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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 25 (1897)

Annalen der Hydrographie and Maritimen Meteorologie, Februar 1897. 
Für d = 45° werden obige Formeln zu folgenden: 
(4) geht über in 
h= d sin a 
; - 2 sin (« + )y) 
(7) geht über in 
d‘ sin & 
Hehts= + 
yo sin(e +7) 
** g) 
(7a) 
Zum Schlufs sei noch darauf verwiesen, dafs man d auch von B aus 
bestimmen kann, wenn ein einfaches Positionsmikrometer zur Hand ist, oder man 
mifst den Winkel WBF = c und bekommt dann 
hd sin & 
COS € 
wenn man den in der Figur dargestellten einfachen Fall behandelt. 
Ist aber wieder der Beobachter um s tiefer als I, und F und befindet sich 
nicht senkrecht zu der Ebene WLF, so wird, wenn man jetzt den Winkel 
WBF' — @' setzt (F‘ liegt dabei um s höher oder tiefer als F): 
sin }’ sin & 
Hs HE 
Geht der Lichtstrahl senkrecht nach oben, so wird 
d 
u cos (&‘ — vw) 
A 
and 
also 
y= 90° + (@#’ — «) 
cos (e' — ı) = siny 
so dafs (10) übergeht in: 
Yıochtaesd sin g* 
sin (a + 37 
oder, da @& Ay = 90°” L @' ist, 
Berlin. Meteorol. Inst. 
HK h+sSs=— dien 
Dr. C. Kafsner. 
(1, 
Organisation, Entwickelung, neuere Fortschritte und gegenwärtiger 
Stand des französischen Leuchtfeuerwesens. 
Unter diesem "litel hat der Konstrukteur für Seezeichenwesen der 
Kaiserlichen Marine, Marine-Baumeister F, Peck, im November- und Dezember- 
heft 1896 der „Marine - Rundschau“ die auf einer Studienreise in Frankreich 
gesammelten Erfahrungen auf diesem Gebiete im Auszug aus einem Berichte an 
das Reichs-Marine-Amt mitgetbeilt. Wir unterziehen im Folgenden diese Arbeit 
im Anschlufs an die in diesen Annalen 1896, Seite 172, veröffentlichte Arbeit 
des Herrn Korv.-Kapt. z. D. Darmer „Entwickelung der elektrischen Beleuchtung 
an den Küsten Frankreichs“ einer Besprechung. 
Der Verfasser theilt uns zunächst aus der Organisation mit, dafs bis zum 
Jahre 1810 die Verwaltung des Leuchtfeuer- und Betonnungswesens in Händen 
der Marine lag, seitdem aber eine besondere, dem Ministerium der öffentlichen 
Arbeiten unterstellte Behörde bildet. 
Alle auf Küstenbeleuchtung und Betonnung bezüglichen Anträge gelangen 
zunächst durch das genannte Ministerium an einen gemischten Ausschuß 
— commission des phares —, in welchem die Berücksichtigung der besonderen 
Interessen der Kriegsmarine dadurch sichergestellt ist, dafs er zur Hälfte aus 
Seeoffizieren bezw. Marine-Baubeamten besteht, während die andere Hälfte durch 
technische Beamte des Arbeits-Ministeriums gebildet wird. Vorsitzender ist stets 
ein Seevffizier, seine Stimme zählt doppelt, so dafs die Marinemitglieder die
	        
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