2920 Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Juni 1895.
2 Sm, entspricht. — Eine Vergleichung der zu prüfenden Laterne mit einer
anderen, von welcher man aus anderen Messungen weils, dafs sie dieser Bedingung
entspricht, ist eine verhältnifsmäfsig einfache Sache und kann von einem jeden,
auch in photometrischen Messungen nicht geübten Beobachter leicht ausgeführt
werden. Die Herstellung einer Normallaterne ist aber nach dem jetzt vorliegenden
Material jederzeit ausführbar. Die KEinzelheiten der Prüfung werden in einer
besonderen, demnächst zu erlassenden Instruktion gegeben werden. Dr. N.
Anhang.
Instruktion für die Prüfung von Schiffspositions-Laternen.
Aus den im Winter 1893/94 angestellten Untersuchungen lassen sich für
die Prüfung von Schiffspositions-Laternen die folgenden Vorschriften ableiten:
[. Allgemeine Regeln für die Beschaffenheit der Schiffspositions-
Laternen.
Die folgenden Regeln sollen keinerlei Einschränkung in Bezug auf etwaige
Verbesserungen in der Konstruktion von Schiffspositions- Laternen enthalten,
sondern sie sollen nur dazu dienen, den Prüfenden in der Beurtheilung, ob eine
vorliegende Laterne den gesetzlichen Vorschriften auf Sichtweite entspricht oder
nicht, zu unterstützen. Es ist daher immer im Auge zu behalten, daß die gesetzlich
vorgeschriebene Sichtweite schliefslich das Mafsgebende sein mufs, ob eine zu
prüfende Laterne das Attest „genügend‘ erhalten kann oder nicht. Abweichungen
von den nachstehenden Regeln sind indefs besonders zu bemerken, und auf Mängel
in der Konstruktion ist aufmerksam zu machen. ;
A. Gröfsenverhältnisse.
Als Minimalgröfse, unter welche nicht herabgegangen werden sollte, sind
die folgenden Dimensionen anzusehen. Bei geringeren Dimensionen findet, wenn
die genügende Helligkeit erzielt werden soll, in der Regel eine zu große Er-
wärmung der ganzen Laterne statt.
1. Seiten- und Topplaternen.
Höhe der Seiten exkl. Schornstein und Dach
Breite der Seiten . . . 2.0... 4
Höhe der Linse bei geschliffenen Linsen
Aöhe der Linse bei geprefsten Li:zsen .
Halbmesser der Linse . . . .
Bogen, den die Linse umfassen mufs
_S$Rundbrenner . . ..
Petroleum ) Flachbrenner . . -
2. Ankerlaternen.
Höhe exkl. Schornstein und Dach . . . .
Durchmesser des Bodens . . . . .-
Gröfse des Dochtes:
a) Wie bei den Seitenlaternen, wenn keine Linsen zur
\erstärkung der Leuchtkraft verwandt werden.
Wenn die Laterne mit Linse versehen ist:
für Rundbrenner. . 2. 0.0.0.0
für Flachbrenner . . . . .-
»)
28 cm.
33 cm.
„4 cm.
‚6 em.
‚0—12,5 em.
‚20° bezw. 240°,
10.1)
jdn
22 cm.
23 cm.
Gin
12040
B. Art der Lampe und Brennmaterial.
Als Brennmaterial wird jetzt durchgehends Petroleum genommen; bei
Anwendung von Oel müssen die Brenner im Verhältnifs von 1: 1'% breiter sein.
1) Die Gröfse der Brenner ist so bezeichnet, wie dies bei den Fabrikanten gebräuchlich ist.
In Millimetern ausgedrückt ist:
{(4‘‘ Flachbrenner = 30 mm Breite. 14‘ Rundbrenner = 23 mm Durchmesser.
a » = 26mm ” 10% ® = 17 mm »
Ren = 13mm Bu . — 13 mm