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Volltext: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 16 (1888)

16. 
Suva auf Viti-Levu (Fidji-Inseln). 
Flüsse in der Nähe von Suva sind der nach dem Gebirge benannte Flufs 
Tamavua, mehrere Meilen stromaufwärts mit Booten beschiffbar, und der etwas 
weiter nach West liegende kleinere Flufs Lami. 
Banken in der Stadt sind: 1. die Filiale der Bank of New Zealand und 
2. die Filiale der Union Bank of Australia. 
Wechsel können in Lstrl. auf Sydney, Melbourne und London begeben 
werden. 
Der Wechseldiskont für 3 Tage Sicht-Wechsel beträgt bei den Banken 
Ya % auf Sydney und Melbourne gewöhnlich parl. 
Von den Lieferanten werden diese Wechsel zum Pari-Kurse in Zahlung 
genommen. 
Die Wechsel sind stempelpflichtig, und sind an Stempelgebühren zu ent- 
richten für draft on demand und Sichtwechsel: 1 d., für alle übrigen Wechsel 
bis zu 50 Lstrl.: 1 sh., für jedes Mehr von 50 Lstrl. oder einen Theil von 
50 Lstrl.: 1 sh. 
Jeder Eingeborene bezahlt eine Kopfsteuer von 1 Lstrl. per Jahr. Für 
Europäer besteht diese Kopfsteuer nicht, vielmehr werden die Steuern durch 
indirekte Abgaben aufgebracht, 
Die Abgaben zur Erlangung einer Erlaubnifs zur Betreibung eines Ge- 
werbes oder Geschäftes sind hohe und differiren zwischen 50 Lstrl. (Spiritus- 
brenner und Destillateur) und 1 Lstrl. (Bäcker). 
Güter, die die Landungsbrücke passiren, ein- oder ausgehend, haben 
Werftabgaben zu entrichten. 
Für das Liegen an der Ladebrücke beträgt das Werftgeld 4 sh. für ein 
Schiff von 2—10 Tonnen, für ein Schiff von 500 Tonnen und mehr für die 
ersten 500 Tonnen 3 Lstrl. 3 sh. 4 d. und für jede Tonne mehr !/2 d. pro Tag. 
Der höchste zu entrichtende Betrag ist 10 Lstrl. pro Tag. 
Lootsen für Suva existiren nicht. Der Hafenmeister nimmt das Schiff 
gewöhnlich in der Nähe des Feuerschiffes in Empfang und bringt das Fahrzeug 
nach dem bestimmten Ankerplatze. 
Kriegsschiffe sind von Abgaben frei. 
Kauffahrteischiffe dagegen zahlen an Lootsengeld ein- und ausgehend bis 
zu 60 Tonnen 1 Lstrl., für jede weitere Register-Tonne 4 d., jedoch nicht über 
10 Lstrl. Schiffe in Ballast über 120 Tonnen zahlen die Hälfte, 
An Feuer- und Hafengeld zahlen Schiffe von aufserhalb der Kolonie, aus- 
genommen die Australischen Kolonien und Neu-Seeland, per Register-Tonne 6 d., 
Segelschiffe von den Australischen Kolonien und Neu-Seeland und Dampfer 3 d., 
Küstenschiffe, welche nicht registrirt sind, 2 d, 
Von diesen Abgahen sind ebenso wie die Kriegsschiffe befreit die Dampf- 
schiffe, welche mit dem Kolonial-Gouvernement in Kontrakt stehen, Schiffe in 
Noth und registrirte Küstenfahrzeuge. 
Für letztere sind unter 2 Tonnen pro Jahr 1 Lstrl., für jede weitere 
Tonne bis zu 20 Tonnen 4 sh. und sodann pro Tonne 2 sh. zu entrichten, 
Das Verholen im Hafen kostet für Schiffe bis 100 Tonnen 10 sh., darüber 
1 Lstrl. 
Das Porto für einen einfachen Brief beträgt nach den im Postverbande 
stehenden europäischen Staaten via San Francisco 10 d., via Brindisi 1 sh., 
nach dem United Kingdom via San Francisco 8 d., via Brindisi 10 d., nach 
den Vereinigten Staaten von Amerika via Sydney 8 d, 
Registrirte Briefe, Zeitungen und Packete können in Suva per Post zur 
Beförderung aufgegeben werden. 
In einer Entfernung von etwa !/4 Stunde von der Stadt befiuden sich die 
auf mehreren an einander schliefsenden Hügeln stehenden Gebäude des Public 
Hospital of Sura, 
Gut gehaltene, mit Korallensteinen ausgelegte Wege führen nach den 
verschiedenen Räumlichkeiten, die frei und luftig, isolirt von allen anderen Bau- 
lichkeiten, mit ihrer Vorderfront der See zugekehrt, in geringer Entfernung vom 
Strande hier aufgebaut sind. 
Im Ganzen können 80 Personen hierselbst untergebracht werden. Zur 
Zeit befanden sich 40 Personen in ärztlicher Behandlung,
	        
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