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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, September 1898.
Es erfolgt demnach der Eintritt des Maximums etwas früher im Jahres-
jJaufe. Die WSW haben ihre Häufigkeitswerthe in den einzelnen Jahreszeiten
nicht wesentlich geändert. Die Westwinde haben, aufser im Herbst und Winter,
beträchtlich zugenommen an Häufigkeit. Am gröfsten aber ist der Hänufigkeits-
zuwachs der Westnordwestwinde, namentlich im Sommer und Frühling. Addirt
man die Procente der drei häufigsten Richtungen bezüglich der beiden letzten
Breitenzonen, so erhält man:
50— 55° 8 WSW 161 W 176 WNW 185
55—60°8S » 154 „ 188 „ 193
In der höheren Breite sind demnach die Westnordwestwinde die vor-
herrschenden geworden.
Kalmen sind auch hier nur schwach vertreten, am meisten (4°%) im
Sommer; der Herbst hat wie in voriger Zone das Minimum an Stillen.
An Stärke haben die Winde dieser Zone im Winter und Frühling zu-
genommen. Die mittlere Stärke beträgt 5,4 B mit einem Maximum von etwa
5,6 im Frühling und einem Minimum von nahezu 5,0 im Sommer,
Notizen.
1. Allein auf der Kommandobrücke! Ein Hülfsbüchlein beim Navigiren
in Sicht der Küste oder sonst eines festen Objekts, von J. Johannsen, Kapitän.
Selbstverlag des Verfassers, Lübeck; in Vertrieb bei L. Friederichsen & Co,,
Hamburg. Preis 1 Mk, — Das mit den abgekürzten Strichtafeln (Hypothenuse
1 bis 20, von !/4 zu '/a Strich) nur 14 Seiten kleinsten Formats umfassende
Heftchen soll den Navigateur in den Stand setzen, bei Annäherung an ein festes
Objekt oder beim Passiren und Umfahren eines solchen Kurs- und Abstands-
bestimmungen zu treffen und bereits getroffene auf die Richtigkeit prüfen zu
können, ohne genöthigt zu sein, die Brücke zu verlassen. Auch für den Fall,
dafs man das Heftchen nicht zur Hand haben sollte, ist durch ein paar einfache,
dem Gedächtnifs leicht einzuprägende Regeln für Ersatz gesorgt. Das haupt-
sächlich für den Gebrauch an Bord von Dampfern bestimmte Büchlein dürlite
seinen Zweck vollständig erfüllen, ebenso die als Ersatz dienenden Regeln für
Peilungen von Strich zu Strich, wenn das Objekt mit der nöthigen Schärfe ge-
peilt werden kann.
2. Fürsorge für kranke Seeleute in Canada. (13. Jahresbericht des
„Department of Marine and Fisheries“, 1897.) Von jedem Schiff, welches einen
Hafen der Provinzen Quebec, Nova Scotia, New Brunswick, Prince Edward-Insel
and British Columbia anläuft, wird eine Abgabe von 2 ct. für die Registertonne
erhoben und dem Sick Mariner’s Funds zugeführt. Schiffe von 100 t und weniger
bezahlen die Abgabe einmal, solche von mehr als 100 t dreimal im Jahre. Aus-
yeschlossen sind Fischerfahrzeuge, welche in Canada nicht registrirt sind. Auf
die Provinz Ottario findet das Gesetz keine Anwendung.
Die erkrankten Seeleute erhalten unentgeltliche Krankenhausbehandlung
in Montreal (Notre Dame-Hospital und Chicoutimi-Hospital), in Quebec (Leffery
Hale- und Hotel de Diew - Hospital), St. John (Allgemeines Krankenhaus),
Miramichi, Richibucto, Bathurst, St. Andrew’s, Sackville, Yarmouth, Pictou,
Sydney, Lunenburg, Point Tupper, Halifax (Victoria-Krankenhaus), Charlottetown
(öffentliches Krankenhaus), Victoria, Nanaimo, Varconver (St. Paul’s-Hospital);
in den Häfen, in welchen kein Marine- bezw. allgemeines Krankenhaus besteht,
sorgt der Vorsteher des Zollamtes für die ärztliche Behandlung der Kranken,
3. Ansegelung des Columbia-Flusses, Oregon.!) Nach einer Be-
merkung des Kapts. C. Oltmann vom Schiffe „Emilie“ empfiehlt es sich, bei
der Ansegelung des Columbia - Flusses von Westen sich im Winter gut südlich
zu halten und das Land eine gute Strecke südlich vom Eingange des Flusses
anzusteuern, da der Wind in der fraglichen Jahreszeit vorherrschend südöstlich
1) Siehe das „Segelhandbuch für den Stillen Ozean“, Seite 621, 629 und 847,