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Einheitliche Betonnungssysteme,
stumpfen Tonnen bezeichnet. Die Farbe aller dieser Tonnen richtet sich
nach lokaler Usance.
In Kanälen gebraucht man einfarbige Tonnen und zwar schwarze an Steuer-
bord und rothe an Backbord,
System der Northern light house commission.
West-Division der Von oder nach dem Firth of Clyde vom Cape
Küste Firth of Clyde Wrath im Norden oder von 7he Mull of Galloway
als Centrum. im Süden.
Ost-Division der J Von oder nach dem Firth of Forth vom Cape
Küste Firth of Forth \ Wrath im Norden inkl. Orkney- und Shetlands-
als Centrum. Inseln oder von St. Abbs im Süden,
Alle hauptsächlichen äufseren Fahrstraßen der Schiffahrt sind nach diesem
Prineip ausgetonnt, aber alle Häfen, Lochs und Buchten, welche von der Küste sich
landwärts erstrecken, sind so ausgetonnt, als führten sie nach dem Haupthafen.
‚Jede Tonne ist ferner mit dem Namen der Gefahr versehen, welche sie anzeigen
soll, und zwar mit schwarzen Buchstaben auf weißem Grunde am Kopf der Tonne.
No.
Unter-
scheidungsfarbe
der Tonne
Roth
»
Schwarz
r
Schwarz und roth
karrirt
4
Roth und weiß kar-
rirt
Schwarz und weiß
karrirt
m
nm
Roth und weils ver-
tikal gestreift
7
Schwarz und weils
vertikal gestreift
o
Im Horizontalstrei-
fen und dem Wort
„fairway“,
3
Grün mit dem Wort
„wreck“ darauf
Zweck der Tonne
Grenze des Haupt-
kanals
Grenze des Haupt-
kanals
Mittelgrund
Backbordgrenze vom
großen Mittelpunkt!
ım Kanal
Steuerbordgrenze
wie ad 4
Grenze des äukßeren
Endes von Mittel-
gründen
Grenze des inneren
Endes von Mittel-
gründen
Hauptfahrwasser
Gesunkenes Wrack
Anweisung für
lie Einsegelung;
umgekehrt beim
Aussegeln
An Steuerbord
lassen
An Backbord
lassen
An beiden Seiten
passirbar
An Steuerbord
lassen
An Backbord
lassen
An beiden Seiten
passirbar
An beiden Seiten
passirbar
Auf allen Seiten
Au beiden Seiten
passirbar
Bemerkungen
Wenn mit Toppzeichen
versehen, bezeichnet
sie einen Ellbogen
oder einen Wende-
punkt.
Passiren niemals zwi-
schen No. 4 und 5.
Passiren niemals zwi-
sehen No. 6 und 7.
).
Schwarz und weils
Backbordfahr-
wasser,
Schwarz und roth
Mittelfahrwasser,
Roth und weils
Steuerbordfahr-
wasser.
»
2
Die Bestimmungen über das Auslegen von Wrackschiffen sind zwar nicht inter-
national festgestellt, jedoch finden dieselben in Deutschland, Portugal, Belgien, den
Niederlanden, Schweden, Norwegen, Dänemark, Spanien, Griechenland, Italien und
Russland Anwendung,