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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 17 (1889)

Häfen und HandetsverMlinisse des Persischen Golfs und des Golfs von Oman. 
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Solche Fälle sind mehr als einer vorgekommen. Man hat auch schon gesehen, 
dafs Eingeborene, die beauftragt waren Schiffe zu durchsuchen, um sich zu 
vergewissern, dafs unter der Holzladung keine Sklaven verborgen waren, kochen 
des Wasser darüber ausgossen. Dies war eine sehr grausame Menschenfreund 
lichkeit, aber sie handelten nach dem Grundsatz, dafs der Zweck die Mittel 
heiligt. 
Wenn die Jagd auf die Sklavenhändler mit einem wohlthätigen Zweck 
verknüpft sein soll, dann sollte doch auch die Ehre, daran theilzunehmen, Lohn 
genug und es sollte nicht nothwendig sein, durch Aussetzung von Prämien noch 
besonders dazu anzureizen. Und wenn wirklich die reine Menschenfreundlich 
keit die Verfolgungen beföhle, dann sollte man dem Uebel an der Quelle Ein 
halt zu tlmu suchen, aber nicht am Ende, denn hier wirkt das Heilmittel schlim 
mer als das Uebel. 
Das Empörendste und was aufs Aeufserste bekämpft werden sollte, ist 
der Handel mit Eunuchen. Die Verstümmelung, zu der man die unglücklichen 
Kinder verdammt, weil sie in diesem Zustande beim Verkauf thonrer bezahlt 
werden, hat für die gröfste Anzahl den Tod zur Folge, und das Schicksal der 
jenigen, welche durchkommen, ist vielleicht noch unglücklicher. 
Vor der Verfolgung des Sklavenhandels war der mittlere Preis eines 
Schwarzen ungefähr 50 Gulden, der eines Nubiers 100, der eines Abyssiniers 
etwa 150. Gegenwärtig betragen die Preise das Dreifache, und es ist nicht 
immer leicht, Sklaven zu bekommen. 
Wenn die Macht fehlt, kommt die List zur Anwendung. Araber und 
Perser haben Mittel ausfindig gemacht, um Sklaven in geringer Anzahl eiuzu- 
schmuggeln. Eines derselben besteht darin, dafs sie zwischen sich oder ihrer 
Dienerschaft und den Sklaven Heirathskontrakte abschliefsen lassen, wodurch 
es ihnen möglich wird, sie ans Land zu bringen; eine Scheidung ist dann leicht 
herbeigefühl t, und nun haben sie das Recht, sie zu verkaufen. 
Ueberall, wo sich ein Vertreter der britischen Regierung befindet, wer 
den die Sklaven, die man durch List oder sonstwie eingeführt hat, mit Beschlag 
belegt und in Freiheit gesetzt; aber diese Mafsregel wendet sich gewöhnlich 
nur gegen geringe Leute. Eiuflufsreieho Personen bringen ihre Sklaven ohne 
Schwierigkeit ans Land. So geschah es noch vor zwei Jahren, dafs ein reicher 
Händler von Buschehr — Mclik ul Tidjar — auf einem englischen Dampfer 
zehn weifse und ein halbes Dutzend abyssinisehe Sklaven mitb rächte und die 
selben frei und öffentlich vor seinem Hause, in der Nähe der englischen Tele 
graphenstation ausschiffte. 
Der Sultan Seid Turki von Maskat hat den Verkauf von Sklaven in 
seinem Lande streng verboten und läfst alle, die ihm der Konsul und Politische 
Agent der indo-britischen Regierung bezeichnet, in Freiheit setzen. Es ist dies 
ein Ei’folg der Mission Sir Bartie Frere’s im .Jahre 1873. Die Vertragstreue 
Seiner Hoheit wird etwas beeinflufst durch die Subsidien Zanzibar’s, welche ihm 
durch Vermittelung der indischen Regierung zugehen. 
Die Ke- (Kei-) Inseln. 1 ) 
Dem Heft XI dieser Annalen 1886 wurde eine von Kapt. A. Langen 
eingesandte, nach seinen Aufnahmen gefertigte Karte (Tafel 17) der Ke- (Kei-) 
Inseln beigefugt. Hierzu hat der Bruder desselben, Kapt. G. Langen, eine 
ebenso interessante als werthvolle Beschreibung dieser Inselgruppe geliefert, 2 ) 
welche sich nicht nur über die geographischen und hydrographischen, sondern 
auch über die klimatischen, ethnologischen und anthropologischen Verhältnisse 
ausspricht. Das für die Schiffahrt und die jene Inseln besuchenden Seeleute 
Bemerkenswertheste entnehmen wir dem Berichte. 
1) Fitidlay’s „Indian Artdiipelago“, 1878, S. 846. 
2 ) Pro.ceedings of the Royal Geographieal Society, Dezember 1888.
	        
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