegen zwei Hatenbecken. . 
Das Outer Dock ist durchschnittlich 170 m lang und ebenso breit; die 
Einfahrtsbreite beträgt 17 m und die Wassertiefe 4,3 bis 6,1 m. 
Das Port Dock ist durchschnittlich 230 m lang und 90m breit; seine 
Einfahrtsbreite ist 18 m und die Wassertiefe 5,5 m. 
Die Kaianlagen und Landungsbrücken im Hafen, von denen mehrere vor- 
handen sind, befinden sich in privaten Händen, Die beiden gröfsten Kajen sind 
500 m bezw. 270 m lang. Von gröfseren Dampfkrähnen sind zwei vorhanden; 
der eine hat eine Tragfähigkeit von 15 t und der andere eine solche von 25 t. 
Die Gebühren für Benutzung des gröfseren Krahnes betragen 36 bis 500 Mk., 
je nach dem Gewicht der zu hebenden Gegenstände. 
An der Nord- und Westseite des Hafens ist eine Reihe von Festmache- 
tonnen verankert. Die Wassertiefe an den verschiedenen Liegestellen. ist 4,6 m 
bis 8,2 m. ; 
Am oberen. Ende des Hafens führt eine Drehbrücke über den. Flufs; die- 
selbe wird nur nach vorheriger Anmeldung bei dem Hafenmeister geöffnet. 
Schiffahrtsunkosten. Feuergeld ist für jede Reise 50 Pfg. für die 
Registertonne zu zahlen. Schiffe, die nur für Orders anlaufen oder nur Passagiere 
landen oder einen. Theil ihrer Ladung löschen und den anderen Theil in den 
Nachbarkolonien, bezahlen. die Hälfte... Für Benutzung der Kajen, Landungs- 
brücken u. s. w. bezahlen Segelschiffe für jede Reise etwa 25 Pfg. für die 
Registertonne, Dampfer die Hälfte. .. . . 
‚ Ausrüstung. Alle diesbezüglichen Gegenstände sind stets in genügender 
Menge. zu haben. Englische Admiralitäts-Karten sind am Ort zu haben, Chrono- 
meter werden vom Hafenamt regulirt. * 
Ballast kostet 21/2 bis 4 Mk, die Tonne; als Ballast kann auch Getreide 
genommen werden, ebenso ist das Uebernehmen von anderen Schiffen gestattet. 
Schiffe; die in Ballast ankommen, können ‚abgabenfrei denselben ‚verkaufen, 
Steinballast, der zum Bauen geeignet ist, für 1 Mk. die Tonne. Ks empfiehlt 
sich, wegen des Ballastes mit dem Stauer in Verbindung zu treten.
	        
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