Wislicenus: Die Küste von Tonkin.
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hat, dann laufe man mit möglichster Fahrt darüber, um nicht darauf sitzen zu
bleiben. Sobald man im Flusse ist, findet man grofse Tiefen und kann mit der
Hülfe eines Lootsen bis nach Hanoi entweder durch den Kanal von Phu-Ly oder
durch den von Nam Dinh hinauflaufen. An der Mündung des Day hat der
„Duchaffaut“ im Jahre 1878 eine weiche Schlickbank gestreift, die bei Niedrig-
wasser trocken fiel und die etwa 7 Sm südostwärts von der Einfahrt lag. Kurz
vorher waren 17 m gelothet worden.
Kua Lak. — Kua Ba Lak Dong. Diese beiden Mündungen gelten als
unbrauchbar für Seeschiffe, Der „Primauguet“ fand im Nordostmonsun einen
Ankerplatz 6 Sm in SSO vom Kua Ba Lak Nam; er war dort schlecht gegen den
Seegang geschützt. -
im August 1883 strandete der „Parseval“ auf Schlickbänken, die mehrere
Seemeilen seewärts von den Linien lagen, die damals die Grenze der Brandung
bezeichneten. Es ist also nöthig, von jenen Brandungslinien, die auf den vor der
Strandung veröffentlichten Karten eingetragen sind, mindestens 5 Sm entfernt
zu bleiben.
Kua Tra Ly. Den Kua Tra Ly bezeichnet man als den leichtesten Zugang
zum Rothen Fluß. Leider wird aber der Arm des Tra Ly flufsaufwärts so flach,
daß selbst die Dschunken nicht weiter können und ihre Ladung auf Sampans
leichtern müssen. Auf dem Tra Ly ist lebhafter Verkehr im Salz- und Reis-
handel, auch führen die Piraten dort oft Landungen aus. Der Kua Dien Ho, der
nordwärts vom Tra Ly liegt, gilt als unzugänglich.
Die Mündungen des Thari-Binh. — Der Kua Thai-Binh. Der Thai-
Binh ist in seinem ganzen inneren Theile für Schiffe von 4 bis 4,5 m Tiefgang
schiffbar. Seine Mündung, die den Namen Kua Thai-Binh führt, ist mit Bänken
besetzt und in zwei Fahrrinnen getheilt. Auf der östlichen Barre ist 1,5 m Tiefe
bei Niedrigwasser; da natürliche Landmarken hier fehlen, so ist die Einfahrt
gefährlich. Auf der westlichen Bank ist bei Niedrigwasser nur 0,8 m Tiefe,
Der Kua Van-Uk. — Das Fahrwasser nach Hai-Dzuong. Auf der Barre
des Kua Van-Uk findet man 2 m Tiefe bei Niedrigwasser. Das Fahrwasser ist
gerade und durch zwei Hügel landeinwärts bezeichnet. Oberhalb der Barre
findet man grofßse Wassertiefen. Mit Hülfe des Kanals Qua, der mit dem Thai-
Binh in Verbindung steht, bildet der Kua Van-Uk die kürzeste Fahrstrafse, um
von See aus nach Hai -Dzuong zu gelangen. Im Jahre 1877 führte die Deck-
peilung N 30° O der beiden Hügel der Halbinsel Do-Son von 30 m und von
68 m Höhe nur wenig außerhalb der Grenze der 3 m-Tiefen der Barre vorbei;
zum Ueberschreiten der Barre diente die Deckpeilung eines Hügels von 120 m
Höhe mit dem östlichen Abhange eines kegelförmigen Hügels in N 24° W.
Die vier übrigen Arme des Thai-Binh münden in ein geräumiges Fluth-
becken zwischen dem Kak-Ba und der Halbinsel Do-Son.
Der Kua Tray. Der Kua Tray ist ein todter Flufsarm, der in den Kanal
des Kua Kam innerhalb der Bänke mündet; er hat eine besondere Barre mit
Gründen von 1m bei Niedrigwasser. Das andere Ende des Kua Tray mündet
in den Lakh Van-Uk.
Der Kua Kam. — Das Fahrwasser nach Hai- Phong. Der Kua Kam
ist die einzige für grofse Schiffe zugängliche Mündung; er ist die Verkehrsader
Tonkins. Der Kua Kam hat zwei Barren: eine äufsere Barre, worauf bei
Niedrigwasser 3,3 m Tiefe bleibt, und eine innere Barre, worauf 2,5 m Tiefe bei
Niedrigwasser bleibt; man findet bei mittlerem Hochwasser also 6,5 m und 5,5 m
auf diesen Barren. Der Tiefgang der Schiffe, die das Delta Tonkins besuchen
sollen, darf also nicht gröfser als 5,3 m sein. Schiffe mit weniger als 4 m Tief-
gang können mit Sicherheit täglich die Barre überschreiten; ein Schiff mit 6 m
Tiefgang kann in Ausnahmefällen die Barre passiren. Die äußere Barre besteht
aus ziemlich hartem schlickigem Sand, die innere Barre besteht aus weichem Schlick,
den man ohne Gefahr mit dem Schiff berühren kann. Zwischen beiden Barren
liegt ein Tief von 1a Sm Länge, !/a Sm Breite mit Tiefen von 4 bis 4,5 m, das
einen guten Ankerplatz bildet; man nennt ihn Fischerei-Ankerplatz (Mowillage
des Pöcheries); die Barre und die benachbarten Bänke schützen ihn vor dem
Ann. d. Hydr. etc. 1894, Beiheft IM.