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Full text: Jahresbericht 2006

Partner der Seeschifffahrt 
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des BSH zur Größenbestimmung „offener“ Contai 
nerschiffe (Schiffe, bei denen ein Teil der Laderäume 
nicht mit Lukendeckeln verschlossen wird) ange 
nommen. Ziel Ist es, das Vermessungsergebnis der 
„offenen“ Schiffe dem der konventionellen Container 
schiffe (Schiffe mit Lukendeckeln) durch eine geeig 
nete Umrechnung anzupassen, damit sie bei Gebüh 
renerhebungen aufgrund des größeren umbauten 
Volumens nicht benachteiligt werden. 
2006 wurden nach dem „Internationalen Schiffsver- 
messungs-Überelnkommen London-1969“ 55 Schiffs 
vermessungen mit einer Gesamt-BRZ von ca. 800 000 
durchgeführt. Zur Eintragung in die Schiffbauregister 
wurden 66 Baubescheinigungen ausgestellt. Fünf 
Marinefahrzeuge wurden vermessen bzw. erhielten 
neue Messbriefe. Auf Grundlage der Suez- und Pana- 
ma-Kanal-Verfahren wurden 33 Messbriefe bzw. Zertifi 
kate ausgestellt. Im Zusammenhang mit der Rück- 
flaggung von Schiffen unter die deutsche Flagge wur 
den 30 Internationale Schiffsmessbriefe neu ausge 
stellt. 
Für die Registereintragung von Sportfahrzeugen (ein 
tragungspflichtig ab 15 m Rumpflänge) wurden im 
Berichtsjahr 275 Schiffsmessbriefe nach dem verein 
fachten Verfahren ausgestellt. 
Neben der Schiffsvermessung führt das BSH zusätz 
lich Tank- und Laderaumvermessungen durch. 
Für insgesamt 28 Tanks wurden die Volumina berech 
net. Die Bescheinigungen umfassen umfangreiche 
Inhaltstabellen (auch in Abhängigkeit zu unterschied 
lichen Schwimmlagen des Schiffes oder Wärmedeh 
nungen der Tanks) sowie Skizzen mit Lage der Peil 
einrichtungen. 
Abwehr äußerer Gefahren auf See 
Nach dem Seeaufgabengesetz und der Verordnung 
zur Eigensicherung von Seeschiffen ist das BSH 
für die Umsetzung der internationalen Maßnahmen 
zur Gefahrenabwehr bei Seeschiffen unter deutscher 
Flagge zuständig. 
Dazu gehört es, die Gefahrenabwehrpläne bzw. 
deren Änderungen für die Schiffe zu prüfen und zu 
genehmigen sowie die Schiffe mit dem internationa 
len Zeugnis über die Gefahrenabwehr zu versehen. 
Die zur Ausstellung dieses Zertifikats erforderlichen 
Überprüfungen an Bord erfolgen durch Klassifikati- 
onsgesellschaften, die vom BSH anerkannt worden 
sind. Ferner prüft das BSH die Systeme zur Aus 
lösung des stillen Alarms auf Ihre Konformität mit 
den einschlägigen IMO-Rlchtllnien und bestätigt die 
Aufstellung an Bord. 
Zusätzlich stellt das BSH für alle diese Schiffe den 
Continuous Synopsis Record aus. Es handelt sich 
hierbei um die an Bord mitzuführende Stammdaten 
dokumentation eines Schiffes, die alle zur Identifika 
tion relevanten Daten enthält und bei jeder Ände 
rung, z. B. beim Wechsel des Schiffseigners oder der 
Flagge, zu aktualisieren ist. 
Grundsätzlich muss sich jedes Schiff 24 Stunden vor 
Eintreffen in den deutschen Hoheitsgewässern beim 
sog. Point of Contact In Wilhelmshaven anmelden. 
Da dies bei regelmäßig verkehrenden Fährschif 
fen oder in anderen Liniendiensten nicht sinnvoll 
Ist, wurde mit den Ostseeanrainerstaaten und den 
Niederlanden ein internationales Verfahren für eine 
Befreiung von den Meldepflichten auf Liniendiensten 
in der Handelsschifffahrt beschlossen. 
Nach der Schaffung der erforderlichen Rechtsgrund 
lagen wurde 2006 mit der Durchführung intensiver 
Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen auf Schif 
fen begonnen. Das BSH überprüfte zusammen mit 
den Wasserschutzpolizeien der Küstenländer stich 
probenartig Schiffe verschiedener Flaggen. Dabei 
konnten Mängel überwiegend durch Anweisungen an 
das Schiffspersonal behoben werden. Nur vereinzelt 
wurden Ordnungswidrigkeltenverfahren eingeleitet. 
Bel unter Bundesflagge fahrenden Schiffen gab es In 
ausländischen Häfen kaum Beanstandungen.
	        
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