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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Mai 1897
Makassar-Strafse. Balabalagan- oder Kleine Paternoster-Inseln. °)
Nach einem Berichte des holländischen Vermessungsfahrzeuges „Banda“
(Hierzu Tafel 4.)
Die Meeresfläche, in der die Balabalagan-Inseln und -Riffe liegen, kann
als ein Viereck betrachtet werden, das im Norden und Süden von den Breiten-
parallelen 2° 0‘ und 2° 44' Süd, im Westen von. dem Meridian von 117° O-Lg
und im Osten von der 100 Faden - Linie (182,9 m - Linie) begrenzt wird. Diese
Tiefenlinie ist zugleich die Ostgrenze der grofßen Borneo - Bank, die sich mit
Tiefen von 31 bis 91,4m (17 bis 50 vm) in der Makassar-Strafse ausdehnt.
Die Inseln haben keine sefshafte Bevölkerung, werden aber oft von
Fischern aus Borneo und Celebes besucht, die sich manchmal ein paar Monate
hier aufhalten, von einer Insel zur anderen fahren und sich mit dem sehr er-
giebigen Fischfange beschäftigen. Die Fische werden getrocknet und später auf
den Markt gebracht. Auch sammeln diese Fischer Vogel- und Schildkröteneier,
Haihäute, "Trepang, Muscheln etc. Lebensmittel giebt es auf den Inseln nicht,
Sie verdanken ihr Dasein der Thätigkeit der Korallen. Wellenschlag und Wind
verwandeln allmählich den nahe der Wasserfläche liegenden Theil der Korallen-
riffe in eine Schicht aus Korallengrus und Sand. Ab und zu stranden hierauf
halbverwitterte Baumstämme und Nipastrünke, die mit der Zeit zerfallen, und es
entsteht aus ihnen eine dünne Humusschicht, deren Bildung durch zahlreiche
Schwärme von Seevögeln unterstützt wird. Später wachsen in diesen Schichten
einige Grasarten und niedriges Gesträuch und nach geraumer Zeit auch Bäume,
namentlich Pandanus-, Tjemara- und Ficus-Arten. KEinige Bäume haben bereits
mehr als 51,8 m (170 vt) erreicht, und kann man daher die höchsten Inseln bei
einigermaflsen hellem Horizont und 4,5m Augeshöhe schon in 16 Sm und vom
Topp in gut 20 Sm Entfernung sehen.
Wie oben erwähnt, ist die 100 vm- (182,9 m-) Linie die östliche Grenze
des in Betracht kommenden Vierecks. Von 2° 5S-Br und 117° 19‘ O-Lg läuft
diese Linie zuerst südsüdwestlich, dann südöstlich und ostsüdöstlich, biegt hierauf
über NO um und läuft, nachdem sie einen scharfen Haken beschrieben hat, süd-
östlich nach ca 2° 11‘ S-Br und 117° 35’ O-Lg. Die südöstliche Richtung behält
sie dann, einige Buchtungen machend, bis zur südlichen Grenzlinie des Vierecks,
dem Breitenparallel von 2° 44‘ 8,
Längs des Ostrandes der Bank von Borneo liegen die Inseln Sebangkatan,
Seturian, Kabala Duwa und Balabalagan (s. Tafel 4) und eine mit Gras bewachsene
Sandbank, aus der vielleicht in einigen Jahren eine Insel wird. Die Inseln
liegen in Reihen vor den gröfstentheils trockenfallenden Riffen, ziemlich parallel
zur 100 Faden - Linie und innerhalb 1 Sm des Randes der Borneo-Bank. Da an
den meisten Stellen bereits in wenigen Hundert Metern Abstand von der Aufsen-
seite des trockenfallenden Theiles der gefährlichen Untiefen mit 182,9 m (100 vm)
Leine kein Grund gefunden wurde, mufls man, wenn von Nord oder NO kommend,
die Bank mit gröfster Vorsicht ansegeln, falls man nicht genau weifßs, vor welchem
Theile derselben man sich befindet. ,
Auf dem Rande der Bank trifft man, auch dort, wo keine Gefahr vorhanden
ist, in der Regel einen unterseeischen Bergrücken von geringer Breite an. In
einzelnen schmalen Oeffnungen zwischen den Riffen, wo viel Strom ist, wird
jedoch dieser Rücken nicht angetroffen.
Ungefähr 8 bis 10 Sm innerhalb des Randes der Borneo-Bank liegen die
Inselchen Teleensingan, Sabojan, Kamarian (besar und ketjil), Samataha, Poöng-
Poöng, Semanga (besar und ketjil), Lamudaän (besar und ketjil), Melambir,
Pinaät und Semangil. Man kann sich durch die Inseln und einige allein liegende
Riffe und Untiefen eine Linie parallel mit der 100 Faden-Linie gezogen denken.
Nördlich von dieser imäginären Linie findet man sehr ungleichmäfsige Tiefen von
29,3 bis 54,9 m (16 bis 30 vm); hier herrscht die Korallenformation vor, während
Sand und Muscheln nur ausnahmsweise angetroffen werden. Südlich von der Linie
„Mededeelingen op Zeevaartkundig Gebied“ No, 3/7. ’s Gravenhage, 1. Juni 1896.