accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 19 (1891)

Ueber Häfen und Fahrten an der Küste Brasiliens. 
105 
Jeden. Sonntag ist in Macdu Markttag, an welchem frisches Rindfleisch 
zum Preise von 320 bis 400 Reis für das Kilo zu kaufen ist. In gewöhnlichen 
Jahren liefert der Markt mancherlei Gemüse und Früchte, als süfse Kartoffeln, 
Kürbisse, Bohnen, Melonen u, s. w.; da aber in letzter Zeit in Nordbrasilien 
eine große Dürre geherrscht hat, so war gegenwärtig nur wenig Gemüse vor- 
handen und dieses daher theuer. Hühner, Kier und Schweine konnte man aber 
noch ziemlich preiswürdig kaufen. Hartbrod, Mehl, Reis und Bohnen werden von 
Pernambuco eingeführt, auch europäische Kartoffeln in Kisten, sowie deutsches 
Bier und französischer Cognac, alles mehr oder weniger zu den üblichen Schiffs- 
händlerpreisen anderer brasilianischer Häfen. 
Eine freundliche bescheidene Familie, aus Pernambuco stammend, hält in 
Macdu ein recht anständiges Hotel gegen mäßige Preise, was um so werthvoller 
ist, als die Kapitäne des Abends nicht wieder an Bord zur Rhede zurückkehren 
können und auch für die Bootbesatzung schon aus Gesundheitsrücksichten Nacht- 
quartier am Lande nehmen müssen, 
Trinkwasser hat Macau nicht; dasselbe wird mit Booten aus dem Flusse 
Alayados, östlich vom Flusse Assu und durch einen Arm mit diesem in Verbindung 
stehend, zugeführt. Eine Quinta, ein Fafßs von 90 Litern Inhalt, kostet an der 
Stadt 240 bis 320 Reis, zur Rhede gebracht, das Doppelte. Kleine Mengen 
Trinkwasser werden auch von den Salzleichtern nach der Rhede an Bord gebracht. 
Der Ballast wird im Hafen gegen Zahlung von 700 bis 1000 Reis-für die 
Tonne von der Schiffsseite weggeholt, besteht derselbe aus Steinen, so kann man 
ihn zuweilen kostenfrei los werden. Zum Löschen des Ballastes ist vom Hafen- 
meister, der auch den Platz angiebt, wo derselbe niedergelegt werden darf, ein 
Erlaubnifsschein einzuholen. Auf der Rhede haben die Schiffe bis auf eine 
Wassertiefe von 18,3 m (10 Faden) hinauszusegeln, um den Ballast über Bord 
werfen zu dürfen, wozu ein Erlaubnifsschein von dem Zollverwalter erforderlich 
ist. Bei der Ankunft bleibt man gleich so weit draufsen, oder ankert auch schon 
vorher an einer passenden Stelle unter der Küste und wirft von dem Ballast 
so viel über Bord, dafs nur ein Rest, der nothwendig ist, um dem Schiffe eine 
genügende Steifheit zu belassen, übrig bleibt. Gelegentlich haben wir auch schon 
unter Segel, nachdem Kap Roque passirt war, einigen Ballast gelöscht. Mit dem 
so verminderten Ballast segelt man nach dem Ankerplatz auf der Rhede von 
Macdu, klarirt sein Schiff ein und bestellt gleichzeitig so viel Salz als nöthig 
ist, um auf 10 Faden Tiefe hinauszusegeln und dort den noch im Schiffe zurück- 
behaltenen‘ Rest des Ballastes über Bord .zu werfen. Die Ladetage werden erst 
von der Zeit an gerechnet, zu welcher das Schiff, gänzlich entballastet, nach dem 
Ladeplatz zurückgekehrt ist. Findet man bei der Ansegelung keine auf der Rhede 
von Macdu ankernden Schiffe vor, so dienen die drei, in der Bucht westlich von 
der Barre des Assu liegenden Sandhügel als eine gute Segelmarke, indem man 
auf WSW-Kurs gerade auf die Mitte derselben so lange zusteuert, bis die Häuser 
der Lootsen SzO peilen, oder die Wassertiefe, je nach dem Stande der Gezeit, 
auf 9 bis 11 m (5 bis 6 Faden) abgenommen hat. Manche Schiffe nehmen einen 
Lootsen, um nach dem Ballastplatz und zurück zu segeln, wofür sie die halbe 
Taxe des Flußlootsgeldes zu entrichten haben. Auf unserer zweiten Reise 
versuchte der Hafenmeister, die Schiffe für die Fahrt nach dem Ballastplatz und 
zurück zur Annahme eines Lootsen zu zwingen, indem er hieran die Ertheilung 
des Erlaubnifsscheines zum Werfen des Ballastes abhängig machte‘ und die 
Verhängung anderweitiger Strafen androhte. Trotzdem haben wir uns nicht an 
dieses Ansinnen gekehrt, sondern die Sache ohne einen Lootsen abgethan, ohne 
dafs irgend etwas danach gekommen wäre. Zur Zeit unserer letzten Anwesenheit 
in Macdu war daselbst ein neuer Zollverwalter, der die Erlaubnifs zum Löschen 
des Ballastes ohne die Zustimmung des Hafenmeisters ertheilte. 
Das Flufßlootsengeld beträgt einkommend. und ausgehend zusammen 60 Mil- 
reis, ohne Rücksicht auf die Größe des Schiffes. Dieses Geld sowie etwaige 
Kosten für das Löschen des Ballastes haben die auf der Rhede ladenden Schiffe 
weniger zu zahlen, als diejenigen, welche zur Stadt hinaufgehen. Die übrigen 
Abgaben sind dieselben. 
Das Tonnengeld, welches in früheren Jahren 200 Reis für die Register- 
tonne betrug, ist jetzt auf 400 Reis erhöht worden. Es folgt hier die Abschrift 
unserer letzten Unkostenrechnung:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.