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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 25 (1897)

Anualen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Januar 1897. 
Beaufsichtigung der Instrumente an Land mufste demzufolge eine Wachmannschaft 
gestellt werden, da wegen der umwohnenden Eingeborenen dieselben nicht olme 
Aufsicht gelassen werden konnten. 
Wenn die Eingeborenen auch einen ganz friedfertigen Eindruck machten, 
so sollen sie aber nach englischen Angaben stets auf Diebereien ausgegangen sein; 
Ein einigermafßsen günstiger Beobachtungsplatz wurde ca '/2 Sm nördlich 
der Flußmündung an dem mit Casuarinenwaldung dieht bestandenen Strande 
gefunden, und wurde dieser Punkt zu 
o= 17° 59 9" S-Br 
A = 147° 58' 52" O-Lg 
bestimmt. 
Nach der Angabe des Astronomen Dr. Hayn kann die angegebene Lage 
des Punktes in Bezug auf Länge innerhalb 200 m, in Bezug auf Breite innerhalb 
100m Anspruch auf Richtigkeit erheben und wurde daher dem hohen Befehle 
gemäfs auf der Beobachtungsstelle ein gut sichtbarer Pfeiler erbaut, und giebt 
dieser neben der gut markirten Flufsmündung des Icore-Flusses die Grenze des 
8, Breitenparallels ca 1 Sm nördlich hiervon an. 
Der vorerwähnte englische Gouverneur hat ebenfalls an der Icore Mündung 
eine Beobachtung vorgerommen und diese auf 7° 58' 27” S-Br bestimmt. Die 
näheren Angaben hierüber sind in dem englischen „Annual Report“ 1893/94 
über das englische Schutzgebiet in Neu-Guinea veröffentlicht. 
Infolge der fast andauernd ungünstigen Witterung konnte eine Reihe von 
Ortsbestimmungen nicht gemacht, ebenso konnte die Festlegung einer astronomisch 
bestimmten Richtung noch nicht erlangt werden. 
Die Ortsbestimmung von Punkten an der Südostküste von Neu-Guinea 
wird aber das abermalige Aulaufen der Icore-Mündurg mit sich bringen, so dafs 
dann eine nochmalige Ortsbestimmung und Festlegung einer astronomischen 
Richtung dort vorgenommen werden soll. 
Da eine Aenderung in den Wiiterungsverhältnissen nicht abzusehen war, 
wegen Wechsels des Monsuns in den Monaten Oktober und November, auch die 
Belassung der Mannschaft an Land als Nachtwache wegen der äufserst ungünstigen 
Verhältnisse mir auf längere Dauer nicht räthlich erschien, trat ich am 7. Oktober 
morgens die Rückreise nach Matupi an, mit der Absicht, auf dieser Fahrt noch 
an der Südküste von Neu - Pommern in der Nähe des Südkaps einen Punkt 
astronomisch festzulegen und von hier ab eine flüchtige Vermessung der Südküste 
Neu-Pommerns nach Osten zu wegen des vorgefundenen Mangels an VUeber- 
einstimmung in der Adm.-Karte No. 100 sowie gleichzeitig zur Heranbildung des 
Personals vorzunehmen. 
Nachdem am Morgen des 8. Uktober das Südkap angesteuert worden war, 
wurde in einen ca 1 Sm westlich desselben liegenden geschützten Hafen ein- 
gelaufen, der mit Möwe-Hafen bezeichnet wurde. Es ist derselbe Hafen, der 
nach den englischen Segelanweisungen von dem deutschen Dampfer „Ysabel“ 
seiner Zeit entdeckt, aber nicht bezeichnet worden ist. 
S. M. S. „Möwe“ ankerte daselbst gegen 2 Uhr nachmittags. Der Hafen 
wird durch drei terrassenförmig gebildete, langgestreckte Inseln eingeschlossen 
and bietet bei gutem Ankergrund genügenden Schutz gegen alle Winde. 
Kurz nach dem Ankern umschwärmten zahlreiche Kanoes mit Eingeborenen 
von den Inseln und dem Festlande das Schiff, so dafs der Geometer Parkinson 
hier ein reiches Feld für einzutauschende ethnologische Gegenstände fand. Diese 
Neu-Pommern-Leute unterscheiden sich von den Papua-Negern des Festlandes 
hauptsächlich durch ihre auffallend spitzen Kopfformen und durch ein entschieden 
semitisches Aussehen. 
Nachdem hier ein Observatiouspfeiler errichtet und derselbe astronomisch 
bestimmt worden, wurde am Morgen des 11. Oktober der Möwe-Hafen verlassen, 
an der Küste Süd-Pommerns in östlicher Richtung entlang gesteuert und die 
erwähnte flüchtige Aufnahme der Küste gemacht, welche ein jedesmaliges Ankern 
am Abend mit sich brachte. 
Im Allgemeinen wurde festgestellt, daß die gesammte Südküste Neu- 
Pommerns vom Südkap ab nach Osten zu für die Navigirung bis auf ca 2 bis 
3 Sm an die Küste heran absolut rein ist und keinerlei Gefahren in sich birgt,
	        
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