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Volltext: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 26 (1898)

Aus den Fragebogen der Dentschen Seewarte, betreffend Häfen. 
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heim Auslaufen hier auch wieder von Bord, ‚Das Lootsenboot führt bei Tage 
eine rothe Flagge im Bug, bei Nacht zwei rothe Laternen übereinander. Die 
Lootsen sind im Fort Leca stationirt, dort befindet sich auch eine Signalstation 
mit Signalmast. 
Ist an diesem bei Tage ein schwarzer Ball geheißt oder nachts ein 
rothes Licht zwischen zwei grünen, so darf kein Schiff ein- oder auslaufen, 
Schiffe, welche einlaufen wollen, müssen die nach dem Internationalen Signal- 
buch gegebenen Signale der Signalstation beantworten und das von derselben 
gegebene Einfahrtssignal, eine rothe Flagge, allenfalls mit dem Namen des be- 
treffenden Schiffes, abwarten. Nachts mul zum Zeichen der Absicht, einzulaufen, 
eine Rakete abgefeuert und das Lootsenboot abgewartet werden. 
Die rothe Flagge im Lootsenboot bei Tage, nachts ein oder mehrere 
Flackerfeuer, giebt die Erlaubnifs zur Einfahrt, das Schiff mufs auf dies Signal 
auf das Lootsenboot zuhalten. 
Den Vorzug beim Einlaufen haben in folgender Reihenfolge: Schiffe mit 
Havarie, Staatsschiffe oder vom Staat gecharterte Schiffe, Dampfer, welche nur 
Kohlen zur Fortsetzung ihrer Reise auffüllen wollen, portugiesische Schiffe. 
Lootsengeld. Für Schiffe bis 100 t netto für die Tonne 15 reis, für jede 
Tonne über 100 Tonnen 5 reis, keinenfalls mehr als 4 Milreis und weniger als 
600 reis, für das Lootsenboot beim Ein- und Auslaufen jedesmal 1600 reis. Wird 
der Lootse aufser zum Ein- und Auslaufen benutzt, so erhält er für einen Tag 
1500 reis, jeden folgenden Tag 800 reis. ; 
Sanitätspolizei. Ein Gesundheitspafs wird ständig verlangt, und der Ver- 
kehr mit dem Lande darf erst nach dem ärztlichen Besuch eröffnet werden. Kin 
Quarantäne-Ankerplatz ist durch Bojen gekennzeichnet. 
Zollamtliche Behandlung. Es wird verlangt: 1 Ladungsmanifest, 1 Pro- 
viantliste, 1 Namensliste der Passagiere und 1 der Besatzung, für erstere eine 
Gepäckliste; Tabak wird unter Siegel gelegt. 
Ankerplatz, Der Raum zwischen folgenden Linien: Kopf der Südmole 
Fort Leca und Kopf der Nordmole —- altes Zollhaus mufs als Passage 
frei bleiben. Die Schiffe müssen vorn und achtern vermoort werden. Die 
Festmachetonnen halten Schiffe von 6000 t unter allen Wind- und Seeverhält- 
nissen. Schiffe bis zu 1000 t netto zahlen täglich für Benutzung jeder Festmache- 
tonne 1000 reis, für Festmachepfähle oder Ringe 200 reis, Schiffe über 1000 t 
netto 2000 bezw. 400 reis. Für Boote, welche zum Mooren oder Entmooren be- 
nutzt werden, ist 1 Milreis zu zahlen. 
Die Anker dürfen nicht mit Bojereeps und Bojen versehen sein. Nachts 
müssen die zu Anker liegenden Schiffe aufser der Ankerlaterne eine Heck- 
laterne führen. 
Winde zwischen WSW bis SWzW wehen direkt in den Hafen hinein; 
hohe westliche Dünung setzt sich, wenn auch abgeschwächt, in den Hafen fort, 
Außerhalb des Hafens fand „Amazonas“ für die Nacht bei leichtem nörd- 
lichen Wind einen guten Ankerplatz auf 27,5 m (15 Faden) Wasser, Sandgrund, 
in den Peilungen: Öporto F. S72° O0 rw, Leixöes F. N 63° O rw. 
Schleppdampfer. Es besteht eine feste Taxe für Schleppdampfer, als 
welche auch die Fischdampfer Verwendung finden. Für Segelschiffe ist die An- 
nahme eines Schleppers nothwendig, für Dampfer empfehlenswerth beim Drehen, 
wenn der Hafen sehr mit Schiffen besetzt ist. 
Laden und Löschen geschieht in Leichter, in welchen die Waare von 
bezw. nach Oporto befördert wird. Die Kosten trägt das Schiff, das Risiko der 
Verschiffer. Bei schlechtem Wetter können die Leichter oft nicht die Barre des 
Duro passiren, so dafs es vorkommt, dafs Dampfer, ohne Ladung zu bekommen, 
weiter gehen müssen. Nach Fertigstellung der elektrischen Bahn zwischen Oporto 
und Leixöes, die bis an den Hafen führen soll. sollen die Waaren auch auf dieser 
befördert werden. . 
Ballast kostet 1 M. die Tonne zu nehmen und zu löschen; Letzteres ge- 
schieht in Leichter. 
Schiffahrtsunkosten. Die Hafenabgabe wird nach dem Netto-Tonnengehalt 
berechnet; sie beträgt tür die Tonne: für die ersten 5 Tage 10 reis, für die fol- 
genden Tage 5 reis, für Tage, an welchen die Schiffe nicht laden oder löschen 
können, weil die Barre des Duro unpassirbar ist, oder der Zustand von Wind
	        
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