398 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Oktober 1898.
Hamburg —Amerika-Linie, Careening Cove, Wassertiefe längseit bis 25° (7,6 m),
Compagnie generale Transatlantique, Long Bay, „ " „ 22'%' (6,8 m),
Royal Mail Steam Packet Co., an der Nord-
westseite des Hafens
Bröndsled & Co., Careening Cove,
Dieselben werden fast ausschließlich als
nutzung durch andere Schiffe wäre stets ein
thümern zu treffen.
Mit Ausnahme eines Krahnes von lt Hebekraft an der Kings Wharf, wo
Boote und Leichter anlegen können, sind keinerlei Hebevorrichtungen vorhanden.
Die Lagerschuppen im Privatbesitz haben eine Aufnahmefähigkeit von annähernd
9000 t Ladung.
Der Liegeplatz für Schiffe mit feuergefährlichen Ladungen und Explosiv-
stoffen ist der Quarantäneankerplatz.
Landeplatz für Schiffsboote ist bei Kings Wharf.
Laden und Löschen, Die Kohlenschiffe löschen längseit der Ladebrücken,
alle übrigen Schiffe müssen Leichter benutzen, von denen etwa 25 von 10 bis 15 t
Tragfähigkeit im Besitz verschiedener Firmen sind. Gröfsere Leichter bis
zu 75 t Tragfähigkeit besitzen nur die vorgenannten drei Dampferlinien,
Hafenordnung. KEin- und auslaufende Schiffe müssen die Flagge zeigen.
(sec. 3.) Nach Zapfenstreich darf mit Ausnahme des Kapitäns und der Schiffs-
offiziere kein Mann der Besatzung ohne einen Pafs vom Polizeimeister an Land
sein. (sec. 13.) Asche, Ballast und Unrath darf im Hafen nicht über Bord ge-
worfen werden. (sec. 14.) Nach Sonnenuntergang darf von den Schiffen im
Hafen nicht geschossen werden aufser als Nothsignal bezw. Abfahrtssignal von
Postdampfern. (sec, 15.) Kein Arbeiter darf ohne Erlaubnifsschein des Polizei-
meisters beschäftigt werden. (sec. 16.) Ebenso darf kein Mann der Besatzung
abgemustert oder zurückgelassen werden ohne diese Erlaubnifs. (sec. 19.) Jede
aicht zur Besatzung gehörige an Bord befindliche Person mufs einen gesetz-
mäfsigen Pafs besitzen. (sec. 20.) Vor dem Auslaufen müssen die Ausklarirungs-
papiere im Fort vorgelegt werden, das betreffende Schiff mufls dazu die Flagge
heißen. Nach Sonnenuntergang darf kein Schiff ohne besondere Erlaubnifs des
Fortkommandanten auslaufen. (sec, 21.)
Ausrüstung (S. 164 a.a. O.). Frischer und Dauerproviant ist ersterer zu
angemessenen Preisen, letzterer theuer und nur in geringen Mengen vorhanden.
Maschinen, Materialien und kleinere Ausrüstungsgegenstände sind zu beschaffen.
Nautische Ausrüstung ist nicht zu beschaffen mit Ausnahme von Seekarten
der Nachbarinseln. Steinballast, 1% die Tonne frei an Bord, ist zu haben.
Bunkerkohlen (S. 164 a. a. O.). Die drei vorgenannten Dampferlinien
dürfen von ihren Vorräthen nicht verkaufen. Die H.-A. P. G. hat etwa 4000 t
Kohlen auf Lager; es befinden sich etwa 2000 t englische und amerikanische
Kohlen ständig auf Lager bei Brönstedt & Co., englische Kohlen sind vor-
herrschend. An den Ladebrücken werden etwa 50 t stündlich in Körben an
Bord getragen. Durch Einnehmen der Kohlen aus Leichtern im Hafen vertheuert
sich der Preis.
Wasser (S. 164 a. a. 0.). Das Trinkwasser ist Cisternenwasser von guter,
gesunder Beschaffenheit. Die vorhandenen zehn Cisternen halten etwa 4000 cbm
(Ann, 86, 5. 358). Es wird in Wasserbooten von etwa 8 bis 11 cbm Inhalt mit
eigener Pumpvorrichtung an Bord gebracht. Die Firma Brönstedt & Co. hat
die Ey rsorgung der Schiffe in Händen, 1 cbm = 1 t kostet zur Zeit 2 $
(8,20 Mk.).
Docks und Ausbesserungswerkstätten (S. 163 a. a. 0.). Das Schwimm-
dock der St. Thomas floating Dock Co. ist 76,2 m (250) lang, 21,3 m (70°)
oreit und kann Schiffe bis zu 3000 t Gewicht haben. Der gröfßfste Tiefgang für
einzudockende Schiffe ist 6,1 m (20°), die gröfste zulässige Kiellänge 91,4 m
300). Die Dockkosten werden nach Tonnengehalt berechnet und betragen
beispielsweise für Schiffe von 1C01 £t an aufwärts für die Tonne für den ersten
Tag 1,00 $, für den zweiten 0,25 $, für den dritten 0,20 $. Die Unkosten bei
Benutzung der Aufschlepphelling sind etwas geringer; ein fester Tarif besteht
nicht. Mit dieser ist eine Ausbesserungs-Werkstätte für kleinere Ausbesserungen
verbunden, eine zweite ist im Besitz der Royal Mail Steam P. Co. Kleinere
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