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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 15 (1887)

Einheitliche Betonnungssysteme. 
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Zu 4. Der vorgeschriebene Farbenanstrich bezieht sich bei den einfarbig, ge- 
strichenen Baken nur auf den Bakenkörper, nicht auf dessen etwaige Toppzeichen, 
diese können vielmehr in beliebiger Farbe hergestellt sein. Nur die Baken, welche in 
zwei verschiedenen Farben gestrichen sind, führen auch gleichfarbige Toppzeichen. 
Baken an Land, welche zur Einsegelung in Flüsse, Häfen etc. oder als Richtschnur für 
das Passiren von Barren dienen, sind derartig gemalt, dals sie so markant als möglich 
erscheinen, 
Zu 5. Bis zur Revolution wurden Leuchtthürme, Baken, Tonnen und sonstige 
Seezeichen an den meisten Küstenplätzen durch kaufmännische Korporationen erbaut 
und unterhalten; durch ein im Jahre 1792 von der Nationalversammlung erlassenes 
Gesetz wurde der ganze Leuchtfeuer- und Seezeichendienst unter die Oberaufsicht des 
Marineministers gestellt und gleichzeitig der Minister des Innern mit der Ausführung 
der erforderlichen Bauten und Anlagen beauftragt. Eine Konsulatverfügung vom 
11. Juni 1802 bestätigte dieses Gesetz, und der Apparat arbeitete zur Zufriedenheit 
bis zum 7. März 1806, an welchem Tage er durch ein Kaiserliches Dekret direkt dem 
Minister des Innern unterstellt wurde, 
Die Abtheilung für Wege- und Brückenbauten im Ministerium des Innern führte 
nun die Verwaltung und Beaufsichtigung über das Seezeichenwesen; jedoch bedurfte es 
für die Neubauten und neue Auslegung von Seezeichen der Zustimmung des Marine- 
ministers, Dies Verfahren führte zu der Berufung einer sogenannten Leuchtfeuer-Kom- 
mission, an deren Spitze der Minister der öffentlichen Arbeiten steht und welche aus 
elf von der Regierung ernannten Mitgliedern besteht, die sich aus SeeoffGzieren, Inspek- 
toren der Wege- und Brückenbauten, Gelehrten und Technikern zusammensetzen, Diese 
Leuchtfeuer-Kommission, welche keine Verwaltungsbehörde, sondern nur ein technischer 
Beirath ist, nahm das im Jahre 1825 vom Kontreadmiral. de Rosse] vorgeschlagene 
und noch heute bestehende einheitliche System der Beleuchtung und Betonnung etc. der 
Französischen Küsten, wie es vorstehend angeführt ist, an, 
Die ganze Küste ist hiernach in Seedistrikte eingetheilt, in deren jedem sich eine 
Subkommission befindet, welche aus dem Präfekten, dem Chefingenieur, den Ingenieuren 
und Inspekteuren der Wege- und Brückenbauten des Distriktes zusammengesetzt ist und 
welchen die Bewachung und Erbaltung der sämmtlichen Seezeichen und Leuchtfeuer 
obliegt. Die Kosten für den ganzen Apparat trägt der Staat. Besondere Abgaben oder 
Zölle werden der Schiffahrt hierfür nicht auferlegt, vielmehr sind diese in dem s0- 
genannten Tonnengeld, welches jedes Schiff bei seiner Ankunft in einem Französischen 
Hafen zu zahlen hat, mit enthalten. 
Zu 6. Die Anbringung des schmalen weißen Streifens an den rothen Tonnen 
ist erst später angeordnet, 
Die Juba-Mündung; Ostküste von Afrika. 
—_ Wie.in diesen Annalen 1885 S. 383 und 1887 S. 230 berichtet worden, 
ist es S. M. Schiffen „G'neisenau“ und „Carola“ nicht gelungen, die vor. der 
Juba-Mündung . lagernde Barre mit Booten zu passiren, Inzwischen ist aber 
S. M. Kr. „Möwe“ Ende April d. J. ein Passiren der Barre ımittelst eines 
Dampf- und Ruderkutters, sowie eine Rekognoscirungsfahrt flufsaufwärts geglückt, 
der Kommandant, Korv.-Kapt. Boeters, ist jedoch auch zu der Ueberzeugung 
gelangt, dafs das Ueberschreiten der Barre nur zu bestimmten, hierfür günstigen 
Jahreszeiten möglich und auch dann noch mit erheblichen Schwierigkeiten ver- 
knüpft ist. Wir folgen im Nachstehenden dem Berichte desselben über diese 
Fahrt und die auf derselben gemachten Erfahrungen. 
Nachdem S. M. Kr. „Möwe“ am 17. April vor dem Juba geankert hatte, 
wurde am nächsten Morgen zunächst versucht, vom Mast aus einen Weg durch 
die Brandung der Barre auszumachen, beziehungsweise die eventuelle Tiefwasser- 
straße über dieselbe zu erkunden. Es gelang dies in wenig befriedigender 
Weise, Wenngleich es den Eindruck machte, als ob hier und dort das Wasser 
seltener brandete, so waren doch auf die Dauer ruhige Stellen nicht zu be- 
merken, zudem ergab der geringe Sehwinkel auch nicht die erwünschte Ueber- 
sicht. Es wurde deshalb der Navigationsoffizier, Lieut. z. See Deubel, mit 
dem zum Versuch vorbereiteten Kutter und einer zur etwaigen Hülfeleistung 
Ann. A, Hydr. etc., 1886, Heft XI.
	        
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