Einheitliche Betonnungssysteme,
Nation ist verpflichtet, für ihre Küsten zu sorgen. Ihre internationale Regelung dürfte
aber in demselben Male erwünscht und nothwendig sein, als z. B. die Vorschriften über
Führung von Lichtern bei Nacht. Für die Kennzeichnung der Binnengewässer würde
eine internationale Regelung der Seezeichen zwar auch manche Vortheile bieten, jedoch
ist hier keine zwingende Nothwendigkeit vorhanden, da die Gefahren, welche durch
Verwechselung dieser Seezeichen etwa entstehen könnten, durch Annahme ortskundiger
Lootsen leicht vermieden werden können und einen weniger drohenden Charakter an-
nehmen, da die Exponirtheit der Lage hier fortfällt.
Das Bestreben, das Seezeichenwesen auf internationalem Wege zu regeln, ist bei
den meisten seefahrenden Nationen wiederholt hervorgetreten. So hat der geographische
Kongrefs zu Venedig im Jahre 1881 diese Frage von Neuem angeregt und zur Einsen-
dung von Vorschlägen aufgefordert, und die im Jahre 1883 in London unter Vorsitz
Sr. Königl. Hoheit des Herzogs von Edinburg zusammen berufene Kommission von
Sachverständigen zur Ausarbeitung eines Englischen einheitlichen Betonnungssystems
hat gleichfalls die internationale Regelung des Seezeichenwesens eingehend berathen,.
Die nachstehende Verordnung des Bundesraths trägt diesem Gesichtspunkt genügend
Rechnung.
No. 14, Uebergangsbestimmungen würden die Gefahr mit sich bringen, dafs
Verwechselungen während der Uebergangsperiode häufiger vorkommen und dadurch die
Seeunfälle sich mehren würden, Die meisten Seezeichen in unseren Gewässern werden
im Frühjahr mit Wiedereröffnung der Schiffahrt neu ausgelegt oder gegen die Winter-
seezeichen ausgewechselt. Es wird daher keine Schwierigkeit entstehen, das neue
System zu dieser Zeit mit einem Schlage einzuführen. KFraglos wird man aber im
Stande sein, wenigstens die in den Aufsengewässern verwendeten Seezeichen gleichzeitig
dem neuen System entsprechend auszulegen.
No. 15. Dafs die Form auf See ein besseres Unterscheidungszeichen bildet, als
die Farbe, bedarf keiner besonderen Erklärung. Die letztere wird sich unter vielen
Verhältnissen erst in nächster Nähe des Seezeichens feststellen lassen, wo es dann viel-
leicht schon zu spät ist, das nöthige Manöver, der Gefahr zu entrinnen, auszuführen,
Die Form soll hier in erster Linie die Funktionen des Warnens übernehmen und dann
im Verein mit der Farbe als Führer dienen.
No. 16. Der Umstand, dafs eine Uebereinstimmung in der Benennung der ver-
schiedenen Seezeichen in Deutschland nicht vorhanden ist, dafs vielmehr — im amtlichen
Verkehr und unter den Seeleuten selbst — durchaus verschiedene Bezeichnungen für
dasselbe Seezeichen gebräuchlich sind, liels es erforderlich erscheinen, die Benennung
der verschiedenen Arten von Seezeichen festzusetzen und zugleich die für jede Art
charakteristischen Merkmale anzugeben. (a)
Im Wesentlichen sind die von der Kaiserlichen Admiralität für das Ressort der
Kriegsmarine erlassenen Vorschriften über die Bezeichnung der verschiedenen Tonnen
und Seezeichen angenommen. Die daselbst unter No. 6 angeführten Treibbaken sind
den Spierentonnen hinzugerechnet. (b)
Alle aufgeführten Seezeichen sind bereits jetzt vielfach in Verwendung und haben
sich praktisch bewährt. (c)
Von der Verwendung ausgeschlossen werden zukünftig solche Seezeichen sein,
welche, nur vereinzelt vorkommend, eine an sich für Seezeichen ungeeignete Form
haben, oder für welche, weil sie ausschlielslich einem örtlichen Bedürfnils genügen
sollen, absichtlich eine von der gewöhnlichen abweichende Form gewählt ist.
Es empfahl sich, die Zahl der verschiedenen Arten von Seezeichen so weit zu
beschränken, wie dies mit Rücksicht auf die Anforderungen der Praxis zulässig erschien.
Wenngleich nicht verkannt werden kann, dafs ein möglichst hoher Grad von
Gleichmäfsigkeit namentlich für den über Wasser hervorragenden Theil der Seezeichen
durchaus gefordert werden mufs, wenn der Nutzen eines einheitlichen Betonnungssystems
nicht illusorisch gemacht werden soll, so ist doch von bestimmten Vorschriften über die
Konstruktion und die Gröfsenverhältnisse abgesehen worden. Es bedürfte langer und
sehr eingehender technischer Vorstudien, um die geeignetste Form für jede Gattung
von Seezeichen festzustellen, und selbst unter dieser Voraussetzung möchte kaum mit
Sicherheit ein Typus zu finden sein, welcher den durchaus verschiedenen Verhältnissen
der Deutschen Küstengewässer überall entspricht. Die gegebenen Vorschriften dürften
genügen, um einerseits die gebotene Gleichmälßigkeit zu sichern, andrerseits den mit
der Handhabung des Betonnungswesens betrauten Behörden in dem erforderlichen Mafse
Freiheit des Handelns zu lassen. (d)
No. 17. Neben den Hauptunterscheidungsmerkmalen, Form und Farbe, bedarf
es zur charakteristischen Kennzeichnung noch weiterer Vorkehrungen, namentlich um
Seezeichen derselben Form und Farbe von einander unterscheiden zu können, Als
derartige Unterscheidungsmittel kommen Toppzeichen und auf den Seezeichen anzubrin-
gende Aufschriften oder Figuren in Betracht. (e) .
Toppzeichen haben sich allgemein als ein gutes Mittel bewährt, den Seezeichen
charakteristische Unterscheidungsmerkmale zu geben. Mit Rücksicht darauf jedoch,
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