Instruktion für die Prüfung von Schiffspositions-Laternen,
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Die Stellung der Lampe zur Linse mufs so sein, dafs die Mitte der Flamme
im Mittelpunkt des in halber Höhe der Linse durch einen Querschnitt gegebenen
Kreises sich befindet, und darf die Lampe mit dem Petroleumgefälß, wenn in die
Laterne eingesetzt, nur diese eine Stellung einnehmen können. . Laternen mit
Vorrichtungen, die Lampen in verschiedene Höhen zu stellen, sind zu verwerfen.
Der Brennstoffbehälter sollte so viel Petro-
leum fassen können, dafs die Lampe 16 Stunden
davon brennen kann (es sind hierzu nach angestellten
Versuchen z. B. für einen 10“ Rundbrenner 500 g
oder etwas weniger als %4 1 Petroleum nöthig).
Es darf kein Theil des Behälters verhindern, dafs
die von der Lampe ausgehenden Strahlen frei nach
allen Seiten der Linse geworfen werden können.
Reflektoren. 1. Die Reflektoren müssen aus
Neusilber oder Kupfer (innen versilbert) angefertigt
und gut polirt sein. — 2. Die inneren Flächen
müssen Kugelsegmente bilden (Fig. 4), und mufs
die Flamme im Mittelpunkte der Kugeloberfläche,
von welcher die Fläche des Reflektors ein Theil
iet, stehen. — 3. Der Reflektor mufs bei den
Seitenlaternen so weit gekrümmt sein, daß auch
noch nach den äufsersten Rändern der Linse die
reflektirten Strahlen geworfen werden können.
(Bei Topplaternen können Reflektoren ganz ent-
behrt werden, da dieselben hier nur für einen
ganz kleinen Theil des Bogens zur Wirkung ge-
langen.) — 4. Die Stellung des Reflektors zu der
Lampe soll fest markirt sein, so dafs eine Ver-
zschiebung oder falsche Stellung des Reflektors,
wenn die Lampe an ihrem Platze in der Laterne
steht, nicht stattfinden kann.
II. Vorschriften für die Prüfung der Laternen.
Zu Ia. Die Gröfsenverhältnisse sind nach den gegebenen Normen mit
Hülfe eines Centimetermafses auszumessen. Die Messung des Bogens ABC und
des Halbmessers M B (Fig. 3) der Linse geschieht ebenfalls durch lineare Messung
der Sehne 8 und des senkrechten Abstandes a der Sehne von dem Glase. Man
erhält daraus den Bogen ABC durch die Gleichung
tang 1 ABC=
+8
und den Halbmesser durch die Gleichung
r= 4s- cosec } ABC
Zu Ib und d. Es ist die Lampe allgemein zu beschreiben:
Welches Brennmaterial.
Welcher Brenner, ob Flachbrenner oder Rundbrenner und deren
Größe.
Ob die Lampe mit oder ohne Cylinder brennt.
Es ist zu messen: ;
a) die Länge des Aufsatzes von der Oberkante des Dochtes bis
zum Gefäß des Brennmaterials,
die Stellung der Lampe zur Linse durch Messung des Ab-
standes der Mitte des Dochtes von der Linse in horizontaler
Richtung, welcher Abstand nahezu gleich dem Halbmesser des
Linsenbogens sein mufs, sodann durch Messung der oberen
Kante des Brenneraufsatzes über dem Boden der Laterne.
Diese Messung dient zur Beurtheilung der richtigen Höhe des
Brenners; die obere Kante des Aufsatzes muß um 1 bis 2 cm
niedriger stehen als die Mitte der Linse,