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fullscreen : Jahresbericht 2013 - Umweltschutz im Seeverkehr

Umweltschutz  im  Seeverkehr  -  das  Jahr  2013  15

Die  Verhütung  der  Luftverunreinigung
durch  Schiffe
Die  im  Mai  2005  in  Kraft  getretene  Anlage ­
  VI  von  MARPOL  dient  der  Verhütung
der  Verschmutzung  der  Luft  durch  Seeschiffe. ­
  In  dieser  Anlage  wurden  unter
anderem  Grenzwerte  für  Stickoxide  (NO x )
und  Schwefeloxide  (SO x )  festgelegt.
Weiterhin  dient  Anlage  VI  als  Grundlage
zur  Erklärung  einer  Region  als  Emissionsüberwachungsgebiet ­
  (Emission  Control
Area  -  ECA).  Nord-  und  Ostsee  sowie  der
Ärmelkanal  wurden  als  Schwefelemlssionsüberwachungsgebiet
  (Sulphur
Emission  Control  Area  -  SECA),  weitere
ECAs  um  den  nordamerikanischen  Kontinent ­
  und  in  der  Karibik  eingerichtet.

0.  1  Prozent  Schwefelemissionen
in  SECAS
Im  Oktober  2008  beschloss  der  Meeresumweltausschuss ­
  der  IMO  (Marine  Environment ­
  Protection  Committee  -  MEPC)
weltweit  den  Grenzwert  für  den  Schwefelgehalt ­
  in  Schiffskraftstoffen  von  4,5  Prozent ­
  zunächst  auf  3,5  Prozent  und  ab
2020  auf  0,5  Prozent  abzusenken.  In  den
eingerichteten  (S)ECAs  wird  ab  dem
1.  Januar  2015  der  gegenwärtig  schon
strenge  Grenzwert  von  ein  Prozent  weiter
signifikant  auf  nur  noch  ein  Zehntel  des
heutigen  Grenzwertes,  also  nur  noch
0,1  Prozent,  abgesenkt.  Weiterhin  erlauben ­
  die  MARPOL-Regelungen,  alternativ
zum  Einsatz  von  schwefelarmem  Kraftstoff, ­
  auch  den  Einsatz  von  Filtertechnologien ­
  zur  Reduktion  des  Schadstoffgehalts
Im  Abgas.
Reedereien  müssen  In  den  (S)ECAs  ihre
Schiffe  „sauber“  betreiben.  Da  der  vorgeschriebene ­
  Emissionsgrenzwert  mit  dem

herkömmlich  verwendeten  Schweröl  ohne
Abgasbehandlung  nicht  einzuhalten  ist,
steht  die  Schifffahrt  im  Wesentlichen  vor
drei  Handlungsoptlonen:  Verwendung  von
Abgasreinigungssystemen,  Verwendung
von  teureren  schwefelarmen  Raffinaten
oder  die  Verwendung  von  alternativen
Kraftstoffen  wie  z.  B.  Flüssigerdgas.
Außerhalb  der  (S)ECAs  darf  der  Schwefelgehalt ­
  derzeit  noch  bis  zu  3,5  Prozent
betragen.  Ab  2020  beziehungsweise  2025
soll  weltweit  nur  noch  0,5  Prozent  Schwefelgehalt ­
  zulässig  sein,  in  den  Gewässern
der  Europäischen  Union  in  jedem  Fall
bereits  ab  2020.

EU-Schwefelrichtlinie  geht  über
MARPOL-Regelung  hinaus
Die  EU-Schwefelrichtlinien  setzen  die
MARPOL-Regelung  zur  Reduktion  von
Schwefelemissionen  in  europäisches
Recht  um.  Die  Richtlinie  von  2005
(2005/33/EC)  verschärft  die  MARPOL-Regelung
  für  in  Häfen.  Für  sie  gilt  ein
Schwefelgrenzwert  von  0,1  Prozent.
            
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