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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 23 (1895)

Instruktion für die Prüfung von Schiffspositions-Laternen, 
92923 
Die Stellung der Lampe zur Linse mufs so sein, dafs die Mitte der Flamme 
im Mittelpunkt des in halber Höhe der Linse durch einen Querschnitt gegebenen 
Kreises sich befindet, und darf die Lampe mit dem Petroleumgefälß, wenn in die 
Laterne eingesetzt, nur diese eine Stellung einnehmen können. . Laternen mit 
Vorrichtungen, die Lampen in verschiedene Höhen zu stellen, sind zu verwerfen. 
Der Brennstoffbehälter sollte so viel Petro- 
leum fassen können, dafs die Lampe 16 Stunden 
davon brennen kann (es sind hierzu nach angestellten 
Versuchen z. B. für einen 10“ Rundbrenner 500 g 
oder etwas weniger als %4 1 Petroleum nöthig). 
Es darf kein Theil des Behälters verhindern, dafs 
die von der Lampe ausgehenden Strahlen frei nach 
allen Seiten der Linse geworfen werden können. 
Reflektoren. 1. Die Reflektoren müssen aus 
Neusilber oder Kupfer (innen versilbert) angefertigt 
und gut polirt sein. — 2. Die inneren Flächen 
müssen Kugelsegmente bilden (Fig. 4), und mufs 
die Flamme im Mittelpunkte der Kugeloberfläche, 
von welcher die Fläche des Reflektors ein Theil 
iet, stehen. — 3. Der Reflektor mufs bei den 
Seitenlaternen so weit gekrümmt sein, daß auch 
noch nach den äufsersten Rändern der Linse die 
reflektirten Strahlen geworfen werden können. 
(Bei Topplaternen können Reflektoren ganz ent- 
behrt werden, da dieselben hier nur für einen 
ganz kleinen Theil des Bogens zur Wirkung ge- 
langen.) — 4. Die Stellung des Reflektors zu der 
Lampe soll fest markirt sein, so dafs eine Ver- 
zschiebung oder falsche Stellung des Reflektors, 
wenn die Lampe an ihrem Platze in der Laterne 
steht, nicht stattfinden kann. 
II. Vorschriften für die Prüfung der Laternen. 
Zu Ia. Die Gröfsenverhältnisse sind nach den gegebenen Normen mit 
Hülfe eines Centimetermafses auszumessen. Die Messung des Bogens ABC und 
des Halbmessers M B (Fig. 3) der Linse geschieht ebenfalls durch lineare Messung 
der Sehne 8 und des senkrechten Abstandes a der Sehne von dem Glase. Man 
erhält daraus den Bogen ABC durch die Gleichung 
tang 1 ABC= 
+8 
und den Halbmesser durch die Gleichung 
r= 4s- cosec } ABC 
Zu Ib und d. Es ist die Lampe allgemein zu beschreiben: 
Welches Brennmaterial. 
Welcher Brenner, ob Flachbrenner oder Rundbrenner und deren 
Größe. 
Ob die Lampe mit oder ohne Cylinder brennt. 
Es ist zu messen: ; 
a) die Länge des Aufsatzes von der Oberkante des Dochtes bis 
zum Gefäß des Brennmaterials, 
die Stellung der Lampe zur Linse durch Messung des Ab- 
standes der Mitte des Dochtes von der Linse in horizontaler 
Richtung, welcher Abstand nahezu gleich dem Halbmesser des 
Linsenbogens sein mufs, sodann durch Messung der oberen 
Kante des Brenneraufsatzes über dem Boden der Laterne. 
Diese Messung dient zur Beurtheilung der richtigen Höhe des 
Brenners; die obere Kante des Aufsatzes muß um 1 bis 2 cm 
niedriger stehen als die Mitte der Linse,
	        
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