486 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Dezember 1895.
scheinen jedes Seitenlichtes über den anderen Bug von *%/s bis '/» Strich erscheint
aber nach den obigen Auseinanderseizungen einerseits durchaus überflüssig, da
der Raum vor dem Schiffe auch bei einer solchen Abblendung, die nur gestattet,
das volle Licht bis gerade voraus zu werfen, also einer Abblendung parallel der
Kielrichtung von der Innenkante des Dochtes gerechnet, hell genug erleuchtet
wird, um jede Gefahr einer Annäherung zweier Schiffe in dem so viel besprochenen,
in Wirklichkeit aber nicht vorhandenen dunklen Streifen auszuschließen. Anderer-
seits mu[s es, namentlich in engen Gewässern, als geradezu gefährlich für die Schiff-
fahrt bezeichnet werden, die Lichter mehr überscheinen zu lassen, als gerade
nothwendig ist, um den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen, was bei der
parallelen Abblendungslinie geschieht.
Durch eine weitere Einschränkung der Abblendung wird bei zwei sich in
der Weise nähernden Schiffen, dafs jedes beide Seitenlichter des anderen sieht,
die Unsicherheit über den Kurs des Gegenseglers um so gröfser, je gröfser der
Winkel gewählt wird, den die äufsersten Lichtstrahlen jedes Seitenlichtes noch
über den Bug hinüber scheinen. Bei einem Winkel von 4° können die entgegen-
gesetzten Kurse zweier sich Steven auf Steven nähernden Schiffe von */4 bis 1 Strich
voneinander abweichen, ohne dafs eines der beiden Seitenlichter des Gegenseglers
verschwindet. In demselben Malse kann auch eine vorgenommene Kursänderung
des einen Schiffes von dem anderen unter Umständen nicht früher wahrgenommen
werden, als bis dieselbe den Betrag von %4 Strich überschritten hat. Das zu
weite Ueberscheinen der Lichter ist auch, wie die seeamtlichen Verhandlungen
beweisen, öfters die Ursache einer Kollision gewesen, während es noch niemals
vorgekommen ist, dafs zwei Schiffe wegen des so viel gefürchteten dunklen Streifens
zwischen den Lichtern aufeinander gestofsen sind. Der dunkle Streifen ist that-
sächlich bei Beachtung der für Laternen bestehenden Vorschrift nie gesehen worden.
5.- Vorschläge über die beste Art der Abblendung. Nach den
angestellten Untersuchungen und den vorstehenden Erörterungen erscheint es als
am meisten allen Anforderungen der Schiffahrt entsprechend, die Seitenlichter so
abzublenden, dafs eine von der Innenkante des Dochtes der Lampe in der Laterne
nach der Aufsenkante des Schirmes gezogene Linie parallel dem Kiel verläuft.
Es wird dadurch
1. den Artikeln 3 und 15 der Kaiserlichen Verordnung am besten
entsprochen;
der Raum vor dem Schiffe zwischen den Parallelen genügend er-
leuchtet und dabei zugleich unter allen Umständen ein zu weites
Veberscheinen verhindert;
jede Unsicherheit in Bezug auf den Kurs des entgegenkommenden
Schiffes, dessen beide Seitenlichter gesehen werden, verhindert;
die Ausführung einer richtigen Abblendung und deren Kontrole an
Bord der Schiffe wesentlich erleichtert und dadurch eine einheitliche
Durchführung besser gesichert, als es bei einer Abblendung um
einen bestimmten Winkel nach innen möglich ist.
Was den letzten Punkt anbetrifft, so bedarf es wohl kaum der Erwähnung,
dafs es für den ausführenden Schiffer oder Zimmermann an Bord jedes beliebigen
Schiffes, die kleinen mit eingeschlossen, immer leichter sein wird, eine Linie oder
ein Brett parallel der Kielrichtung zu richten oder aufzustellen, als
dieselbe um einen bestimmten Winkel gegen die Kielrichtung geneigt
zu machen, Bei Anordnung der Parallelstellung braucht keine
weitere Erläuterung und kein bestimmtes Mafs über die Breite der
am Ende des Schirmes anzubringenden Abblendungsleiste gegeben
zu werden.
Eine Kontrole ist eben so leicht ausführbar, da man nur, bei
richtiger Parallelstellung des ganzen Laternenbrettes, die ebenfalls
leicht zu kontroliren ist, nachzumessen braucht, ob die Breite (L)
der Abblendungsleiste gleich ist dem Abstande (A) der Innenkante
des Dochtes von der Aufsenkante des Laternenbrettes. Eine kleine
Verschiedenheit in der Länge der Laternenbretter, die übrigens fast
überall in der gebräuchlichen Gröfse von einem Meter gehalten
werden, kommt hierbei eben so wenig in Betracht, wie eine Ver-
schiedenheit in der Ausdehnung des Dochtes, bezw. der Lichtquelle,
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