Veber die Prüfung von Schiffspositionslaternen,
wird unzweifelhaft eine gewisse Garantie gegen allzugeringe Sichtweite gegeben.
Es kann indessen nicht verkannt werden, dafs hierdurch allein noch nicht die
gesetzliche Minimal-Sichtweite völlig verbürgt wird. Insbesondere würde dazu
noch eine ganz spezielle weitere Vorschrift über die Krümmungsverhältnisse des
Glases und bei den farbigen Laternen überdies noch eine genaue Definition des
farbigen Glases erforderlich gewesen sein. Aus diesem Grunde ist dann auch
aufserdem in jener Instruktion auf eine unmittelbar photometrische Vergleichung
der ‚zu prüfenden Laterne mit den durch die Glückstädter Versuche gewonnenen
Normallaternen Bedacht genommen. Setzen wir zunächst voraus, wie das weiter
unten in der That in bestätigender Weise näher erörtert werden wird, dafs die
photometrische Vergleichung einen zuverläfsigen Mafsstab für die Sichtweite er-
giebt, so ist offenbar die Frage der Sichtweite in völlig ausreichender Weise
gelöst, wenn die zu prüfende Laterne mindestens ebenso hell ist, wie die
Normallaterne. Ist es dann aber noch nöthig, daneben an den vorgeschriebenen
Minimaldimensionen des Dochtes, des Glases etc. festzuhalten? Ich glaube nicht.
Wie sollte sonst z. B. in einem Falle entschieden werden, in dem eine Laterne
mit zu kleinen Dimensionen dennoch in Folge sonstiger guter Konstruktion des
Brenners und der Linsen ausreichende Sichtweite hat? Solche Fälle sind mir
mehrfach vorgekommen. Es dürfte sich deshalb empfehlen:
Im Falle photometrischer Prüfung der Laternen von der HForderung
bestimmter Minimaldimensionen der Laterne abzusehen.
Alsdann drängen sich nun aber die weiteren Fragen auf. Sind die durch
die bisherigen Versuche in Glückstadt gewonnenen Normallaternen gerade an
der Grenze der gesetzlichen Sichtweite oder leisten sie vielleicht noch mehr?
Sollen in Folge dessen alle Laternen verworfen werden, welche auch nur um
Weniges dunkler sind? Ist ein gewisser Spielraum vielleicht zulässig? Ist die
Konstanz der Normallaternen eine ausreichende? Oder endlich, läfst sich die
Leuchtkraft einer gesetzlich gerade ausreichenden Laterne nicht ziflernmäfsig
ausdrücken, auf Grund der üblichen Lichteinheit einer Amylacetatkerze?
Insbesondere war es diese letzte Frage, welche ich mir beim Beginne der
Prüfungen der Laternen vorlegte. Es schien mir zunächst erforderlich, das Gesetz
zu untersuchen, nach welchem sich das Licht einer mit Fresnel’schen Gläsern
versehenen Laterne ausbreitet,
Wegen des durch Brechung und Reflexion komplizirten Ganges der Licht-
strahlen mußte die Möglichkeit ins Auge gefafst werden, dafs das Laternenlicht
im Gegensatz zu dem Lichte einer frei brennenden Kerze nicht entsprechend
dem Quadrate der Entfernung abnähme, sondern vielleicht einem andern Gesetze
der Abnahme unterworfen sei. In diesem Falle würde eine photometrische Aus-
werthung der Laterne auf beträchtliche Schwierigkeiten gestofsen sein, Kine rein
theoretische Untersuchung dieser Frage ist kaum durchführbar. Ich wandte mich
darum unmittelbar zu einem praktischen Versuche. Es wurde die Intensität einer
mit guten Fresnel’schen geschliffenen Gläsern versehenen Laterne in verschiedenen
Abständen von 3 bis zu 20 m gemessen. Wider Erwarten zeigte sich, dafs die
Intensität nicht blofs nicht langsamer, sondern sogar ein wenig schneller abnahm
als dem quadratischen Gesetz entprochen haben würde. Ks erklärt sich das
aus dem Umstande, dafs, wenn die Flamme weiter vom Fresnel’schen Glase
entfernt ist, als dessen Brennweite, oder wenn dieselbe vom kugelförmigen
Reflektor kleineren Abstand hat als dessen Radius, dafs alsdann Vereinigungs-
punkte des Lichtes aufserhalb der Laterne enistehen, die einige Meter entfernt
sind und die nun die Wirkung haben, als würde die Laterne dem Orte des
Photometers genähert. Diese Abweichungen von dem quadratischen Gesetz können
Beträge von 20° und darüber erreichen. Sie werden indessen um so kleiner,
je weiter der messende Apparat von der Laterne entfernt wird. So habe ich
im Laufe der Untersuchungen wiederholt Intensitätsmessungen derselben Laterne
einmal bei 10 m Abstand und unmittelbar darauf bei 20 m Abstand gemacht.
Die Intensitäten verhielten sich immer nahezu wie 1: '/4 und zwar blieben
die Abweichungen, die mitunter nach der positiven, mitunter nach der negativen
Seite lagen, innerhalb 10 °%o,
£s geht hieraus soviel hervor, dafs bei einer erschöpfenden oder möglichst
gründlichen Untersuchung derjenigen Beziehung, die zwischen Sichtweite und
Helligkeit der Laterne besteht, jedenfalls auf das der speziellen Laterne zu-