accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 24 (1896)

Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Februar 1896. 
Quarantäne-Verordnungen des Hafens von Pascagoula. 
1. Die Quarantänestation befindet sich im Süden von Round Island, und 
alle zur Quarantäne verpflichteten Schiffe sollen südlich dieser Iusel und so nahe 
daran, als die Wassertiefe erlaubt, ankern. Die Grenzen der Quarantänestation 
sind die Linien von der Ost- und Westseite der Round-Insel nach rechtweisend 
Süd bis 3 Sm ab, und im Norden die Südseite dieser Insel. 
2, Alle Schiffe, welche von Plätzen südlich von 25.° N-Br kommen und 
solche, welche Krankheiten an Bord haben, sollen innerhalb der obigen Grenzen 
ankern und dort liegen bleiben, bis sie vom Quarantänearzt entlassen werden, 
Die Lootsen sind verpflichtet, die Schiffe in Uebereinstimmung mit diesen Ver- 
ordnungen. und den Anweisungen des Quarantänearztes zu vertäuen und haben 
dem Kapitän eine Kopie dieser Vorschriften zu übergeben, 
3. Proviant und Ausrüstungsgegenstände für Schiffe in Quarantäne müssen 
dem Quarantänearzt oder dessen Bootsleuten auf der Quarantänestation, an der 
Werft oder ins Boot überreicht und dann unter Anweisung des Quarantänearztes 
an das betreflende Schiff abgegeben werden. 
4. Wenn zum Zwecke der Desinfektion der Ballast aus dem Schiffe 
genommen werden mufs, so bleibt der Leichter, welcher denselben abholt, für 
dieselbe Zeit wie das Schiff, von welchem der Ballast entnommen wurde, in 
Quarantäne, es mülfste denn sein, dafs vom Gesundheitsamte andere Bestimmungen 
getroflen würden. 
5. Ohne schriftliche Erlaubnifs des Quarantänearztes darf Keiner der 
Besatzung eines in Quarantäne liegenden Schiffes mit den Personen eines anderen 
Schiffes in Verkehr treten. 
6. Alle Schiffe sammt deren Passagieren, Besatzung und Ladung, welche 
von den tropischen Gegenden Amerikas oder den Häfen der Westindischen Inseln 
kommen, sollen einer vollständigen Sanirung nach dem folgenden Schema unter- 
worfen werden: 
I. Klasse: angekommen von nicht verseuchten Häfen, 
II. Klasse: angekommen von als verseucht verdächtigen Häfen, 
III. Klasse: angekommen von verseuchten Häfen, 
[V. Klasse: angekommen ohne Berücksichtigung des Abgangshafens, wenn 
verseucht, d. h. Schiffe, welche gelbes Fieber oder andere 
pestartige oder ansteckende Krankheiten an Bord haben oder 
während der Reise gehabt haben. 
Schiffe der I. Klasse sind vollständiger Sanirung unterworfen, jedoch ohne 
längeren Aufenthalt als dazu nothwendig, solches zu erzielen. Schiffe der II. Klasse 
haben dasselbe zu thun mit Aufenthalt zur Beobachtung der Personen für einen 
Zeitraum von fünf Tagen, von der Stunde der Ankunft gerechnet, Schiffe der 
III. Klasse unterliegen denselben Bedingungen mit Aufenthalt zur Beobachtung 
für die Dauer von sieben Tagen, von der Ankunft gerechnet. Schiffe der IV. Klasse 
sind auf einem speciellen Quarantäneplatz solange zurückzuhalten und einer vollen 
Sanirung zu unterziehen, wie es das Gesundheitsamt bestimmt. Auch sollen 
Schiffe von den Häfen des Mittelmeers, welche als verseucht bekannt oder ver- 
dächtig sind, den obigen Bedingungen unterworfen werden. Der Quarantänearzt 
ist befugt, den Aufenthalt der Schiffe in Quarantäne nach seinem Ermessen zu 
bestimmen, vorausgesetzt, dafs kein Schiff vor Ablauf von fünf vollen Tagen nach 
Ankunft freigegeben wird. 
7. Sollte der Quarantänearzt krank oder nothwendigerweise von der Station 
entfernt sein, so ist er befugt, einen anderen vertrauenswerthen Arzt zur Erfüllung 
der Pflichten eines Quarantänearztes anzustellen. 
8. Der Quarantänearzt hat in Ausübung seines Amtes davon abzusehen, 
irgend welches Interesse von Abladern, Stauern oder anderen Geschäftsleuten, 
die mit einem Schiffe auf der Quarantänestation Verbindungen anzuknüpfen 
wünschen, zu begünstigen, sondern darf nur Briefe oder Ordres an Kapitäne 
oder von diesen an Leute in der Stadt, an welche sie adressirt sind, in ver- 
siegelten Packeten übergeben. 
9. Alle Schiffe, welche im Hafen von Ship Island oder einem anderen 
benachbarten Platze laden und ihre Ladung oder ihre Stauer von Pascagoula 
erhalten, müssen sich beim Quarantänearzt oder in dessen Abwesenheit bei einem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.