Ueber Häfen und Fahrten an der Küste Brasiliens.
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Jeden. Sonntag ist in Macdu Markttag, an welchem frisches Rindfleisch
zum Preise von 320 bis 400 Reis für das Kilo zu kaufen ist. In gewöhnlichen
Jahren liefert der Markt mancherlei Gemüse und Früchte, als süfse Kartoffeln,
Kürbisse, Bohnen, Melonen u, s. w.; da aber in letzter Zeit in Nordbrasilien
eine große Dürre geherrscht hat, so war gegenwärtig nur wenig Gemüse vor-
handen und dieses daher theuer. Hühner, Kier und Schweine konnte man aber
noch ziemlich preiswürdig kaufen. Hartbrod, Mehl, Reis und Bohnen werden von
Pernambuco eingeführt, auch europäische Kartoffeln in Kisten, sowie deutsches
Bier und französischer Cognac, alles mehr oder weniger zu den üblichen Schiffs-
händlerpreisen anderer brasilianischer Häfen.
Eine freundliche bescheidene Familie, aus Pernambuco stammend, hält in
Macdu ein recht anständiges Hotel gegen mäßige Preise, was um so werthvoller
ist, als die Kapitäne des Abends nicht wieder an Bord zur Rhede zurückkehren
können und auch für die Bootbesatzung schon aus Gesundheitsrücksichten Nacht-
quartier am Lande nehmen müssen,
Trinkwasser hat Macau nicht; dasselbe wird mit Booten aus dem Flusse
Alayados, östlich vom Flusse Assu und durch einen Arm mit diesem in Verbindung
stehend, zugeführt. Eine Quinta, ein Fafßs von 90 Litern Inhalt, kostet an der
Stadt 240 bis 320 Reis, zur Rhede gebracht, das Doppelte. Kleine Mengen
Trinkwasser werden auch von den Salzleichtern nach der Rhede an Bord gebracht.
Der Ballast wird im Hafen gegen Zahlung von 700 bis 1000 Reis-für die
Tonne von der Schiffsseite weggeholt, besteht derselbe aus Steinen, so kann man
ihn zuweilen kostenfrei los werden. Zum Löschen des Ballastes ist vom Hafen-
meister, der auch den Platz angiebt, wo derselbe niedergelegt werden darf, ein
Erlaubnifsschein einzuholen. Auf der Rhede haben die Schiffe bis auf eine
Wassertiefe von 18,3 m (10 Faden) hinauszusegeln, um den Ballast über Bord
werfen zu dürfen, wozu ein Erlaubnifsschein von dem Zollverwalter erforderlich
ist. Bei der Ankunft bleibt man gleich so weit draufsen, oder ankert auch schon
vorher an einer passenden Stelle unter der Küste und wirft von dem Ballast
so viel über Bord, dafs nur ein Rest, der nothwendig ist, um dem Schiffe eine
genügende Steifheit zu belassen, übrig bleibt. Gelegentlich haben wir auch schon
unter Segel, nachdem Kap Roque passirt war, einigen Ballast gelöscht. Mit dem
so verminderten Ballast segelt man nach dem Ankerplatz auf der Rhede von
Macdu, klarirt sein Schiff ein und bestellt gleichzeitig so viel Salz als nöthig
ist, um auf 10 Faden Tiefe hinauszusegeln und dort den noch im Schiffe zurück-
behaltenen‘ Rest des Ballastes über Bord .zu werfen. Die Ladetage werden erst
von der Zeit an gerechnet, zu welcher das Schiff, gänzlich entballastet, nach dem
Ladeplatz zurückgekehrt ist. Findet man bei der Ansegelung keine auf der Rhede
von Macdu ankernden Schiffe vor, so dienen die drei, in der Bucht westlich von
der Barre des Assu liegenden Sandhügel als eine gute Segelmarke, indem man
auf WSW-Kurs gerade auf die Mitte derselben so lange zusteuert, bis die Häuser
der Lootsen SzO peilen, oder die Wassertiefe, je nach dem Stande der Gezeit,
auf 9 bis 11 m (5 bis 6 Faden) abgenommen hat. Manche Schiffe nehmen einen
Lootsen, um nach dem Ballastplatz und zurück zu segeln, wofür sie die halbe
Taxe des Flußlootsgeldes zu entrichten haben. Auf unserer zweiten Reise
versuchte der Hafenmeister, die Schiffe für die Fahrt nach dem Ballastplatz und
zurück zur Annahme eines Lootsen zu zwingen, indem er hieran die Ertheilung
des Erlaubnifsscheines zum Werfen des Ballastes abhängig machte‘ und die
Verhängung anderweitiger Strafen androhte. Trotzdem haben wir uns nicht an
dieses Ansinnen gekehrt, sondern die Sache ohne einen Lootsen abgethan, ohne
dafs irgend etwas danach gekommen wäre. Zur Zeit unserer letzten Anwesenheit
in Macdu war daselbst ein neuer Zollverwalter, der die Erlaubnifs zum Löschen
des Ballastes ohne die Zustimmung des Hafenmeisters ertheilte.
Das Flufßlootsengeld beträgt einkommend. und ausgehend zusammen 60 Mil-
reis, ohne Rücksicht auf die Größe des Schiffes. Dieses Geld sowie etwaige
Kosten für das Löschen des Ballastes haben die auf der Rhede ladenden Schiffe
weniger zu zahlen, als diejenigen, welche zur Stadt hinaufgehen. Die übrigen
Abgaben sind dieselben.
Das Tonnengeld, welches in früheren Jahren 200 Reis für die Register-
tonne betrug, ist jetzt auf 400 Reis erhöht worden. Es folgt hier die Abschrift
unserer letzten Unkostenrechnung: