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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 26 (1898)

152 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Mai 1898. 
und Wetter die Arbeit unmöglich macht, wird nur die Hälfte obiger Taxe bezahlt, 
Schiffe, die mit Havarie einlaufen, bezahlen während der Ausbesserungsarbeiten 
2 reis für Tag und Tonne. 
Wasser. Das Trinkwasser ist gut, kleinere Mengen sind in Fässern von 
Land zu holen, größere kommen auf Bestellung mit einem Wasserboot von Oporto, 
und es sind dann noch 20 bis 40 M. Schlepplohn etc. zu zahlen; in Oporto kostet 
die Tonne 1 M., in Leixöes 1,50 M., in gröfseren Mengen billiger. 
Bunkerkohlen, Es empfiehlt sich, die Kohlen, welche in Leichtern von 
Oporto nach Leixöes geschleppt werden müssen, vorher zu bestellen. Der Preis 
ist bei Abnahme von mindestens 100 t 18 M. frei Bunker; die Kohlen werden in 
Körben an Bord getragen, 100 £ in etwa 3 bis 4 Stunden. 
Proviant und sonstige Ausrüstung. Frischer Proviant ist erhältlich und 
wohlfeil. Seekarten und nautische Ausrüstung ist in Üporto zu haben, 
Docks und Ausbesserungswerkstätten. Docks sind nicht vorhanden, 
doch können Schiffe, welche aus irgend einem Grund nicht nach Oporto gehen 
können, alle nothwendigen Ausbesserungsarbeiten, Kielholen eingeschlossen, im 
Hafen gegen Erlaubnifs des Hafenkapitäns und Unterzeichnung der Verpflichtung 
vornehmen, dafs alle darauf bezüglichen Anordnungen des Hafenkapitäns beachtet, 
die Arbeiten unter Aufsicht eines seiner Beamten und nur am Tage ausgeführt 
und bei Zurückziehung der Erlaubnifs eingestellt werden. Für den Aufsichts- 
beamten sind täglich 240 reis zu zahlen. 
Hafenpolizeiliche Vorschriften, Schiffe, welche Feuer an Bord haben, 
dürfen nicht einlaufen. Bei Feuer an Bord im Hafen liegender Schiffe ist das 
Hülfesignal mit der Glocke zu geben, die Löscharbeiten u. s. w. leitet der Hafen- 
kapitän. Bei Feuer auf den Kajen und deren Nachbarschaft haben die Schiffe 
die für ihre Sicherung nothwendigen Vorkehrungen auf Anordnung des Hafen- 
kapitäns zu treffen. 
Laden und Löschen feuergefährlicher Ladungen darf nur mit besonderer 
Erlaubnifs des Hafenkapitäns geschehen, geraucht darf dabei nicht werden. 
x Landestelle. Die Boote landen im Bootshafen in der Nordostecke des 
afens. 
Die Signalstation in Fort Leca dient auch zum Verkehr mit den Schiffen 
im Hafen nach dem Internationalen Signalbuch. 
Das deutsche Konsulat liegt in Oporto, Rua Bellomonte. 
Das englische Seemannsheim in Oporto wird auch von Deutschen benutzt. 
Ein englisches Seemannskrankenhaus ist ebenfalls in Oporto, doch wird 
von deutschen Schiffen meist das dortige portugiesische Hospital benutzt, das 
billiger und sehr gut ist. 
Ansteuerungsmarke. Kapt. H. Schütterow berichtet: Die beste Marke 
für Leixöes ist: der hohe Oporto-Feuerthurm in SO mw gehalten, bringt das 
Schiff in 1 Sm Entfernung frei von den Molen von Leixöes; bei unsichtigem 
Wetter muß das Loth gebraucht werden. 
Das Einlaufen in den Hafen ist bei hoher See und auflandigem Wind 
nicht ungefährlich, zumal man eben innerhalb der Mole zu ankern hat. 
Auszug aus den allgemeinen Hafenvorschriften für das 
Königreich Portugal. 
Uebersetzt aus deim von Kapt. A. Simonsen, Führer des Dampfers „Amazonas“, H. S. A.D. G,, 
mit dem Fragebogen der Deutschen Seewarte über den Hafen von Lissabon eingereichten „Extracto 
do Rerolamento Geral dos Cayitanias“. Marine - Ministerium, Lissabon, Nationaldruckerei, 1894, 
Zeigen der Flagge. Alle Kauffahrteischiffe, welche ein- oder ausgehend 
die Barre kreuzen oder im Hafen in Bewegung sind, müssen ihre Nationalflagge 
geheifst haben. (Art. 114). 
Lootsenzwang. Wird ein Zwangslootse nicht genommen, so ist der 
Schiffsführer für allen Schaden verantwortlich, den infolge eigenen unvorschrifts- 
mäfsigen Ankerns sein eigenes oder fremde Schiffe erleiden; er hat kein Recht,
	        
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