Ann. d. Hydr. ete., XV, Jahrg. (1887), Heft XI.
„19
Einheitliche Betonnungssysteme unter besonderer Berücksichtigung
des Deutschen Betonnungssystems.
Von Kapitän zur See a. D. Herbig,
(Schlufs.)
Theil II.
Die Betonnungssysteme der aufserdeutschen Staaten.
1. Amerika.
1. Beim Einsegeln in einen Hafen etc. sind rothe Tonnen mit geraden
Nummern an Steuerbord und schwarze Tonnen mit ungeraden Nummern
an Backbord zu lassen.
2. Tonnen mit schwarzen und rothen Horizontalstreifen ohne Nummern
bezeichnen Felsen, Gründe oder andere Untiefen mit Fahrwassern an
beiden Seiten.
3. Tonnen mit schwarzen und weißen Vertikalstreifen ohne Nummern
werden in Hauptkanälen ausgelegt und können ganz dicht passirt werden,
4. Tonnen mit Stangen und Toppzeichen dienen zur Bezeichnung
scharfer Biegungen im Fahrwasser oder in Kanälen, sowie von Untiefen, deren
Lage ‚besonders in die Augen fallend markirt werden soll. Als Toppzeichen
werden Dreiecke, Bälle und andere Unterscheidungsmarken verwendet.
5. Gelbe Tonnen ohne Nummern sollen das Vorhandensein irgend einer
Gefahr bezeichnen und liegen auch auf Quarantänegründen aus.
6. Spierentonnen dienen zur Bezeichnung von Kanälen und Untiefen
in engen Fahrwassern.
7. Besondere Tonnen, als da sind: Kugeltonnen, Kastentonnen
etc, können, wo besondere lokale Verhältnisse dies erfordern, an Stelle der
vorschriftsmäfsigen anderen Tonnen verwendet werden; sie müssen aber in
Bezug auf Farbenanstrich und Nummerirung dem Gesetz entsprechen.
8, Verschiedene Kanäle in derselben Bucht, Fjord oder Hafen werden,
soweit es erforderlich ist, durch verschiedene Arten von Tonnen bezeichnet,
und zwar: Hauptkanäle durch spitze Tonnen, Nebenkanäle durch stumpfe
Tonnen, Kleinere Kanäle durch Spierentonnen. Ist nur ein Kanal vor-
handen, so werden spitze Tonnen vorschriftsmäfsig in Farbe und Nummer an
Steuerbord und stumpfe Tonnen an Backbord verwendet,
9, Wracktonnen, roth und schwarz horizontal gestreift.
2. Belgien,
; li. Die Eingänge zu Kanälen werden durch spitze Tonnen, weifs oder
roth gemalt, — je nachdem sie an Steuerbord oder Backbord des Fahrwassers
liegen, — bezeichnet. !)
2. Die Flufsfahrwasser werden durch stumpfe Tonnen von gleicher
Konstruktion und entsprechendem Farbenanstrich bezeichnet.
1) Toppzeichen sind nicht vorgeschrieben, werden aber nach Bedarf verwendet.