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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 16 (1888)

Kleine Notizen. 
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16. Leichterfahrzeuge, Lastprähme oder derartige Fahrzeuge, welche an 
Schiffen und Dampfern Ladung abzugeben oder von denselben Ladung zu 
empfangen haben, können an beiden Seiten der betreffenden Schiffe anlegen, 
jedoch immer nur eine Reihe auf jeder Seite. 
17. Es ist verboten, Asche, Abfall und andere schwere Gegenstände 
über Bord zu werfen; dieselben werden von besonderen Booten von den 
Schiffen abgeholt. 
18. Es ist nicht erlaubt zu fischen und Feuer anzuzünden, ; 
19. Alle Verordnungen der Strompolizei müssen ohne Widerspruch 
befolgt werden; wer denselben nicht nachkommt, wird beim Gericht zur Ver- 
antwortung gezogen. 
3. Mündung des Flusses Cavally, Küste von Liberia.!) („Avis 
aux Navigateurs“ No. 2/11, Paris 1888.) Nach dem Bericht des Schiffslieutenant 
de Montferrand, Kommandant des französischen Schiffes „Ari@ge“, liegt das 
an einem viereckigen Kirchthurm und mehreren grofsen Bäumen kenntliche Dorf 
nicht an der Mündung des Flusses Cavally, wie das Segelhandbuch angiebt, 
sondern auf der Spitze Cavally, 6 Sm westlich von der Flufsmündung das Dorf 
Grand Cavally. Die Mündung ist erkennbar an zwei auf ihrer Westseite 
gelegenen weilsen Faktoreien mit grauen Dächern. 
4. (D.S.) Die Ausegelung von Mayaguez an der Westseite 
von Portorico. Die folgende Mittheilung ist dem meteorologischen Journal 
des deutschen Dampfers „Bavaria“, Kapt. G. Reessing, entnommen, welcher 
am 23, Februar 1888 von Westindien auf der Elbe angekommen ist: 
„Die Boje an der Südseite des Riffs Inner Los Machos, welche bei der 
Ansegelung von Mayaguez an Backbord zu halten ist, ist roth angestrichen, von 
glatter Form und hat einen weifslichen trichterförmigen Aufsatz, in dem eine 
Glocke sich befinden soll. 
Die an der Nordseite der Allartbank (einkommend an Steuerbord zu 
halten) liegende Boje ist rund oder kesselförmig, mit einer unbestimmten Farbe, 
die wahrscheinlich abgewaschen ist. Das Algarrabo-Riff. ist durch eine weile 
Boje gekennzeichnet,“ 
Obige Angaben gelten für den 28, Januar 1888.?) 
5. Für die Einsegelung in den Hafen von Havana bei Nacht?) 
hat der dortige Hafenkapitän folgende Bestimmung erlassen: Die Schiffe müssen 
ungefähr 2 Sm vor dem Eingang, welcher durch die inneren Hafenfeuer leicht 
unterschieden werden kann, stoppen und eine Signalrakete, Postdampfer einen 
Kanonenschufs feuern als Zeichen, dafs sie einen Lootsen wünschen. Nachdem 
ein ähnliches Signal von dem Bureau des Hafenkapitäns gegeben ist, um die 
Abfahrt des Lootsen anzuzeigen, kann das Schiff langsam auf den Hafeneingang 
zu steuern, um den Lootsen auf halbem Wege an Bord zu nehmen. Wird. das 
vom Schiff gegebene und in Zwischenräumen von 10 Minuten dreimal wieder- 
holte Signal unbeantwortet: gelassen, so ist dies als Zeichen anzusehen, dafs: das 
Einlaufen des Schiffes zur Zeit behindert ist. („Notice to Mariners“ No. 3/83, 
Washington 1888.) 
6. Der Flufs Vazabarris, Brasilien.*) („Notice to Mariners“ No. 3/35, 
Washington 1888.) Ein Schiff, welches nach dem Vazabarrıs will, sollte, wie 
Kapt. Mattson von der britischen Brigg „Acacia“ räth, womöglich das Feuer 
von Cotinguiba suchen, welches vom Mast aus ungefähr 12 Sm weit zu sehen ist. 
Man kann hier Lootsen für den Vazabarris-Flufs erhalten. Wenn man von 
Cotinguida die Küste entlang steuert, so macht sich der Eingang in den Flufs 
durch eine grofse Sandzunge bemerkbar, welche in nordsüdlicher Richtung ver- 
I) „Africa Pilot“, Part I, 1885, S. 235. 
?) Vergl. „Nachr. f, Seef.“ 1886 No. 775. 
) „West India Pilot“, Vol. II, 1887, S. 434. 
‘) „South America Pilot“, Part I, 1885, S. 63.
	        
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