Pascagoula, Mississippi.
55
Mitgliede des (Hesundheitsamtes darüber ausweisen, dafs das Schiff in gesundheit-
licher Beziehung allen. Anforderungen des Gesetzes genügt hat, sonst wird kein
Umgang zwischen dem Schiffe und diesem Hafen erlaubt.
10. Alle Häfen südlich von 25° N-Br sind als verseucht anzusehen, es sei
denn, daß das Gesundheitsamt genügende Beweise vom Gegentheil hat,
11. Kein Boot darf einem den Hafen von Pascagoula einsegelnden Schiffe
innerhalb einer halben Seemeile nahe kommen, bevor dasselbe‘ vom Quarantäne-
arzt besucht und freigelassen ist, ausgenommen koncessionirte Lootsen und Schlepp-
dampfer, die das Schiff nach den Instruktionen des Quarantänearztes einbringen.
12, Alle Schiffe, welche aus der Quarantäne entlassen sind, müssen
mindestens 1 Sm vom Quarantäneplatz ablegen, je nach den Anweisungen des
Quarantänearztes.
13. Kein Kapitän eines in Quarantäne liegenden Schiffes darf erlauben,
dafs irgend eine Person, Boot oder Schleppdampfer. ohne schriftliche Erlaubnifs
des Quarantänearztes an Bord oder längsseite kommt:
14. Die Abgaben für Desinfektion sollen den Werth des Materials und
$ 2,50 für Schiffe von 60 Tons und weniger, $ 5 von 60 bis 150 Tons, $ 7,50
von 150 bis 250 Tons, $ 10 von 250 bis 500. Tons und $ 12,50 für alle Schiffe
über 500 Tons betragen.
15. Alle Lootsen, welche an Bord eines verseuchten Schiffes sind, indem
sie dasselbe einbringen, müssen solange in Quarantäne bleiben, bis sie vom
Quarantänearzt oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes entlassen werden, und
haben dabei in Uebereinstimmung mit den Verordnungen des Gesundheitsamtes
zu handeln.
16. Keine Person eines in Quarantäne liegenden Schiffes hat Erlaubnifs
ans Land zu gehen, bevor das Schiff aus der Quarantäne entlassen ist. Aus-
nahmsweise kann der Quarantänearzt, wenn ein Schiff in Quarantäne ladet, falls
er es für ungefährlich hält, dem Kapitän erlauben, ans Land zu gehen, um sein
Schiff zu klariren, aber in keinem anderen Falle, wenn nicht die Erlaubnifs dazu
vom Gesundheitsamt ertheilt wurde. ;
Der Ladeplatz unter Horn Island befindet sich ziemlich dicht unter Land
und ist nur eine schmale Rinne von wenig über 100 Faden (183 m) Breite mit
Tiefen von 3 bis 4 Faden (5,5 bis 7,3 m). Der Grund hält jedoch sehr gut, und
die Schiffe liegen meistens mit wenigen Kettenlängen. Fluth und Ebbe wechseln
meistens nur einmal in 24 Stunden, und der Gezeitenhub erreicht kaum 2 Fufs
(0,6 m). Ein Südostwind, der in die Bucht hineinweht, verursacht ein größeres
Steigen des Wassers, jedoch auch eine unangenehme Dünung auf der Barre. Es
läuft zuweilen ein bedeutender Strom an der Nordseite von Horn Island, je nach
der auf- oder ablandigen Windrichtung, aus oder ein, da das grofse Binnenwasser
schliefslich doch nur durch enge Einläufe seinen Zuflufs erhält und wieder abgiebt.
In Betreff der Beladungsverhältnisse lasse ich die von der Kaufmannschaft
aufgestellten Regeln folgen, welche in jeder Hinsicht zu Gunsten der Ablader sind.
Customs of the Ports of Pascagoula and Ship Island as adopted by the
Maritime Association, Apr. 1 st. 1891. .
1. Im Falle der Ablader laut Charter verpflichtet ist, den Ballast des
Schiffes von längsseite wegzunehmen, mul der Kapitän schriftliche Anzeige
machen, sobald er löschbereit ist, und der Ablader hat dann innerhalb drei Tagen
Leichter längsseite zu stellen, falls nicht ungewöhnliche, aufserhalb seiner Kontrole
liegende Verhältnisse solches verhindern. Die Schiffsbesatzung mufs in allen
Fällen den Ballast wieder aus den Leichtern löschen. Sollte ein Kapitän Ballast-
leichter annehmen, ohne, wie oben bemerkt, schriftliche Anzeige gemacht zu haben,
so fallen die Unkosten der Ballastabnahme auf Rechnung des Schiffes.
2. Falls der Ablader die Ladung in einer bestimmten Anzahl Tagen längs-
seite zu liefern hat, so ist die Ablieferung der Ladung als laut Chartepartie
bedungen für richtig anzusehen, wenn der letzte Leichter oder das letzte Balken-
Aofßs vor 12 Uhr Mitternacht an dem Tage, an welchem die Ladetage ablaufen,
längsseite ist. Die Klausel: „Ladung ist längsseite des Schiffes zu liefern“, meint
in den Bereich der Schiffstaljen. Hier befindet sie sich auf Gefahr und Kosten
des Schiffes, ebenso wie die Klampen und Ketten der Balkenflösse. Der Kapitän