Veber die Prüfung von Schiffspositionslaternen.
kommende Gesetz der Intensitätsabnahme gebührende Rücksicht zu nehmen ist.
Derartige Untersuchungen lassen sich aber nicht in der kurzen Zeit machen, die
bei den üblichen Laternenprüfungen gewöhnlich zur Disposition steht. Anderer-
geits mußte es in Anbetracht des gegenwärtigen Zustandes der Laternenprüfungs-
methoden als zulässig erscheinen, die Abweichungen vom quadratischen Gesetz
vor der Hand zu vernachlässigen, falls die Intensitätsmessungen überhaupt nicht
in zu grofser Nähe der Laterne angestellt würden. Aus einer Messung in 10 m
Abstand sollte also gefolgert werden, dafs die Laterne in 20 m Abstand auf
den vierten Theil der Helligkeit, in 100 m Abstand auf den 10>X<10=100. Theil
der Helligkeit abnehme.
Wenn wir sonach in der Helligkeitsmessung in einem bestimmten Abstande
einen Maßstab für die in beliebige andere Entfernungen gesandten Lichtmengen
besitzen, so bleibt nur noch die Frage offen: In welcher Weise hängt die Sicht-
barkeit der Laterne von der emittirten Lichtmenge ab. Oder anders gefafst:
Wenn zwei Laternen verschiedener Konstruktion, deren Lichtemission. dem
quadratischen Gesetz gehorcht, auf 10 m Distanz gleiche Helligkeit im
Photometer zeigen, werden sie dann beide gleich weit sichtbar sein? Es wäre
ja möglich, dafs die Sichtbarkeit von der wirklichen oder scheinbaren Gröfse
der Flamme mit abhängig wäre. Hierüber sind indessen meines Wissens nach
keine Untersuchungen gemacht. Man wird aber voraussichtlich keinen zu grofßen
Fehler begehen, wenn man die zuletzt aufgeworfene Frage einfach bejaht. Es
wird dies um so eher erlaubt sein, als thatsächlich die Gröfse der üblichen
Laternen und ihrer Gläser nur innerhalb kleiner Grenzen schwankt.
Auf Grund dieser Erwägungen habe ich geglaubt, vor der Hand die
Helligkeitsmessungen auf 10m Distanz als alleinigen Mafsstab für die
Sichtweite benutzen zu dürfen. Es handelte sich nur um die Frage: Wie
hell muß dann eine Topplaterne oder eine grüne oder rothe Laterne sein, um noch
in bezw. 5 oder 2 Sm Distanz gesehen zu werden? Die Antwort kann
nur ein Versuch im Freien geben. Es hängt diese Beziehung offenbar sehr eng
mit dem Durchsichtigkeitsgrade der Luft zusammen und eine einigermafsen exakte
Antwort müßte diesen Umstand berücksichtigen. Leider giebt es zur Zeit keine
für die vorliegenden Zwecke brauchbare Methode, um die Transparenz der Luft
ziffernmäfsig ausdrücken zu können. Es ist deswegen vorläufig kein anderer
Weg offen, als die Transparenz der Luft durch blofse Abschätzung festzustellen
und alsdann bei „nach Schätzung sichtiger Luft“ die Relation zwischen Sicht-
weite und Helligkeit zu suchen. Einen solchen Versuch habe ich am Abend des
16. April auf dem Kieler Hafen unternommen. Auf einem Dampfer der Herren
Sartori & Berger begleiteten mich eine Anzahl erfahrener und vorzüglich
scharfsichtiger Schiffskapitäne. Herr J. N. Höpfner hatte die zu prüfenden
Laternen geliefert. Die letzteren wurden auf der Landungsbrücke bei Bellevue
und die Topplaterne auf der halben Höhe von Bellevue aufgestellt und nach ge-
nauer Verabredung von 5 zu 5 Minuten gewechselt, während dessen der Dampfer
sich mehr und mehr entfernte. Die Luft war sichtig, der Himmel bedeckt. Hin
und wieder fielen einige Regentropfen. Die Beobachtungen dauerten von 830
bis 11*. Die Resultate waren:
Bezeichnung
der
Laterne
Grüne (glattes Glas’
S 2. Grün (Fresne!.
S 1. Roth (Fresnel)
S 23. Topp (Fresnel
Grenze der Sichtbarkeit
für
normale Augen
für
sehr gute Augen
+ Sm 1,88 Sm
25 | 3,5 »
2,5 » } 3,5 ”
43 5 a
Kerzenstärke
der
Laternen
41,3
; 71,8
25,5
17,0
Diese Angaben bedürfen zunächst einiger Erläuterungen. Es war die grüne
Laterne mit glattem Glas absichtlich ihres Reflektors beraubt, um die Helligkeit
nach allen Richtungen möglichst gleich zu machen. Die Laterne S2 besafs ein
gut geschliffenes Fresnel’sches Glas und war auf der Seewarte als völlig ge-
nügend attestirt. Das Gleiche gilt von S 1 und.S23. Es wurde die Grenze