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Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteotologie, Februar 1896.
des einen Fahrwassers nicht selten die Hauptrichtung eines anderen Fahrwassers
kreuzt oder eine Fahrstrafse aus der einen Richtung in weiterem Verlauf in eine
Fahrstrafse mit anderer Richtung übergeht, so wurde es bei den verwickelten
Verhältnissen .in den schwedischen Scheeren-Gewässern nothwendig, durch be-
sondere Bestimmungen die gültige Hauptrichtung einer Fahrstraße zu ihrer
Bezeichnung durch Seezeichen vorzuschreiben.
Ohne Kenntnifs dieser Bestimmungen, welche ich übersetzt beifüge, ist
demnach auch mit Zuhülfenahme der schwedischen Specialkarten eine schnelle
Orientirung in den schwedischen Gewässern nicht wohl möglich.
Seezeichen. Die zur Bezeichnung der Fahrstraßen ausgelegten See-
zeichen sind in der Mehrzahl einfache Stangenseezeichen, welche gewöhnlich recht
gut senkrecht stehen und mit Steinen am Grunde verankert werden. Spieren-
tonnen,. wie sie in den deutschen Nordsee-Gewässern Verwendung finden, habe
ich nirgends gesehen, wohl aber kleinere spitze Tonnen, und zur Bezeichnung
der aufserhalb der Fahrstrafsen liegenden Gründe Tonnen mit Gitterwerk und
anderem Aufbau, welche in Deutschland als Bakentonnen bezeichnet werden
würden.
Eine besondere Art Seezeichen, welche in Schweden Verwendung finden,
3ind. schwimmende Pyramiden, pyramid flottar. Sie werden nur in ruhigem
Wasser in den Scheeren-Fahrstralsen gebraucht und bestehen aus meist kurzen
drei- oder vierseitigen Pyramiden, - welche auf einer‘ Flofsunterlage schwimmen
und am Grunde mit Steinen verankert sind.
Für die Fahrstrafsenbezeichnung gilt als Regel, dafs Seezeichen mit Topp-
zeichen (Besen) an der Nord- und Ostseite, glatte Stangenseezeichen, das sind
Seezeichen ohne Toppzeichen, an der Süd- und Westseite der Fahrstralsen stehen.
Die Seezeichen mit Besen sind roth gemalt, die glatten sind schwarz, am oberen
Ende gewöhnlich weiß.
Untiefen, welche an beiden Seiten passirt werden können, werden durch
achwarz und roth gemalte Kreuzpricken (kryssprickar) bezeichnet.
Die Untiefen in offener See werden an der Nordseite durch schwarze, an
der Ostseite durch schwarze Seezeichen mit weißem Streifen bezeichnet. Die
Südseite solcher Gründe bezeichnen rothfarbige Seezeichen mit einem oder
mehreren aufrecht gebundenen (stehenden) Besen, die Westseite rothgefärbte
Seezeichen mit einem oder mehreren nach unten gebundenen Besen (hängende).
Bälle oder andere Toppzeichen können zur besseren Unterscheidung der See-
zeichen voneinander, oder um sie besser sichtbar zu machen, Verwendung finden.
Toppzeichen. Die in Schweden für die schwimmenden Seezeichen zur
Verwendung kommenden T’oppzeichen sind weithin sichtbar und gewöhnlich aus
Holz oder Bandeisen hergestellt. Sie sind sehr leicht und scheinen mir ihren
Zwecken gut zu entsprechen. ;
Beleuchtung. Ein nicht unbeträchtlicher Theil der in Schweden brennenden
kleinen Leitfeuer wird nicht vom Staate, sondern von Kommunalbehörden und
Privatpersonen unterhalten. In der im Jahre 1894 herausgegebenen officiellen
„Lista öfver Svenska Fyrar“- sind — abgesehen von den grofsen Binnenseen -—-
302 Feuer verzeichnet, von denen 97 nicht vom Staate unterhalten werden. Unter
allen Feuern befinden sich ferner 127, welche ohne ständige Bewachung brennen,
das ist mehr als der dritte Theil und ein Beweis, dafs die kleinen Leitfeuer — um
diese handelt es sich bei Aussonderung der nicht bewachten Feuer — einen hohen
Grad der Brauchbarkeit erreicht haben müssen. Dem ist in der "That so; sie
sind auch besonders für die Beleuchtung der Scheeren-Fahrstrafsen geeignet, weil
sie durch die Verwendung farbiger Gläser und Anbringung von Scheiben und
Schirmen in der Laterne oder in einigem Abstande vor derselben zu grofser
Mannigfaltigkeit zusammengestellt werden können.
Diese schwedischen Wechselfeuer brennen in kleinen rothen Gebäuden an
den Rändern kleiner Felseninseln, auf Klippen oder auf niedrigen Pfahlgerüsten
im Wasser in nur geringer Höhe über dem Meeresspiegel. KEine Beschreibung
derselben ist von mir im Januarheft der „Annalen der Hydrographie etc.“, 1895,
Seite 27, gegeben worden, worauf ich Bezug nehme.
Die Feuer brennen 1 bis 2 Wochen je nach der Gröfßse ihres Speise-
behälters, und. soll! nach dem Urtheil der Lootsenbehörden ein Verlöschen der
Feuer aus Mangel an Brennmaterial oder anderen Gründen in den beiden letzten