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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 19 (1891)

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Aus dem Reiseberichte der deutschen Bark „J. F. Pust“ 
wir noch dem Konsul von St. Domingo, weil nach Monte Christi bestimmt, 
10 Doll. für einen Gesundheitspals und ein Manifest zu bezahlen. 
Die Ansegelung der Rhede von Barbados und auch das Verlassen der- 
selben sind ohne Frage leichter, als die von St. Thomas. Letztere bietet indels 
auch keine Schwierigkeit, obwohl man allerdings von hier meistens nur in den 
Morgenstunden auszusegeln vermag. 
Die einzige Abgabe in Barbados ist diejenige für den Quarantänebesuch 
des Hafenmeisters; dieselbe beläuft sich auf 3 Doll. Für ein von einem seuche- 
verdächtigen Hafen kommendes Schiff ist eine fünftägige Quarantäne wahrschein- 
lich, deren Kosten mir jedoch unbekannt geblieben sind. Bedient man sich zur 
Aufsuchung eines guten Ankerplatzes auf der Rhede von Barbados eines Lootsen, 
so hat man diesem 3 Doll. zu bezahlen. 
Den frachtsuchenden Schiffen stellen sich gewöhnlich die Kosten der 
Kabeldepeschen ziemlich hoch. Da diese aber in Barbados bedeutend höher als 
in St. Thomas sind, so gleichen sich in vielen Fällen die Unkosten beider Plätze 
nahezu wieder aus. Bisher ist es bei Befrachtungen von den Westindischen Inseln 
allgemein Sitte gewesen, in den Charterpartien die Bestimmung aufzunehmen, 
dafs die Schiffe am Löschplatz frei von der Adrefsprämie sein sollten. Hiervon 
aber sind die Makler in Barbados, wenigstens theilweise, abgegangen, indem 
einige Schiffe, welche während meines Aufenthaltes in Monte Christi daselbst 
von dem erstgenannten Hafen ankamen, sich in einem besonderen Schriftstück, 
neben der Charterpartie, verpflichtet hatten, eine Adreisprämie von 2'/2 pCt. zu 
entrichten, und denen auch noch die Kosten der Kabeldepesche zur Benachrich- 
tigung des Abladers aufgedrungen waren, Dahingegen konnten die von St. T’homas 
kommenden Schiffe unter den bisher üblichen Bedingungen dieselben Frachtraten 
als erstere erzielen. 
In Betreff der Ausrüstung eines Schiffes sind die beiden Plätze St. Thomas 
und Barbados als gleich zu betrachten. Man kann hier wie dort den Proviant 
so billig als in England und den Südstaaten der Union kaufen. In Barbados 
erhält man gewisse Waaren aus der zollfreien Niederlage, in St. Thomas ist 
dieses Verfahren nicht nothwendig, weil hier von sämmtlichen eingeführten 
Gütern aur ein Werthzoll von 2 »Ct. erhoben wird. 
II. Monte Christi.) 
Der Hafen oder die Rhede von Monte Christi und die Nebenrheden 
Manzanillo- und Juanita-Bai sind in letzter Zeit durch die bedeutenden Ver- 
schiffungen von Blauholz unter allen Hafenplätzen der Republik St. Domingo 
besonders in den Vordergrund getreten. Auch die nach den letztgenannten 
beiden Plätzen bestimmten Schiffe müssen einkommend und ausgehend Monte 
Christi zum Klariren anlaufen. 
Bei der Ansegelung gewährt die Landspitze Granja, welche, wie der 
Name besagt, in Form einer Scheune, in einer Höhe von 244 m (800 Fufs engl.) 
frei von Hinterland schon in einer bedeutenden Entfernung sichtbar wird, eine 
sehr in die Augen fallende Landmarke. Die Küstenbank von St. Domingo oder 
Monte Christi erstreckt sich von der genannten Landspitze in einer Ausdehnung 
von 7 Sm nach Norden und 18 Sm nach Westen, bei einer Wassertiefe von 
55m (30 Faden) auf ihrer Aufsen-(Nord-)kante, allmählich bis zu 13m (7 Faden) 
ganz in der Nähe der Küste abnehmend. Als Untiefen auf dieser Bank sind, 
von Osten angefangen, zu nennen: 
Die Bänke de la Granja oder Hautefonds mit 7m (23 Ful) Wasser, rw. 
NNO0!4A0 bis NNO 8 Sm, die Phaeton-Klippe mit 6m (19 Fuß) Wasser, NWzN 
1'/4 Sm, die Liverpool-Klippe mit 7,3 m (24 Fufs) Wasser, NW°/AN 1°%4 Sm, und 
die Monte Christi-Klippe mit 5m (16% Fufs) Wasser, NW'AW 8 Sm von der 
Spitze Granja. Südwestlich von der Klippe Monte Christi liegen auf der Küsten- 
bank sieben niedrige, theilweise mit Buschwerk bewachsene, von einem weifs- 
gelben Sandstrande umsäumte Inseln, genannt die Sieben Brüder, Die nordwest- 
lichste Insel dieser Gruppe, Terero, liegt 8'/2 Sm westlich von der Spitze Granja. 
ij Siehe auch diese Annalen Jahrgang 1883 Seite 310 und 311.
	        
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