Ann. d. Hydr. ete.; XXI. Jahrg. (1893), Heft 1.
Fahrstrafsen im Englischen Kanal.
Von Kapt. z. See a. D. CHÜDEN.
Die, wie bekannt, aufserordentliche Anhäufung der Schiffe zwischen
Goodwin Sand und Dungeness bedingt eine grofse Kollisionsgefahr. Es würde
daher durchaus im Interesse der sich immer mehr entwickelnden Schiffahrt liegen,
die Routen der Gegensegler für diesen an sich schon schwierigen Theil des
Kanals durch internationale Vorschriften festzulegen. Unseres Erachtens ist es
möglich, zweckentsprechende Anweisungen zu geben bezw, deren Durchführung
zu fordern und bei Kollisionen in Rechnung zu ziehen. ;
Schiffe, welche, häufig nach langer Reise vom Ocean kommend, Land
ansteuern wollen, halten sich naturgemälfs links an die englische Küste, welche
zie spätestens bei Beachy Head oder Dungeness sichten müssen. Gegensegler
aus der Nordsee oder der Themse haben, wohl immer nach kurzer Reise und
daher mit zuverlässiger Ausrüstung (Chronometer, Kompafs etc.) versehen, bei
Goodwin Sand oder South Foreland ihre Position genau bestimmen können, Von
ihnen kann man daher wohl mit Recht fordern, dafs sie in der oben bezeichneten
Passage, bezw. auf der Höhe der Varne-Bank, ihr Manöver zu Gunsten der von
Westen kommenden Schiffe einrichten, d. i. sich ebenfalls links halten. Man
kann von diesen Schiffen um so mehr verlangen, sich nach der Seite der Gefahr,
also der Varne-Untiefe hinüberzuhalten, als sie nach dem Passiren dieser etwa
5 Sm langen und schmalen Bank freies Wasser finden und einen beliebigen Kurs
in den Kanal hinaus steuern können, während Gegensegler von Dungeness ab
die Engen und Schwierigkeiten noch vor sich haben.
Die Regel, für diesen gefährlichsten Theil des Kanals links
zu halten und dadurch die Kollisionsgefahr erheblich zu vermindern, würde den
für enge Gewässer geltenden Gesetzen, rechts zu halten, keineswegs
entgegenstehen.
Beide Routen würden — von kreuzenden Schiffen natürlich abgesehen —
eine neutrale Zone von einer Breite, wie wir zeigen werden, begrenzen
können, welche die Unterordnung dieses Fahrwassers unter solche Gesetze von
vornherein ausschliefsen dürfte. Ebenso wenig würde obige Regel mit den be-
stehenden Verordnungen über das Ausweichen auf See im Geringsten
kollidiren. Das heißt also kurz: die Schiffe sollen sich im linken Fahrwasser
halten, treffen sie sich dennoch, z. B. infolge von Versetzung, So weichen sie
vorschriftsmäfsig aus.
Die von Westen kommenden Dampfer, sowie Segelschiffe mit raumem Wind
sollten, dahin geht unser Vorschlag, gehalten sein, Dungeness auf 1*/2, höchstens
2 Sm Abstand zu passiren, um dann mit ONO-Kurs genügend frei von der Küste
Dover und. South Foreland in 2!/2 Sm, South Sand Head in etwa 1 Sm und endlich
East Goodwin in !/s Sm Entfernung zu passiren. Ein solcher Kurs ist bei jedem
Wetter durchführbar und würde an sich schon bedeutend dazu beitragen, das
östliche Fahrwasser zu entlasten.
Aber auch die Gegensegler können, unbeschadet einer sicheren Navigirung,
in den meisten Fällen das Ihrige dazu thun, Kollisionsgefahren zu vermindern.
Dieselben sollten, sohald East Goodwin je nach der Sichtigkeit auf weitere oder
nähere Entfernung umsteuert ist, dieses Feuerschiff in Nord 2'/2 bis 3 Sm Abstand
bringen, um dann WSW zu laufen, welcher Kurs die Varne-Tonne 1'/2 Sm quer
ab an B.B. läßt und weiterhin parallel an dieser Untiefe, bezw. %4 Strich ab
von derselben entlang führt.
Mögen folgende Angaben zur Erläuterung dienen. Wenn Dover auf 4 Sm
quer ab auf genanntem Kurse NNW. peilt, dann peilen South Foreland in N%/440
5 Sm und South Sand Head in NO 6 Sm, während die Varne-Boje in SSW!/2W
21 Sm entfernt liegt. Von der Möglichkeit, diese letzten entscheidenden Peilungen
vor dem Passiren der Bank zu erhalten und damit eine zuverlässige Orts-