Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Januar 1893.
Damit das Licht mit gleichmäfsiger Helligkeit über den ganzen geforderten
Bogen (10 Strich) geworfen werden kann, ist es erforderlich, dafs der horizontale
Durchschnitt der Linse der Theil eines Kreisbogens ist und dafs die Flamme im
Mittelpunkt eines solchen Kreises, der durch die Mitte der Linse gelegt ist, geht.
Der Bogen der Linse sollte nicht weniger als 120° umfassen und die Höhe der
Linse in keinem Falle kleiner als der Radius des Bogens sein. Die Linse soll
so konstruirt sein, dafs bei um 20° übergeneigtem Schiffe noch genügend Strahlen
in horizontaler Richtung geworfen werden, damit das Licht in einer Entfernung
von mindestens einer Seemeile in dunkler Nacht bei sichtigem Wetter gesehen
werden kann.
Da durch und durch gefärbte Linsen viel Licht absorbiren und daher eine
beträchtlich gröfsere Leuchtkraft der Lampe erfordern, so sollten die Surveyors
von dem Gebrauch solcher Linsen abrathen und jede Gelegenheit benutzen, die
Aufmerksamkeit der betreffenden Kreise auf die grofse Ueberlegenheit ungefärbter
Linsen mit gefärbten Glasscheiben dahinter zu lenken. Diese Glasscheiben
müssen die ganze innere Fläche der Linse bedecken und so angebracht sein,
dafs sie sich nicht verschieben können, damit kein Strahl ungefarbten Lichtes
durch die Linse geworfen werden kann.
Färbung. In Bezug auf die richtige Färbung der Gläser wird bemerkt,
dafs das Board of Trade nach jedem Distrikt Proben von rothem und grünem
Glase senden wird, zwei von jeder Sorte mit verschiedenem Farbenton, einem
helleren und einem dunkleren, zwischen welchen die Färbung des Glases der zu
untersuchenden Laterne liegen mufs.
Geriffelte Linsen. Die Surveyors werden darauf aufmerksam gemacht,
dafs Linsen mit vertikalen Riffeln oder Rillen, die noch vielfach für Seiten-
lichter, Topplichter und Ankerlichter in Gehrauch seien, das Licht von gewissen
Richtungen aus dunkel erscheinen lassen und solche Linsen daher für Seiten-
lichter zu verwerfen seien.
Brennstoffbehälter. Der Brennstoffbehälter soll so viel Oel bezw.
Petroleum fassen können, dafs die Lampe wenigstens 12 Stunden davon brennen
kann, doch darf kein Theil des Behälters verhindern, dafs die von der Lampe
ausgehenden Strahlen frei nach allen Seiten der Linse geworfen werden können,
Das Gefäfs mufßs so konstruirt und in der Laterne angebracht sein, dal die
Flamme in der Mitte der Linse zu stehen kommt und beim Einsetzen des Gefäßes
in die Laterne auch keine andere Stellung annehmen kann. Laternen mit Vor-
richtungen, die Lampen in verschiedene Höhen zu stellen, sind zu verwerfen.
Dieselbe Lampe sowohl für Petroleum als für Oel zu verwenden, sollte nicht
gelitten werden.
Brenner der Lampen, Als geringst zulässiges Mafs für die Breite der
Brenner wird bei Seitenlichtern für Petroleum 1 Zoll = 25 mm, für Oel
12/4 Zoll — 44 mm, bei Ankerlichtern bezw. ?/4 Zoll = 19 mm und 1!/4 Zoll = 32mm
angegeben. Der Brenneraufsatz ist so zu konstruiren, dafs derselbe nur in die
eine bestimmte Lage für die gröfste Wirksamkeit des Lichtes eingesetzt werden
kann, Werden Brenner mit Cylindern benutzt, so müssen die Cylinder aus
gutem farblosen Glase hergestellt und sollten wenigstens 5 Reservecylinder für
jede Lampe vorhanden sein.
Reflektoren. Die Reflektoren sollen aus festem Metall hergestellt, Ober-
fläche versilbert und gut polirt sein. Die inneren Flächen müssen Kugelsegmente
bilden, und mufs die Flamme nahe im Mittelpunkte der Kugeloberfläche, von der
das Segment ein Theil ist, stehen. Der Reflektor mufs so weit gekrümmt sein,
dafs auch noch nach den äufsersten Rändern der Linse die reflektirten Strahlen
geworfen werden können. Die Stellung des Reflektors an der Lampe soll fest
markirt sein, so dafs eine Verschiebung oder falsche Stellung des Reflektors,
wenn die Lampe an ihrem Platze in der Laterne steht, nicht stattfinden kann.
Laternenbretter und ihre Aufstellung an Bord. Die Laternen-
bretter sollen 3 Fulßs = 91cm lang und so abgeblendet sein, dafs das Licht
nicht mehr als unter einem Winkel von 4° gegen die Kielrichtung über den
Bug scheinen kann. Um ein einheitliches System der Durchführung dieser Vor-
schrift zu ermöglichen, sind in der Instruktion zur Erläuterung Zeichnungen und
detaillirte Beschreibungen der Einrichtung gegeben. Die Bretter dürfen niemals
in der Takelung (den Wanten) angebracht sein außer bei Fischerfahrzeugen und