Aus den Fragebogen der Deutschen Seewarte, betreffend Häfen, 9245
Wasser (S. 82 a. a. 0) kann kostenfrei aus den artesischen Brunnen geholt
werden, doch ist die Entfernung von demselben grofßs. Das Trinkwasser ist vor-
züglich, das Flufswasser brackisch.
Bunkerkohlen (S. 82 a. a. O0.) sind in beschränktem Mafse und sehr theuer
zu haben. Wenn kein Regierungsdampfer am Kohlenplatz Kohlen nimmt, kann
man sofort an dieselbe holen: die Kohlen werden durch Kulis in Säcken an
Bord getragen. ;
Ausrüstung. Proviant (S.82 a.a.O.) ist frisch mäfsig theuer, Dauerproviant
durch den darauf lastenden Zoll vertheuert. Sonstige Ausrüstung ist kaum
zu haben.
Seekarten. Der Hafenmeister hat ein kleines Kartendepot, aus welchem
man die holländischen Küstenkarten entnehmen kann.
Ausbesserungswerkstätten sind am Ort ebensowenig wie Docks vor-
handen, Kleine Ausbesserungsarbeiten an Schiff und Maschinen können durch
die „Deli Spoorwey Maatshappie“ ausgeführt werden, welche in dem mit der Eisen-
bahn in einer Stunde erreichbaren Medan eine Werkstatt besitzt.
Das deutsche Konsulat ist in der Hauptstadt Medan.
Gibraltar.
„Mediterranean Pilot“, Vol. I, 1894 — B. V, 11 —.
„Sailing Directions for the West Coasts of France etc,“ 1891 — B. VI, 5 —.
D. „Anna Woermann“, Kapt. F, Martens. Wocrmann- Linie. März 1898,
Kaiserlich deutscher Konsul Ferdinand Schott, Gibraltar. Mai ]898,
Lootsenwesen, Es sind Lootsen zu haben, ausgediente Matrosen, die den
Hafen genau kennen; dieselben kommen jedoch nur auf Signal heraus und
bringen das Schiff auf seinen Ankerplatz; das Lootsengeld wird nach Ueberein-
kunft bezahlt. Es ist jedem Schiffsführer, der zum ersten Male nach Gibraltar
kommt, zu rathen, einen Lootsen zu nehmen, weil man aufserhalb der Kohlen-
hulks des tiefen Wassers wegen nicht ankern kann und die Einfahrt zwischen
den Hulks von der Seeseite her schlecht zu erkennen ist. Sind Kohlen vorher
bestellt, so kommt der Kapitän der betreffenden Hulk an Bord, um das Schiff
längsseit der Hulk und wieder zurück zu bringen.
Schleppdampfer sind vorhanden; eine feste Taxe besteht nicht, sie
arbeiten nach Akkord,. ;
Bergungsdampfer. Der nordische Bergungsverein, die schwedische Ge-
sellschaft Neptun, M. H. Bland & Co., limited, und Sons of Thomas Hingnes
anterhalten am Ort Bergungs-, Pumpen- und Feuerlöschdampfer, Taucher, Prähme,
Hebezeug und alles für Bergungsarbeiten Nöthige.
Gesundheitspolizei, Ein Gesundheitspafls wird ständig verlangt, der
ärztliche Besuch mufßs abgewartet werden, ehe der Verkehr mit dem Lande
eröffnet werden darf.
Der ärztliche Besuch wird zwischen dem Morgen- und dem zweiten Abend-
schufs abgestattet; aulserdem können die Schiffe auch nachts von dem wacht-
habenden Beamten auf Devil’s Tongue Praktika erhalten.
Zollamtliche Behandlung. Gibraltar ist Freihafen.
Ankerplatz (Mediterranean Pilot, Seite 51, West Coasts, Seite 419). Schiffe
mit Explosivstoffen dürfen nicht auf dem gewöhnlichen Ankerplatz, sondern an
der Nordseite- der Bucht in etwa 20 Faden (36 m) ankern (Quarantänegrund).
Sie müssen im Vortopp eine rothe Flagge heifßsen. .
. Laufen solche Schiffe nur den Hafen an zum Buukern, so dürfen sie mit
Erlaubnifs des Hafenkapitäns längseit der Kohlenhulks gehen, jedoch ist für die
von der Hafenbehörde gestellten Wächter — unter 800 t Größe einer, darüber
hinaus zwei — für die Stunde 1 pes. für jeden Wächter zu zahlen.
Hafeneinrichtungen sind noch im Bau begriffen, Auf der Old - Mole,
welche nur das Anlegen von Leichtern gestattet [1,6 m (5'/2‘) Wassertiefe läng-
seit], sind fünf Krähne, von denen drei je 3t, zwei je 1 t Hebekraft haben;
alle müssen mit Händen bedient werden. Ein Lagerschuppen von 30,5 m Länge
und 24,4 m Breite ist vorhanden. Für die Benutzung der Krähne sind 10 centimes
zu bezahlen.