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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 17 (1889)

Kleine Notizen. 
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müsse», daselbst einlaufen könnte — so dürften die folgenden Angaben viel 
leicht manchem dorthin bestimmten Schiffsführer willkommen sein. 
Fünf bis sechs Tage, d. h. also elf Gezeiten, in deron Mitte Neu- und 
Vollmond fallen, bringen in der Regel Wasser genug, um einem Schiffe mit 
einem Tiefgang bis 5,2 m (17 Fufs engl.) die Einsegelung zu ermöglichen. Die 
übrigen Gezeiten sind unsicher, und darf bei denselben die Einsegelung mit 
voller Sicherheit nur mit einem Schiffe von 3,7 m (12 Fufs engl.) Tiefgang 
unternommen werden. 
Solange das Wetter es erlaubt, kreuzt beständig ein Lootsenfahrzeug 
auf der Rhede von Caen und müssen die Lootsen dann zu jeder Zeit auf 
Wunsch eines Schiffers an Bord kommen. Wenn ein Schiff gezwungen ist, 
länger als bis zur nächsten Gezeit draufsen zu warten, so sind dem Lootsen 
aufser der gewöhnlichen Taxe noch für jeden Tag, den er an Bord zubringt, 
5 Frcs. zu zahlen. Ein Schleppdampfer, unter Kontrole der Handelskammer, 
ist verpflichtet, jedem einkommenden Schiffe bei Hochwasser Hülfe zu leisten. 
Dieser Dampfer, der einzig vorhandene, ist leider sehr schwach und eigentlich 
für das Schleppen eines gröfseren Schiffes unzulänglich. Der Schlepplohn, der 
tarifmäfsig festgestellt und zur Hälfte von dem Ladungsempianger getragen 
wird, ist sehr hoch; er belief sich für „Triton“, mit ungefähr 1100 Tonnen 
Weizen beladen, auf 812 Frcs. Selbst wenn das Schiff einsegelt, und der 
Lootse, wie es nicht wohl anders geht, den Dampfer nur heim Stoppen des 
Schiffes benutzt, mufs der volle Schlepplohn entrichtet werden. In dem Kanäle, 
welcher Oyestrekam mit Caen verbindet und dessen Wasser frisch ist, lag 
„Triton* 5,1m (16 Fufs 8 V* Zoll engl.) tief. Es wurde deshalb erwartet, dafs 
das Schiff zu leichtern haben würde; allein, nachdem man so viel Wasser als 
möglich in den Kanal hineingelassen hatte, konnten wir, wenn auch langsam, 
doch ohne Unfall mit voller Ladung an die Stadt gelangen. Ueber den 
Schlepplohn im Kanal mufs eine Vereinbarung getroffen werden. Nach einer 
Mittheilung des Hafenmeisters von Oyestreham soll der Ankerplatz auf der 
Rhede von Caen bei jedem Wetter Sicherheit bieten. Diese Behauptung dürfte 
indefs wohl kaum ihrem ganzen Umfange nach aufrecht zu erhalten sein; jeden 
falls habe ich mein Bedenken dabei. 
In den letzten Tagen des Monats Mai 1888 lagen wir, ballastbeladen, 
wieder segelfertig in Oyestreham, wurden aber durch einen frischen beständigen 
NE- bis N-Wind am Aussegeln verhindert; denn wenn derselbe auch wohl ein 
Untersegelgehen und Abarbeiten von der Küste gestattete, war doch der 
Dampfer nicht stark genug, das Schiff hinauszuschleppen. Ich war Zeuge, wie 
derselbe sich bei einer frischen Briese vergeblich mit einem englischen Kutter 
abmühte, was diesen bewog, unter Segol auszukreuzen, ein Unternehmen, 
welches bei dem geringen Tiefgange des Kutters auch ohno Gefahr ausgeführt 
werden konnte. „Triton“ segelte in der Nacht vom 31. Mai zum 1. Juni 1888 
bei leichter Landbriese, ohne irgend welche Schwierigkeit, nach See.“ 
2. (D. S.J Caleta Buena. 1 ) Ueber diesen an der Westküste von Süd- 
Amerika auf 19° 55' S - Br und 70° 9' W-Lg belogenen Salpeterplatz macht 
liapt. J. Hendorff von der deutschen Bark „ Werner“ die folgenden Bemerkungen: 
„Während unseres Aufenthaltes in Caleta Buena vom 21. Februar bis 
21. März 1888 hatten wir in der Nacht stets Windstille und starke Thau- 
bildung. Dabei war es oft recht kühl und besonders des Morgens bis 7 Uhr 
ganz angenehm. Gewöhnlich setzte gegen 10 Uhr Vormittags eine leichte süd 
liche Briese ein, die bis 4 h p. m. anhielt und dann bis zur Windstille abnahm. 
Die Briese, welche die Stärke 3 nicht überschritt, blieb manchmal auch ganz 
aus. Die in der Bai auftretende Strömung erwies sieh von keiner Bedeutung 
und Regelmäfsigkcit, und da die See meistens ganz ruhig war, lagen die ver 
täuten Schiffe bequem und sicher. Nur zur Zeit des Neu- und Vollmondes 
stand eine hohe Dünung in der Bai, die am Strande eine starke Brandung er 
zeugte, durch welche das Laden zeitweilig unterbrochen wurde. Wir hatten 
indefs in den vier Wochen unseres Hierseins nur zwei Tage als sogenannte 
„Surfdays“ zu verzeichnen. Die Wassertiefe auf unserm Ankerplatz betrug 
18,5 m (10 Faden).“ 
i) Siehe auch diese Annalen Jahrgang 1886, Seite 62 nnd 63. 
Aas, 4. UyJr. etc., lSSS, Heft Xi. 
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