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Aus dem Reiseberichte der deutschen Bark „J. F. Pust“
wir noch dem Konsul von St. Domingo, weil nach Monte Christi bestimmt,
10 Doll. für einen Gesundheitspals und ein Manifest zu bezahlen.
Die Ansegelung der Rhede von Barbados und auch das Verlassen der-
selben sind ohne Frage leichter, als die von St. Thomas. Letztere bietet indels
auch keine Schwierigkeit, obwohl man allerdings von hier meistens nur in den
Morgenstunden auszusegeln vermag.
Die einzige Abgabe in Barbados ist diejenige für den Quarantänebesuch
des Hafenmeisters; dieselbe beläuft sich auf 3 Doll. Für ein von einem seuche-
verdächtigen Hafen kommendes Schiff ist eine fünftägige Quarantäne wahrschein-
lich, deren Kosten mir jedoch unbekannt geblieben sind. Bedient man sich zur
Aufsuchung eines guten Ankerplatzes auf der Rhede von Barbados eines Lootsen,
so hat man diesem 3 Doll. zu bezahlen.
Den frachtsuchenden Schiffen stellen sich gewöhnlich die Kosten der
Kabeldepeschen ziemlich hoch. Da diese aber in Barbados bedeutend höher als
in St. Thomas sind, so gleichen sich in vielen Fällen die Unkosten beider Plätze
nahezu wieder aus. Bisher ist es bei Befrachtungen von den Westindischen Inseln
allgemein Sitte gewesen, in den Charterpartien die Bestimmung aufzunehmen,
dafs die Schiffe am Löschplatz frei von der Adrefsprämie sein sollten. Hiervon
aber sind die Makler in Barbados, wenigstens theilweise, abgegangen, indem
einige Schiffe, welche während meines Aufenthaltes in Monte Christi daselbst
von dem erstgenannten Hafen ankamen, sich in einem besonderen Schriftstück,
neben der Charterpartie, verpflichtet hatten, eine Adreisprämie von 2'/2 pCt. zu
entrichten, und denen auch noch die Kosten der Kabeldepesche zur Benachrich-
tigung des Abladers aufgedrungen waren, Dahingegen konnten die von St. T’homas
kommenden Schiffe unter den bisher üblichen Bedingungen dieselben Frachtraten
als erstere erzielen.
In Betreff der Ausrüstung eines Schiffes sind die beiden Plätze St. Thomas
und Barbados als gleich zu betrachten. Man kann hier wie dort den Proviant
so billig als in England und den Südstaaten der Union kaufen. In Barbados
erhält man gewisse Waaren aus der zollfreien Niederlage, in St. Thomas ist
dieses Verfahren nicht nothwendig, weil hier von sämmtlichen eingeführten
Gütern aur ein Werthzoll von 2 »Ct. erhoben wird.
II. Monte Christi.)
Der Hafen oder die Rhede von Monte Christi und die Nebenrheden
Manzanillo- und Juanita-Bai sind in letzter Zeit durch die bedeutenden Ver-
schiffungen von Blauholz unter allen Hafenplätzen der Republik St. Domingo
besonders in den Vordergrund getreten. Auch die nach den letztgenannten
beiden Plätzen bestimmten Schiffe müssen einkommend und ausgehend Monte
Christi zum Klariren anlaufen.
Bei der Ansegelung gewährt die Landspitze Granja, welche, wie der
Name besagt, in Form einer Scheune, in einer Höhe von 244 m (800 Fufs engl.)
frei von Hinterland schon in einer bedeutenden Entfernung sichtbar wird, eine
sehr in die Augen fallende Landmarke. Die Küstenbank von St. Domingo oder
Monte Christi erstreckt sich von der genannten Landspitze in einer Ausdehnung
von 7 Sm nach Norden und 18 Sm nach Westen, bei einer Wassertiefe von
55m (30 Faden) auf ihrer Aufsen-(Nord-)kante, allmählich bis zu 13m (7 Faden)
ganz in der Nähe der Küste abnehmend. Als Untiefen auf dieser Bank sind,
von Osten angefangen, zu nennen:
Die Bänke de la Granja oder Hautefonds mit 7m (23 Ful) Wasser, rw.
NNO0!4A0 bis NNO 8 Sm, die Phaeton-Klippe mit 6m (19 Fuß) Wasser, NWzN
1'/4 Sm, die Liverpool-Klippe mit 7,3 m (24 Fufs) Wasser, NW°/AN 1°%4 Sm, und
die Monte Christi-Klippe mit 5m (16% Fufs) Wasser, NW'AW 8 Sm von der
Spitze Granja. Südwestlich von der Klippe Monte Christi liegen auf der Küsten-
bank sieben niedrige, theilweise mit Buschwerk bewachsene, von einem weifs-
gelben Sandstrande umsäumte Inseln, genannt die Sieben Brüder, Die nordwest-
lichste Insel dieser Gruppe, Terero, liegt 8'/2 Sm westlich von der Spitze Granja.
ij Siehe auch diese Annalen Jahrgang 1883 Seite 310 und 311.