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Reise
Von Maskat nach
Zanzibar
Wind, Wetter und Strömungen im Indischen Ocean.
Datum
Wind
Strömung
1885
Dezember
10 bis 19
NE 4—5
Bis 14° N-Br, 55° O-Lg un-
bemerkbar,
weiter bis 10,5° N-Br, 54° O-Lg,
östlich von Socotra, E 1 Kn,
weiter bis 3° N-Br, 49° O-Lg
kein Strom,
weiter bis 1° N-Br, 465° O-Lg
E 1% Kn,
weiter bis 1° S-Br, 44° O-Lg
NEzN 11/2 Kn,
weiter bis 3,5° S-Br, 41,5° O-Lg
EN 3% Kn,
weiter bis Zanzibar kein Strom.
Witterung
Schönes heiteres Wetter
und mäfig bewegte See.
Bezüglich der Routen, welche Dampfer in der Fahrt zwischen Ostafrika
und der Nordwestküste Indiens — Bombay — in den verschiedenen Jahres-
zeiten zu verfolgen haben, empfiehlt Kapt. Schacht das Folgende:
Im Südwestmonsun — Mai bis September — von Zanzıbar nach Bombay
oder einem anderen Hafen Indiens bestimmt, halte man sich bis 7° N-Br nahe
der afrikanischen Küste (auf 20 bis 30 Sm Entfernung) und schneide 10° N-Br
in ungefähr 60 Sm Abstand von der Küste. Wenn man 60 Sm südlichen Ab-
stand von Socotra erreicht hat, setze man den Kurs direkt auf den Bestimmungs-
platz. Durch den Umweg, welchen man auf dieser Route macht, wird die
zurückzulegende Distanz um nicht mehr als 70 bis 80 Sm vergröfsert, und da-
bei hat man hier ungefähr 300 Sm günstige Stromversetzung zu erwarten und
findet für den Gebrauch der Segel einen steifen stetigen Monsun. Es ist des-
halb zu rechnen, dafs auf dieser, im Vergleich zu der direkten Route, die Reise
am mindestens einen Tag abgekürzt wird.
Auf der Rückfahrt von Indien nach Ostafrika zur Zeit des steifsten
Südwestmonsuns — Mitte Mai bis Anfang September — halte man sich zunächst
nahe der Malabar-Küste und steuere so südlich, dafs die Schrägsegel stehen
können, Ferner schneide man 5° N-Br in 68° O-Lg. Hier trifft man gewöhn-
lich besseres Wetter und rasch abnehmenden Wind und Seegang, so dafs man
den westlichen Kurs nach dem Bestimmungsplatze ohne Mühe verfolgen kann.
Die heftige Gegenströmung wird auf dieser Route möglichst vermieden,
In allen anderen Monaten, auch im vollen Nordostmonsun, nehme man
für die Hin- wie Rückfahrt die direkte Route.
Zoll-Regulativ für die Unterweser.
Der „Senat der Freien Hansestadt Bremen“ bringt mittelst Gesetzblatt
No. 23 d. J. das von dem Ausschufs des Bundesrathes für Zoll- und Steuer-
wesen, im Einvernehmen mit dem Ausschufs für Handel und Verkehr, auf Grund
der durch den Beschlufßs des Bundesrathes vom 5. Juli d. J. ertheilten Er-
mächtigung erlassene Zoll-Regulativ für die Unterweser, welches mit dem Tago
des Zollanschlusses Bremens in Kraft tritt, zur Kunde.
Auf Wunsch der Senats-Kommission gelangt dasselbe nachstehend auch
in diesen Annalen zur Veröffentlichung.