Ueber die Prüfung von Schiffspositionslaternen.
Intensität auf den 20. Theil der im Grün und Blau vorhandenen Intensität
herabgesetzt war. !)
Je weiter diese Stelle zu gröfseren Wellenlängen (roth) rückt, um so mehr
ist das Licht einer Farbenverwechselung ausgesetzt. Je weiter die Stelle zu
kleineren Wellenlängen (grün) rückt, desto dunkler wird das Licht. Man kann
nach meinen Erfahrungen die Forderung vorläufig aufrecht erhalten, dafs das auf
die oben angegebene Weise beobachtete Spektrum nicht weiter als bis zur gelben
Natriumlinie (Wellenlänge 589?) ) reichen dürfte. Ob es wünschenswerth sein wird,
diese Grenze zu verschieben, würde durch die auf voriger Seite bezeichneten Unter-
suchungen bei Nebelwetter zu entscheiden sein.
IV. Leuchtwinkel. Ob eine Laterne den genügenden Leuchtwinkel hat
oder nicht, ist entweder durch eine Ausmessung des (jlases und des Standortes
des Brenners zu ermitteln, oder es kann direckt an der fertig montirten und
brennenden Laterne gemessen werden, indem man dieselbe auf einen mit Winkel-
ablesung versehenen drehbaren Tisch setzt. Ich möchte diesem letzteren Wege
nicht blofs seiner Bequemlichkeit und schnelleren Ausführbarkeit wegen den
Vorzug geben, sondern auch deshalb, weil hierbei zugleich die Lichtabnahme
controlirt wird, welche in der Regel in den Grenzstücken des Leuchtwinkels
eintritt. Der gesetzlichen Vorschrift nach soll das Licht durch den ganzen
Leuchtwinkel hindurch ein gleichmäfsiges sein. Streng genommen mülfste deshalb
das scharf ausgeprägte Lichtmaximum als unzuläfsig erscheinen, welches die Topp-
laternen in Folge ihres flachen Reflektors in der Mittellinie besitzen. Die seemän-
nische Praxis scheint aber dahin zu entscheiden, dals eine Zugabe von Licht an
einzelnen Stellen des Leuchtwinkels eher nützlich als schädlich ist. Jedenfalls
liegt es aber im Sinne des Gesetzes, dafs die Helligkeit der Laterne durch den
ganzen Leuchtwinkel hindurch nicht unter das überhaupt für die betreffende
Laternenart gültige Helligkeitsminimum sinke. Für die Folge wäre deshalb
vielleicht eine Vereinbarung erwünscht, wonach
der Leuchtwinkel einer Laterne nach demjenigen Winkel bemessen wird,
innerhalb dessen noch das gesetzliche Helligkeitsminimum der Laterne
vorhanden ist.
Auf Grundlage dieser Bestimmung würde alsdann auch ein anderer Punkt
seine Erledigung finden, nämlich die Prüfung und Definition des vertikalen
Leuchtwinkels.
Bei meinen bisherigen Laternenprüfungen habe ich bezüglich des Leucht-
winkels folgende Praxis in Anwendung gebracht. Auf einem mit Winkelablesung
versehenen drehbaren Tische wurden die Seitenlaternen aufgestellt und zunächst
so gedreht, dafs die parallel der Schiffsrichtung gehörige Seitenwand auf den
10m entfernten photometrischen Apparat gerichtet war, (oder vielmehr um so
viel an ibm vorbeilief, als die Mitte der Flamme von der Seitenwand entfernt
war). Darauf wurde der Tisch 45° und dann nochmals 45° gedreht
und jedesmal die Helligkeit gemessen. Hierdurch werden also die Helligkeiten
in den Richtungen gerade voraus, 4 Strich seitlich voraus und dwars ermittelt.
Sodann wurde der "Tisch in demselben Sinne weiter gedreht, solange bis eine
merkliche und in der Regel plötzlich eintretende Helligkeitsabnahme constatirt
wurde. Nun wurde die Drehung des Tisches von der Anfangsstellung aus in
Graden abgelesen. Dies Verfahren deckt sich nicht völlig mit der vorhin ver-
langten genaueren Bestimmung des Leuchtwinkels. Es ist indessen dem gegen-
wärtigen Zustande der Prüfungsfrage einigermalsen angepafst und ist in sehr
kurzer Zeit ausführbar. Eine Bestimmung des vertikalen Leuchtwinkels läfst
sich nach derselben Methode machen, indem man die Tischfläche, auf der die
Laterne steht, um mefßbare Winkel neigt. Hier ist freilich jene plötzliche Hellig-
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1) Es kann dies sehr bequem und schnell ausgeführt werden, wenn man in dem Spektral-
apparat über dem Spektrum der Laterne das Spektrum einer Kerzenflamme entwirft, dessen Inten-
sität in messbarer Weise durch Einschaltung zweier Nicol’scher Prismen geändert werden kann. Man
stellt alsdann die Nicols so, dafs beide Spektra durch das ganze Grün und Blau gleich hell sind,
hierauf schwächt man das Kerzenspektrum auf !/zo und sucht num mittelst eines Okularspaltes die-
jenige Stelle der Spektra auf, wo gleiche Helligkeit ist. Die Wellenlänge wird an einer gleich-
zeitig beobachteten Spektral-Skala abgelesen.
2 d. h. 0,000589 mm.