Kleine Notizen.
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16. Leichterfahrzeuge, Lastprähme oder derartige Fahrzeuge, welche an
Schiffen und Dampfern Ladung abzugeben oder von denselben Ladung zu
empfangen haben, können an beiden Seiten der betreffenden Schiffe anlegen,
jedoch immer nur eine Reihe auf jeder Seite.
17. Es ist verboten, Asche, Abfall und andere schwere Gegenstände
über Bord zu werfen; dieselben werden von besonderen Booten von den
Schiffen abgeholt.
18. Es ist nicht erlaubt zu fischen und Feuer anzuzünden, ;
19. Alle Verordnungen der Strompolizei müssen ohne Widerspruch
befolgt werden; wer denselben nicht nachkommt, wird beim Gericht zur Ver-
antwortung gezogen.
3. Mündung des Flusses Cavally, Küste von Liberia.!) („Avis
aux Navigateurs“ No. 2/11, Paris 1888.) Nach dem Bericht des Schiffslieutenant
de Montferrand, Kommandant des französischen Schiffes „Ari@ge“, liegt das
an einem viereckigen Kirchthurm und mehreren grofsen Bäumen kenntliche Dorf
nicht an der Mündung des Flusses Cavally, wie das Segelhandbuch angiebt,
sondern auf der Spitze Cavally, 6 Sm westlich von der Flufsmündung das Dorf
Grand Cavally. Die Mündung ist erkennbar an zwei auf ihrer Westseite
gelegenen weilsen Faktoreien mit grauen Dächern.
4. (D.S.) Die Ausegelung von Mayaguez an der Westseite
von Portorico. Die folgende Mittheilung ist dem meteorologischen Journal
des deutschen Dampfers „Bavaria“, Kapt. G. Reessing, entnommen, welcher
am 23, Februar 1888 von Westindien auf der Elbe angekommen ist:
„Die Boje an der Südseite des Riffs Inner Los Machos, welche bei der
Ansegelung von Mayaguez an Backbord zu halten ist, ist roth angestrichen, von
glatter Form und hat einen weifslichen trichterförmigen Aufsatz, in dem eine
Glocke sich befinden soll.
Die an der Nordseite der Allartbank (einkommend an Steuerbord zu
halten) liegende Boje ist rund oder kesselförmig, mit einer unbestimmten Farbe,
die wahrscheinlich abgewaschen ist. Das Algarrabo-Riff. ist durch eine weile
Boje gekennzeichnet,“
Obige Angaben gelten für den 28, Januar 1888.?)
5. Für die Einsegelung in den Hafen von Havana bei Nacht?)
hat der dortige Hafenkapitän folgende Bestimmung erlassen: Die Schiffe müssen
ungefähr 2 Sm vor dem Eingang, welcher durch die inneren Hafenfeuer leicht
unterschieden werden kann, stoppen und eine Signalrakete, Postdampfer einen
Kanonenschufs feuern als Zeichen, dafs sie einen Lootsen wünschen. Nachdem
ein ähnliches Signal von dem Bureau des Hafenkapitäns gegeben ist, um die
Abfahrt des Lootsen anzuzeigen, kann das Schiff langsam auf den Hafeneingang
zu steuern, um den Lootsen auf halbem Wege an Bord zu nehmen. Wird. das
vom Schiff gegebene und in Zwischenräumen von 10 Minuten dreimal wieder-
holte Signal unbeantwortet: gelassen, so ist dies als Zeichen anzusehen, dafs: das
Einlaufen des Schiffes zur Zeit behindert ist. („Notice to Mariners“ No. 3/83,
Washington 1888.)
6. Der Flufs Vazabarris, Brasilien.*) („Notice to Mariners“ No. 3/35,
Washington 1888.) Ein Schiff, welches nach dem Vazabarrıs will, sollte, wie
Kapt. Mattson von der britischen Brigg „Acacia“ räth, womöglich das Feuer
von Cotinguiba suchen, welches vom Mast aus ungefähr 12 Sm weit zu sehen ist.
Man kann hier Lootsen für den Vazabarris-Flufs erhalten. Wenn man von
Cotinguida die Küste entlang steuert, so macht sich der Eingang in den Flufs
durch eine grofse Sandzunge bemerkbar, welche in nordsüdlicher Richtung ver-
I) „Africa Pilot“, Part I, 1885, S. 235.
?) Vergl. „Nachr. f, Seef.“ 1886 No. 775.
) „West India Pilot“, Vol. II, 1887, S. 434.
‘) „South America Pilot“, Part I, 1885, S. 63.