Häfen und HandetsverMlinisse des Persischen Golfs und des Golfs von Oman.
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Solche Fälle sind mehr als einer vorgekommen. Man hat auch schon gesehen,
dafs Eingeborene, die beauftragt waren Schiffe zu durchsuchen, um sich zu
vergewissern, dafs unter der Holzladung keine Sklaven verborgen waren, kochen
des Wasser darüber ausgossen. Dies war eine sehr grausame Menschenfreund
lichkeit, aber sie handelten nach dem Grundsatz, dafs der Zweck die Mittel
heiligt.
Wenn die Jagd auf die Sklavenhändler mit einem wohlthätigen Zweck
verknüpft sein soll, dann sollte doch auch die Ehre, daran theilzunehmen, Lohn
genug und es sollte nicht nothwendig sein, durch Aussetzung von Prämien noch
besonders dazu anzureizen. Und wenn wirklich die reine Menschenfreundlich
keit die Verfolgungen beföhle, dann sollte man dem Uebel an der Quelle Ein
halt zu tlmu suchen, aber nicht am Ende, denn hier wirkt das Heilmittel schlim
mer als das Uebel.
Das Empörendste und was aufs Aeufserste bekämpft werden sollte, ist
der Handel mit Eunuchen. Die Verstümmelung, zu der man die unglücklichen
Kinder verdammt, weil sie in diesem Zustande beim Verkauf thonrer bezahlt
werden, hat für die gröfste Anzahl den Tod zur Folge, und das Schicksal der
jenigen, welche durchkommen, ist vielleicht noch unglücklicher.
Vor der Verfolgung des Sklavenhandels war der mittlere Preis eines
Schwarzen ungefähr 50 Gulden, der eines Nubiers 100, der eines Abyssiniers
etwa 150. Gegenwärtig betragen die Preise das Dreifache, und es ist nicht
immer leicht, Sklaven zu bekommen.
Wenn die Macht fehlt, kommt die List zur Anwendung. Araber und
Perser haben Mittel ausfindig gemacht, um Sklaven in geringer Anzahl eiuzu-
schmuggeln. Eines derselben besteht darin, dafs sie zwischen sich oder ihrer
Dienerschaft und den Sklaven Heirathskontrakte abschliefsen lassen, wodurch
es ihnen möglich wird, sie ans Land zu bringen; eine Scheidung ist dann leicht
herbeigefühl t, und nun haben sie das Recht, sie zu verkaufen.
Ueberall, wo sich ein Vertreter der britischen Regierung befindet, wer
den die Sklaven, die man durch List oder sonstwie eingeführt hat, mit Beschlag
belegt und in Freiheit gesetzt; aber diese Mafsregel wendet sich gewöhnlich
nur gegen geringe Leute. Eiuflufsreieho Personen bringen ihre Sklaven ohne
Schwierigkeit ans Land. So geschah es noch vor zwei Jahren, dafs ein reicher
Händler von Buschehr — Mclik ul Tidjar — auf einem englischen Dampfer
zehn weifse und ein halbes Dutzend abyssinisehe Sklaven mitb rächte und die
selben frei und öffentlich vor seinem Hause, in der Nähe der englischen Tele
graphenstation ausschiffte.
Der Sultan Seid Turki von Maskat hat den Verkauf von Sklaven in
seinem Lande streng verboten und läfst alle, die ihm der Konsul und Politische
Agent der indo-britischen Regierung bezeichnet, in Freiheit setzen. Es ist dies
ein Ei’folg der Mission Sir Bartie Frere’s im .Jahre 1873. Die Vertragstreue
Seiner Hoheit wird etwas beeinflufst durch die Subsidien Zanzibar’s, welche ihm
durch Vermittelung der indischen Regierung zugehen.
Die Ke- (Kei-) Inseln. 1 )
Dem Heft XI dieser Annalen 1886 wurde eine von Kapt. A. Langen
eingesandte, nach seinen Aufnahmen gefertigte Karte (Tafel 17) der Ke- (Kei-)
Inseln beigefugt. Hierzu hat der Bruder desselben, Kapt. G. Langen, eine
ebenso interessante als werthvolle Beschreibung dieser Inselgruppe geliefert, 2 )
welche sich nicht nur über die geographischen und hydrographischen, sondern
auch über die klimatischen, ethnologischen und anthropologischen Verhältnisse
ausspricht. Das für die Schiffahrt und die jene Inseln besuchenden Seeleute
Bemerkenswertheste entnehmen wir dem Berichte.
1) Fitidlay’s „Indian Artdiipelago“, 1878, S. 846.
2 ) Pro.ceedings of the Royal Geographieal Society, Dezember 1888.