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Annalen der Hydrographie: und Maritimen Meteorologie, Oktober 1898
Mängel im Fahrwasser des St. Lorenz-Stromes zwischen Montreal
und Quebec,
Die infolge des Festkommens eines Dampfers im Kanal des St. Lorenz-
Stromes bei Kap ä la Roche am 25. September 1897 von den Hafenkommissaren
zu Montreal geführte Untersuchung über den Unfall hat Veranlassung zu einem
Bericht der gedachten Kommissare an die kanadische Regierung gegeben, aus
dem wir folgende, auf Mängel im Fahrwasser und seiner Unterhaltung und Ueber-
wachung bezügliche Stellen entnehmen:
1. Der Wasserstandzeiger bei Sorel zeigte an dem betreffenden Tage
einen höheren Wasserstand als im Kanal thatsächlich vorhanden war, 27!/%'
(8,35 m), während thatsächlich weniger Wasser im Kanal war.
2. Es ist wohl bekannt, dafs der Wasserstandzeiger bei Sorel nicht noth-
gedrungen die genaue Wasserstandhöhe im Kanal anzeigt, in Anbetracht dessen,
dafs andere Umstände, wie Gezeiten und Wind, auf den Wasserstand von
Einfluß sind.
3. Der Lootse zeigte grofsen Mangel an Vorsicht, dafs er mit dem Schiffe
unter diesen Umständen bei Niedrigwasser in den Kanal ging. [Das Schiff ging
nach Annahme der Hafenkommission bei voller Fahrt 27’ 1“ (8,25 m), nach An-
nahme des Seeamtes Hamburg, vor dem der Unfall verhandelt wurde, 26‘ 6“ bis
26’ 7“ (8,07 m bis 8,1 m) tief und mußte nach den Vorschriften des Hafenaufseher-
amtes in Montreal 18“ (0,457 m) weniger Tiefgang haben, als die Tiefe des Flufs-
bettes betrug. Das Hafenaufseheramt hatte dementsprechend durch Fernsprecher
die zulässige Beladung auf 25’ 6“ (7,77 m) dem Schiffsführer mitgetheilt und
kontrolirt. Die Nichtübereinstimmung in den Tiefgangsannahmen der Kommission
und des Seeamtes rührt daher, dafs Erstere die bei voller Fahrt der „Arabia“
eintretende tiefere Eintauchung zu 18“ (0,457 m), das Letztere unter Anderem
jedoch nur zu 9” bis 10“ (0,229 bis 0,254 m) annimmt. ]
4. Das Schiff hat-infolge seines zu großen Tiefganges die Kanalsohle
berührt. (Das Seeamt hat über diesen Punkt keine bestimmte Meinung aus-
gesprochen, da eine genügende Aufklärung sich nicht ergeben hat, weil bei der
nach der Strandung vom Ingenieur der Hafenkommission in Begleitung des Schiffs-
führers und des Lootsen unternommenen Untersuchungsfahrt die Hindernisse
bereits entfernt waren.)
5. Der Kanal, der 1893 oder 1894 fertiggestellt war, ist bis nach dem
Unfall nicht eingehend auf seine Tiefenverhältnisse und Bodenbeschaffenheit
untersucht worden. Der Umstand, dafs Schiffahrtshindernisse, ein schwerer ovaler
Granitblock und zwei Anker im Kanalbett, bei dieser Untersuchung gefunden
wurden, ist nicht geeignet, die auf die Unterhaltung des Kanals verwendete
Sorgfalt in günstigem Licht erscheinen zu lassen; es ist daher nachdrücklich auf
eine regelmäfsige Untersuchung des Kanalbettes hinzuweisen.
6. Es ist erwiesen, dafs eine Fahrwassertonne im Kanal bedeutend aufserhalb
ihrer Position gelegen hat; dieses Vertreiben von Tonnen kommt fortwährend
vor, und es muß eine bessere Methode zur Sicherung und Ueberwachung der
richtigen Lage der Fahrwassertonnen angenommen werden, wenn diese mit einiger
Sicherheit die Fahrrinne des Kanals anzeigen sollen.
{. Es ist dies um so nöthiger, als bei einigen Lootsen sich die Neigung
entwickelt hat, nicht nach den Leitmarken, sondern nach den Fahrwassertonnen
zu steuern, wie die häufige Entschuldigung derselben beweist: „Ich mufs im Kanal
gewesen sein, da ich innerhalb der Tonnen war.“
8. Den Lootsen mul mehr Sorgfalt und Nachdenken anempfohlen werden,
damit sie nicht Schiffe von grofsem Werth, mit werthvollen Ladungen und
vielleicht Hunderten von Menschenleben aufs Spiel setzen an Stellen, wo sie
wissen müssen, da[ls sie ernste Gefahr laufen, während ein Warten von einer
ader zwei Stunden die Durchfahrt vollständig sicher macht.
9. Es ist wünschenswerth, dafs der Semaphor zum Anzeigen des Wasser-
standes im Kanal wieder an der Stelle errichtet wird, wo er früher gestanden
hat, damit die Lootsen die wirkliche Wassertiefe im Kanal jederzeit genau kennen,
10. Es mufß verlangt werden, dafs das Hafenaufseheramt die Ladelinie
der Schiffe nicht, wie bisher, mündlich oder durch den Fernsprecher den Schiffs-