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Ueber die Datumsgrenze im Stillen Ocean.
verdischen Inseln. — Berechnet man nun, von dieser Demarkationslinie aus, unter
Zugrundelegung des damaligen Gröfßsenwerthes der Legua, die Grenzen des den
Spaniern zugesprochenen Entdeckungs- und Eroberungsrayons, so ergiebt sich
derselbe (rund) als das zwischen dem 47. West- und 133. Ost-Meridian von
Greenwich eingeschlossene Gebiet.
„Die unvollkommenen Mittel zur Längenbestimmung, welche damals erst
zu Gebote standen, ließen es aber immerhin strittig erscheinen, wo die (östliche)
Demarkationslinie eigentlich wirklich verlaufe; — in wie weiten Grenzen
die verschiedenen Berechnungsresultate schwankend gewesen sein mögen, erhellt
am besten aus der Thatsaepbe. dafs die Spanier im Jahre 1524 zu Badajoz den
protestirenden Portugiesen den Beweis zu liefern vermeinten, die (östliche)
Demarkationslinie schneide die Mündung des Ganges; und Albo’s — eines
Gefährten des Magelhaens — Tagebuch berechnete die Längendifferenz
zwischen der Magelhaens-Strafse und den Philippinen mit 106°, während sie
wirklich 159° beträgt.
„Es ist leicht erklärlich, dafs unter dem Walten solcher Unsicherheit in
den geographischen Ortsbestimmungen, sowohl Spanier als Portugiesen in der
ostasiatischen Inselwelt das gute Recht der ihnen durch die päpstlichen Bullen
zugestandenen Eroberung für sich zu haben meinten; das eigentlich umstrittene
Gebiet waren aber nicht die damals noch als werthlos angesehenen Philippinen,
sondern die gewürzreichen Molukken. Karl I. (V.) trat im Jahre 1529 im Wege
des Vergleiches die Ansprüche auf die Molukken für 350 000 Dukaten an Portugal
ab; das Recht der Spanier auf die Philippinen blieb aufrecht, und im Zusammen-
hange mit diesen Rechtsbehauptungen und Rechtsfragen steht es, dafs die
Spanier die Philippinen ebenso konsequent die „Inseln des Westens‘ nannten,
als die Portugiesen sie mit dem Namen der „Inseln des Ostens“ bezeichneten,
„Die Philippinen, als „Inseln des Westens“, vom Osten her entdeckt und
besiedelt, in jahrhundertelanger beinahe ausschliefslicher Verbindung mit dem
Westen Amerikas bleibend, adoptirten also, führten und behielten eine Datums-
zählung, welche von jener auf den benachbarten Molukken, auf Macao u, 8. W.
um einen Tag differirte.
„Wie schon angedeutet, hat dieser für die geänderten Verhätnisse der
Gegenwart anormale Zustand, welcher für die Beziehungen der Philippinen zur
gegenüberliegenden asiatischen Küste, insbesondere zu den durch den englischen
„Opiumkrieg‘“ eröffneten chinesischen Häfen und zum nahen, neu gegründeten
Hongkong, dann zu Japan, der ostasiatischen Inselwelt, Australien, und
auch im Verkehre mit dem spanischen Mutterlande u. s. w. von sehr störender
Wirkung hätte werden müssen, mit Schlufs des Jahres 1844 sein Ende
erreicht.“
Zum Beweise der zu dieser Zeit auf den Philippinen thatsächlich ausge-
führten Datumsänderung führt Herr von Benko das Dekret des General-
Gouverneurs der Philippinen, Narciso Claveria, vom 16. August 1844 an,
welche dem Erzbischofe von Manila nahelegte, jene Verordnungen zu erlassen,
welche durch den im Einverständnisse mit dem Erzbischof gefafsten Beschlufs
nöthig wurden, den bevorstehenden 31. Dezember 1844 in der Zeit-
rechnung gänzlich zu übergehen, um das Datum auf den Philippinen mit
jenem in Europa, China und den Ländern östlich des Kap der guten Hoffnung
in Einklang zu bringen ").
‘) Das Dekret hat folgenden Wortlaut:
Superior Gobierno de Filipinas.
Exmo, € Ilmo, Sor,
Con esta fecha he decretado lo que sigue.
Considerando conveniente el que sea uniforme el modo de contar los dias en estas Islas
a Europa, China, y demas paises situados al Este del Cabo de Buena Esperanza, que cuentan un
dia mas por razones que ä todos son bien conoecidas, vengo en disponer con acuerdo del Exmo,
& Ilmo, Sor, Arzobispo, que por este alo, solamente, se suprima el Martes 31 de Diciembre, como
3i realmente hubiese pasado, y que el siguiente dia al Lunes 30 del mismo, se cuente Miercoles 1
de Enero de 1845, que &s con el que empezarä el Calendario de dicho afıa, en el cual ninguna
alteracion se necesita hacer.
Y lo comunico a V. E. J. para su conocimiento y efectos consiguientes, Dios gwe. &
V.E. J. m. a
Manila, 16 de Agosto de 1844.
Exmo, € Ilmo, Sor, Arzobispo de esta Diocesis.
Nareiso Claveria.