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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 15 (1887)

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Einheitliche Betonnungssysteme, 
stumpfen Tonnen bezeichnet. Die Farbe aller dieser Tonnen richtet sich 
nach lokaler Usance. 
In Kanälen gebraucht man einfarbige Tonnen und zwar schwarze an Steuer- 
bord und rothe an Backbord, 
System der Northern light house commission. 
West-Division der Von oder nach dem Firth of Clyde vom Cape 
Küste Firth of Clyde Wrath im Norden oder von 7he Mull of Galloway 
als Centrum. im Süden. 
Ost-Division der J Von oder nach dem Firth of Forth vom Cape 
Küste Firth of Forth \ Wrath im Norden inkl. Orkney- und Shetlands- 
als Centrum. Inseln oder von St. Abbs im Süden, 
Alle hauptsächlichen äufseren Fahrstraßen der Schiffahrt sind nach diesem 
Prineip ausgetonnt, aber alle Häfen, Lochs und Buchten, welche von der Küste sich 
landwärts erstrecken, sind so ausgetonnt, als führten sie nach dem Haupthafen. 
‚Jede Tonne ist ferner mit dem Namen der Gefahr versehen, welche sie anzeigen 
soll, und zwar mit schwarzen Buchstaben auf weißem Grunde am Kopf der Tonne. 
No. 
Unter- 
scheidungsfarbe 
der Tonne 
Roth 
» 
Schwarz 
r 
Schwarz und roth 
karrirt 
4 
Roth und weiß kar- 
rirt 
Schwarz und weiß 
karrirt 
m 
nm 
Roth und weils ver- 
tikal gestreift 
7 
Schwarz und weils 
vertikal gestreift 
o 
Im Horizontalstrei- 
fen und dem Wort 
„fairway“, 
3 
Grün mit dem Wort 
„wreck“ darauf 
Zweck der Tonne 
Grenze des Haupt- 
kanals 
Grenze des Haupt- 
kanals 
Mittelgrund 
Backbordgrenze vom 
großen Mittelpunkt! 
ım Kanal 
Steuerbordgrenze 
wie ad 4 
Grenze des äukßeren 
Endes von Mittel- 
gründen 
Grenze des inneren 
Endes von Mittel- 
gründen 
Hauptfahrwasser 
Gesunkenes Wrack 
Anweisung für 
lie Einsegelung; 
umgekehrt beim 
Aussegeln 
An Steuerbord 
lassen 
An Backbord 
lassen 
An beiden Seiten 
passirbar 
An Steuerbord 
lassen 
An Backbord 
lassen 
An beiden Seiten 
passirbar 
An beiden Seiten 
passirbar 
Auf allen Seiten 
Au beiden Seiten 
passirbar 
Bemerkungen 
Wenn mit Toppzeichen 
versehen, bezeichnet 
sie einen Ellbogen 
oder einen Wende- 
punkt. 
Passiren niemals zwi- 
schen No. 4 und 5. 
Passiren niemals zwi- 
sehen No. 6 und 7. 
). 
Schwarz und weils 
Backbordfahr- 
wasser, 
Schwarz und roth 
Mittelfahrwasser, 
Roth und weils 
Steuerbordfahr- 
wasser. 
» 
2 
Die Bestimmungen über das Auslegen von Wrackschiffen sind zwar nicht inter- 
national festgestellt, jedoch finden dieselben in Deutschland, Portugal, Belgien, den 
Niederlanden, Schweden, Norwegen, Dänemark, Spanien, Griechenland, Italien und 
Russland Anwendung,
	        
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