von Horn: Ueber den Einflufs des Löschens von Baggerboden in See. 101
werden solle. Die Mündung des Hafens, deren Tiefe auf 8,50 m — AP (7,60 m
— N. W.) festgesetzt war, liegt 1450 m seewärts vom Dünenfufßs. Der durch
Bojen zu beiden Seiten der verlängerten Hafenachse festgelegte Löschplatz in
See lag somit 1550 m aufserhalb der Hafenmündung.
Nach der von dem Departement der Marine im Juni 1877 herausgegebenen
hydrographischen Karte des Hafens von Ymuiden hatte der Seeboden auf dieser
Stelle die Tiefe von 11,30 m — N. W. (12,20 m — A P). Zufolge der im Mai 1878
aufgenommenen Karte war diese Tiefe auf dem Löschplatze noch vorhanden;
zwei Peilungen südlich von der verlängerten Hafenachse gaben eine Tiefe von
10,70 und 11 m— N. W., welche durch das Wort „Baggergrund“ bezeichnet
war. In der Zeit von Juli 1874 bis 1. April 1878 waren ungefähr 1 875 000 cbm
Baggerboden, gemessen in den Fahrzeugen und bestehend aus Sand und schlick-
haltendem Sand, auf der Löschstelle in 3000 m Abstand von dem Dünenfufß ge-
löscht; die geringe Untiefe von 10,70 bis 11m — N. W., auf der Karte als
„Baggergrund“ bezeichnet, stammte wahrscheinlich davon her.
Das beständige schöne Wetter während der Monate Mai, Juni, Juli. und
August 1878 ermöglichte es, mit 20 Baggerprähmen 1160 000 cbm Boden aus
dem Hafen zu entfernen und auf dem Löschplatze wegzuklappen. Zugleich
wurde dabei entdeckt, daß wohl ein großer Theil, aber nicht diese ganze Bagger-
masse von den Tideströmungen der Nordsee mitgeführt wurde und dafs ferner
auf dem Löschplatze eine Untiefe von verhältnifsmäfsig grofser Ausdehnung ent-
standen war.
Die Oberfläche der Untiefe, welche durch eine punktirte Linie auf der
hydrographischen Karte von 1877 angegeben ist, erstreckte sich von 60 m süd-
lich bis 365 m nördlich von der verlängerten Hafenachse, hatte eine Breite von
90 m und lag 7,40 bis 8,00 m — N. W. Die Böschungen der gelöschten Bagger-
masse hatten in der Richtung der Längenachse eine Neigung von 1: 110 bezw.
1: 132, die des oberen Theiles von 1:22 bezw. 1:50 und in der Richtung der
Querachse über der Fläche von 10,10 m — N. W. eine Neigung von 1:21 bis
1:43. Ueber der Fläche von 10,10 m — N. W. lagen auf der Löschstelle
250 000 cbm Baggermasse.
Es war indessen anzunehmen, dafs diese mit verhältnilsmäfsig steilen
Böschungen in hoher See zwischen den Tiefen von 12,10 bis 12,90 m — N. W,
liegende ungeschützte Baggermasse gröfstentheils über der Fläche von 10,10 m
— N. W. vollständig verschwinden würde, nachdem die weitere Zufuhr auf-
gehört hatte.
Die Direktion der „Amsterdamer Kanalgesellschaft“ ergriff sofort Mafs-
nahmen, das Löschen von Baggerboden auf dieser Stelle einzustellen, und be-
stimmte in Uebereinstimmung mit dem Uebernehmer, den Baggerboden fortan in
4000 m Abstand von dem Dünenfufs, also 2550 m westlich von der Hafenmündung
auf 13,50 m — N. W. zu löschen und ferner denselben derart zu vertheilen, dals
nirgends der Seeboden mehr als ungefähr um 1,50 m erhöht wurde. Es wurden
alle Maßregeln zur strengen Befolgung dieser Vorschriften in Anwendung ge-
bracht. Dafs solches auch geschehen ist, zeigt die hydrographische Karte von
1882, weiche auf dem Löschplatze an keiner Stelle eine geringere Tiefe als
12,50 m — N. W. ergiebt.
Die örtliche Untiefe des Seebodens in 3000 m Abstand von dem Dünenfufs
war ohne Gefahr für die Schiffahrt und zwar um so mehr, als damals der See-
boden aufßserhalb der Hafenmündung in gewisser Breite auf 7 bis 8 m — N. W.
lag, wie aus der hydrographischen Karte vom Mai 1878 hervorgeht, auf welcher
die Untiefe und die Tiefen aufserhalb der Mündung angegeben sind.
Die Annahme, dafs die unbeschützte Baggermasse, aus Sand bestehend,
rasch theilweise verschwinden würde, erwies sich als zutreffend. Schon die
Peilungen vom 23. September 1878 ergaben, dafs die Oberfläche an Umfang ab-
genommen und sich etwas vertieft hatte. Die Peilungen vom 17. Oktober 1578
zeigten, dafs der Inhalt der Schüttung, soweit solche höher als 8,10 m — N. W.
lag, von 32 000 cbm im August bis auf 2800 cbm mit einer geringsten Tiefe von
7,80 m — N. W. zurückgegangen und dafs dieselbe im Mittel um 0,45 m vertieft
war, während die Böschungen an allen Seiten auch abgenommen hatten, ;
Diese Aufräumung durch die Tideströmungen ging regelmäßig weiter vor
sich: am 14. November 1878 fehlte nur auf zwei Punkten, 1 bis 2 dm an der