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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 23 (1895)

486 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Dezember 1895. 
scheinen jedes Seitenlichtes über den anderen Bug von *%/s bis '/» Strich erscheint 
aber nach den obigen Auseinanderseizungen einerseits durchaus überflüssig, da 
der Raum vor dem Schiffe auch bei einer solchen Abblendung, die nur gestattet, 
das volle Licht bis gerade voraus zu werfen, also einer Abblendung parallel der 
Kielrichtung von der Innenkante des Dochtes gerechnet, hell genug erleuchtet 
wird, um jede Gefahr einer Annäherung zweier Schiffe in dem so viel besprochenen, 
in Wirklichkeit aber nicht vorhandenen dunklen Streifen auszuschließen. Anderer- 
seits mu[s es, namentlich in engen Gewässern, als geradezu gefährlich für die Schiff- 
fahrt bezeichnet werden, die Lichter mehr überscheinen zu lassen, als gerade 
nothwendig ist, um den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen, was bei der 
parallelen Abblendungslinie geschieht. 
Durch eine weitere Einschränkung der Abblendung wird bei zwei sich in 
der Weise nähernden Schiffen, dafs jedes beide Seitenlichter des anderen sieht, 
die Unsicherheit über den Kurs des Gegenseglers um so gröfser, je gröfser der 
Winkel gewählt wird, den die äufsersten Lichtstrahlen jedes Seitenlichtes noch 
über den Bug hinüber scheinen. Bei einem Winkel von 4° können die entgegen- 
gesetzten Kurse zweier sich Steven auf Steven nähernden Schiffe von */4 bis 1 Strich 
voneinander abweichen, ohne dafs eines der beiden Seitenlichter des Gegenseglers 
verschwindet. In demselben Malse kann auch eine vorgenommene Kursänderung 
des einen Schiffes von dem anderen unter Umständen nicht früher wahrgenommen 
werden, als bis dieselbe den Betrag von %4 Strich überschritten hat. Das zu 
weite Ueberscheinen der Lichter ist auch, wie die seeamtlichen Verhandlungen 
beweisen, öfters die Ursache einer Kollision gewesen, während es noch niemals 
vorgekommen ist, dafs zwei Schiffe wegen des so viel gefürchteten dunklen Streifens 
zwischen den Lichtern aufeinander gestofsen sind. Der dunkle Streifen ist that- 
sächlich bei Beachtung der für Laternen bestehenden Vorschrift nie gesehen worden. 
5.- Vorschläge über die beste Art der Abblendung. Nach den 
angestellten Untersuchungen und den vorstehenden Erörterungen erscheint es als 
am meisten allen Anforderungen der Schiffahrt entsprechend, die Seitenlichter so 
abzublenden, dafs eine von der Innenkante des Dochtes der Lampe in der Laterne 
nach der Aufsenkante des Schirmes gezogene Linie parallel dem Kiel verläuft. 
Es wird dadurch 
1. den Artikeln 3 und 15 der Kaiserlichen Verordnung am besten 
entsprochen; 
der Raum vor dem Schiffe zwischen den Parallelen genügend er- 
leuchtet und dabei zugleich unter allen Umständen ein zu weites 
Veberscheinen verhindert; 
jede Unsicherheit in Bezug auf den Kurs des entgegenkommenden 
Schiffes, dessen beide Seitenlichter gesehen werden, verhindert; 
die Ausführung einer richtigen Abblendung und deren Kontrole an 
Bord der Schiffe wesentlich erleichtert und dadurch eine einheitliche 
Durchführung besser gesichert, als es bei einer Abblendung um 
einen bestimmten Winkel nach innen möglich ist. 
Was den letzten Punkt anbetrifft, so bedarf es wohl kaum der Erwähnung, 
dafs es für den ausführenden Schiffer oder Zimmermann an Bord jedes beliebigen 
Schiffes, die kleinen mit eingeschlossen, immer leichter sein wird, eine Linie oder 
ein Brett parallel der Kielrichtung zu richten oder aufzustellen, als 
dieselbe um einen bestimmten Winkel gegen die Kielrichtung geneigt 
zu machen, Bei Anordnung der Parallelstellung braucht keine 
weitere Erläuterung und kein bestimmtes Mafs über die Breite der 
am Ende des Schirmes anzubringenden Abblendungsleiste gegeben 
zu werden. 
Eine Kontrole ist eben so leicht ausführbar, da man nur, bei 
richtiger Parallelstellung des ganzen Laternenbrettes, die ebenfalls 
leicht zu kontroliren ist, nachzumessen braucht, ob die Breite (L) 
der Abblendungsleiste gleich ist dem Abstande (A) der Innenkante 
des Dochtes von der Aufsenkante des Laternenbrettes. Eine kleine 
Verschiedenheit in der Länge der Laternenbretter, die übrigens fast 
überall in der gebräuchlichen Gröfse von einem Meter gehalten 
werden, kommt hierbei eben so wenig in Betracht, wie eine Ver- 
schiedenheit in der Ausdehnung des Dochtes, bezw. der Lichtquelle, 
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