Umweltschutz im Seeverkehr - das Jahr 2013 15
Die Verhütung der Luftverunreinigung
durch Schiffe
Die im Mai 2005 in Kraft getretene Anlage
VI von MARPOL dient der Verhütung
der Verschmutzung der Luft durch Seeschiffe.
In dieser Anlage wurden unter
anderem Grenzwerte für Stickoxide (NO x )
und Schwefeloxide (SO x ) festgelegt.
Weiterhin dient Anlage VI als Grundlage
zur Erklärung einer Region als Emissionsüberwachungsgebiet
(Emission Control
Area - ECA). Nord- und Ostsee sowie der
Ärmelkanal wurden als Schwefelemlssionsüberwachungsgebiet
(Sulphur
Emission Control Area - SECA), weitere
ECAs um den nordamerikanischen Kontinent
und in der Karibik eingerichtet.
0. 1 Prozent Schwefelemissionen
in SECAS
Im Oktober 2008 beschloss der Meeresumweltausschuss
der IMO (Marine Environment
Protection Committee - MEPC)
weltweit den Grenzwert für den Schwefelgehalt
in Schiffskraftstoffen von 4,5 Prozent
zunächst auf 3,5 Prozent und ab
2020 auf 0,5 Prozent abzusenken. In den
eingerichteten (S)ECAs wird ab dem
1. Januar 2015 der gegenwärtig schon
strenge Grenzwert von ein Prozent weiter
signifikant auf nur noch ein Zehntel des
heutigen Grenzwertes, also nur noch
0,1 Prozent, abgesenkt. Weiterhin erlauben
die MARPOL-Regelungen, alternativ
zum Einsatz von schwefelarmem Kraftstoff,
auch den Einsatz von Filtertechnologien
zur Reduktion des Schadstoffgehalts
Im Abgas.
Reedereien müssen In den (S)ECAs ihre
Schiffe „sauber“ betreiben. Da der vorgeschriebene
Emissionsgrenzwert mit dem
herkömmlich verwendeten Schweröl ohne
Abgasbehandlung nicht einzuhalten ist,
steht die Schifffahrt im Wesentlichen vor
drei Handlungsoptlonen: Verwendung von
Abgasreinigungssystemen, Verwendung
von teureren schwefelarmen Raffinaten
oder die Verwendung von alternativen
Kraftstoffen wie z. B. Flüssigerdgas.
Außerhalb der (S)ECAs darf der Schwefelgehalt
derzeit noch bis zu 3,5 Prozent
betragen. Ab 2020 beziehungsweise 2025
soll weltweit nur noch 0,5 Prozent Schwefelgehalt
zulässig sein, in den Gewässern
der Europäischen Union in jedem Fall
bereits ab 2020.
EU-Schwefelrichtlinie geht über
MARPOL-Regelung hinaus
Die EU-Schwefelrichtlinien setzen die
MARPOL-Regelung zur Reduktion von
Schwefelemissionen in europäisches
Recht um. Die Richtlinie von 2005
(2005/33/EC) verschärft die MARPOL-Regelung
für in Häfen. Für sie gilt ein
Schwefelgrenzwert von 0,1 Prozent.