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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 15 (1887)

Einheitliche Betonnungssysteme, 
Nation ist verpflichtet, für ihre Küsten zu sorgen. Ihre internationale Regelung dürfte 
aber in demselben Male erwünscht und nothwendig sein, als z. B. die Vorschriften über 
Führung von Lichtern bei Nacht. Für die Kennzeichnung der Binnengewässer würde 
eine internationale Regelung der Seezeichen zwar auch manche Vortheile bieten, jedoch 
ist hier keine zwingende Nothwendigkeit vorhanden, da die Gefahren, welche durch 
Verwechselung dieser Seezeichen etwa entstehen könnten, durch Annahme ortskundiger 
Lootsen leicht vermieden werden können und einen weniger drohenden Charakter an- 
nehmen, da die Exponirtheit der Lage hier fortfällt. 
Das Bestreben, das Seezeichenwesen auf internationalem Wege zu regeln, ist bei 
den meisten seefahrenden Nationen wiederholt hervorgetreten. So hat der geographische 
Kongrefs zu Venedig im Jahre 1881 diese Frage von Neuem angeregt und zur Einsen- 
dung von Vorschlägen aufgefordert, und die im Jahre 1883 in London unter Vorsitz 
Sr. Königl. Hoheit des Herzogs von Edinburg zusammen berufene Kommission von 
Sachverständigen zur Ausarbeitung eines Englischen einheitlichen Betonnungssystems 
hat gleichfalls die internationale Regelung des Seezeichenwesens eingehend berathen,. 
Die nachstehende Verordnung des Bundesraths trägt diesem Gesichtspunkt genügend 
Rechnung. 
No. 14, Uebergangsbestimmungen würden die Gefahr mit sich bringen, dafs 
Verwechselungen während der Uebergangsperiode häufiger vorkommen und dadurch die 
Seeunfälle sich mehren würden, Die meisten Seezeichen in unseren Gewässern werden 
im Frühjahr mit Wiedereröffnung der Schiffahrt neu ausgelegt oder gegen die Winter- 
seezeichen ausgewechselt. Es wird daher keine Schwierigkeit entstehen, das neue 
System zu dieser Zeit mit einem Schlage einzuführen. KFraglos wird man aber im 
Stande sein, wenigstens die in den Aufsengewässern verwendeten Seezeichen gleichzeitig 
dem neuen System entsprechend auszulegen. 
No. 15. Dafs die Form auf See ein besseres Unterscheidungszeichen bildet, als 
die Farbe, bedarf keiner besonderen Erklärung. Die letztere wird sich unter vielen 
Verhältnissen erst in nächster Nähe des Seezeichens feststellen lassen, wo es dann viel- 
leicht schon zu spät ist, das nöthige Manöver, der Gefahr zu entrinnen, auszuführen, 
Die Form soll hier in erster Linie die Funktionen des Warnens übernehmen und dann 
im Verein mit der Farbe als Führer dienen. 
No. 16. Der Umstand, dafs eine Uebereinstimmung in der Benennung der ver- 
schiedenen Seezeichen in Deutschland nicht vorhanden ist, dafs vielmehr — im amtlichen 
Verkehr und unter den Seeleuten selbst — durchaus verschiedene Bezeichnungen für 
dasselbe Seezeichen gebräuchlich sind, liels es erforderlich erscheinen, die Benennung 
der verschiedenen Arten von Seezeichen festzusetzen und zugleich die für jede Art 
charakteristischen Merkmale anzugeben. (a) 
Im Wesentlichen sind die von der Kaiserlichen Admiralität für das Ressort der 
Kriegsmarine erlassenen Vorschriften über die Bezeichnung der verschiedenen Tonnen 
und Seezeichen angenommen. Die daselbst unter No. 6 angeführten Treibbaken sind 
den Spierentonnen hinzugerechnet. (b) 
Alle aufgeführten Seezeichen sind bereits jetzt vielfach in Verwendung und haben 
sich praktisch bewährt. (c) 
Von der Verwendung ausgeschlossen werden zukünftig solche Seezeichen sein, 
welche, nur vereinzelt vorkommend, eine an sich für Seezeichen ungeeignete Form 
haben, oder für welche, weil sie ausschlielslich einem örtlichen Bedürfnils genügen 
sollen, absichtlich eine von der gewöhnlichen abweichende Form gewählt ist. 
Es empfahl sich, die Zahl der verschiedenen Arten von Seezeichen so weit zu 
beschränken, wie dies mit Rücksicht auf die Anforderungen der Praxis zulässig erschien. 
Wenngleich nicht verkannt werden kann, dafs ein möglichst hoher Grad von 
Gleichmäfsigkeit namentlich für den über Wasser hervorragenden Theil der Seezeichen 
durchaus gefordert werden mufs, wenn der Nutzen eines einheitlichen Betonnungssystems 
nicht illusorisch gemacht werden soll, so ist doch von bestimmten Vorschriften über die 
Konstruktion und die Gröfsenverhältnisse abgesehen worden. Es bedürfte langer und 
sehr eingehender technischer Vorstudien, um die geeignetste Form für jede Gattung 
von Seezeichen festzustellen, und selbst unter dieser Voraussetzung möchte kaum mit 
Sicherheit ein Typus zu finden sein, welcher den durchaus verschiedenen Verhältnissen 
der Deutschen Küstengewässer überall entspricht. Die gegebenen Vorschriften dürften 
genügen, um einerseits die gebotene Gleichmälßigkeit zu sichern, andrerseits den mit 
der Handhabung des Betonnungswesens betrauten Behörden in dem erforderlichen Mafse 
Freiheit des Handelns zu lassen. (d) 
No. 17. Neben den Hauptunterscheidungsmerkmalen, Form und Farbe, bedarf 
es zur charakteristischen Kennzeichnung noch weiterer Vorkehrungen, namentlich um 
Seezeichen derselben Form und Farbe von einander unterscheiden zu können, Als 
derartige Unterscheidungsmittel kommen Toppzeichen und auf den Seezeichen anzubrin- 
gende Aufschriften oder Figuren in Betracht. (e) . 
Toppzeichen haben sich allgemein als ein gutes Mittel bewährt, den Seezeichen 
charakteristische Unterscheidungsmerkmale zu geben. Mit Rücksicht darauf jedoch, 
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