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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 15 (1887)

Einheitliche Betonnungssysteme, 
nördlich von der Untiefe: zwei mit der Spitze nach oben gekehrte 
Dreiecke; 
südlich von derselben: zwei mit der Spitze nach unten gekehrte 
Dreiecke; 
östlich von derselben: zwei Dreiecke, von denen das obere die 
Spitze nach oben und das untere die Spitze nach unten 
kehrt; 
westlich von derselben: zwei Dreiecke, deren Spitzen gegen einander 
gerichtet sind. 
Die beiden Dreiecke sind hierbei stets soweit von einander zu rücken, 
dafs der Zwischenraum zwischen denselben der Höhe eines der verwendeten 
Dreiecke entspricht. 
3. Die auf der Untiefe selbst errichteten beziehungsweise ausgelegten 
Seezeichen erhalten als Toppzeichen eine Trommel (d.h. einen aufrecht stehen- 
den Cylinder, dessen Höhe und Durchmesser gleich sind). 
4. Die sämmtlichen zur Bezeichnung der Untiefen aufserhalb der Fahr- 
wasser verwendeten Seezeichen sind weifs anzustreichen; nur wenn die Untiefe 
von so geringer Ausdehnung ist, dafs die Betonnung der Ränder nicht erforder- 
lich erscheint, und die Schiffe sich dem auf die Untiefe gesetzten Seezeichen 
von allen Seiten bis auf eine geringe Entfernung nähern können, erhält das 
letztere einen schwarz und weils gestreiften Anstrich. (26) 
5. Auf den Seezeichen sind der Name der Untiefe voll oder abgekürzt, 
auf den am Rande ausgelegten Seezeichen aufserdem, entsprechend der Himmels- 
richtung, in welcher sich dieselben von der Untiefe befinden, die Buchstaben 
N, S, 0, W in schwarzer Schrift gut sichtbar avzubringen. , 
6. Erscheint es nöthig, der Verwechselung mehrerer nahe bei einander 
gelegener Untiefen oder der auf einer Seite derselben Untiefe befindlichen See- 
zeichen unter sich vorzubeugen, so können auf den Seezeichen außer den vor- 
geschriebenen noch andere Toppzeichen oder sonstige Unterscheidungsmerkmale 
angebracht werden. (27) 
£. Kennzeichnung besonderer Stellen in- und aufserhalb der 
Fahrwasser, (28) 4 
l. Werden zur Bezeichnung gesunkener, von Wasser bedeckter Schiffe 
Tonnen ausgelegt, so’ sind hierzu stumpfe, spitze oder Fafstonnen zu ver- 
wenden, welche grün angestrichen sind und in weifser Farbe die Bezeichnung 
„Wrack“ tragen. Wracktonnen sind mit solchen Toppzeichen zu versehen, 
wie sie durch die im Abschnitt D unter 2 und 3 enthaltenen Bestimmungen zur 
Bezeichnung von Untiefen vorgeschrieben sind. (29) 
2. Werden zur Bezeichnung der Lage unterseeischer Telegraphen- 
kabel Tonnen ausgelegt, so sind hierzu grün angestrichene Kugeltonnen zu 
verwenden, welche mit weilser Farbe das Wort „Telegraf“ oder den Buch- 
staben „T“ tragen. (30) 
3. Zur Bezeichnung der Grenzen von Quarantänegründen sind 
stumpfe, spitze oder Fafstonnen mit gelbem Anstrich zu verwenden, (31) 
4. Die Grenzen solcher Wasserflächen, welche zur Vornahme von Schie[fs-, 
Minen- oder Torpedoversuchen ‚zeitweise für die Schiffahrt abgesperrt 
werden müssen, sind mit gelb angestrichenen Fafstonnen zu bezeichnen, 
welche als Toppzeichen ein rothes Fähnchen tragen. (32) ; 
F. Allgemeine Bestimmung. 
Werden zur Befestigung von Schiffen, zur Grenzbezeichnung von Rheden, 
zu Peilungszwecken oder dergleichen Tonnen ausgelegt oder Baken errichtet, 
30 sind dieselben in Form, Farbe und Unterscheidungszeichen derart zu 
charakterisiren, dafs sie mit etwa in der Nähe befindlichen Seezeichen nicht 
verwechselt werden können. (33) 
34
	        
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